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H-Nummer
Verfasst: Sa 31. Mär 2001, 00:01
von bippen
ich habe jetzt mehrmals gelesen, daß, wenn der wagen eine oldtimerzulassung besitzt, diese auch bei verkauf behält.mein wagen war in holland als oldtimer zugelassen, hilft mir das bei einer deutschen zulassungsstelle?
H-Nummer
Verfasst: Sa 31. Mär 2001, 00:09
von Old Cadillac
Hallo Bippen.Melde: Leider das Nein!Nee, geht leider nicht. Ausländische Oldtimerzulassung sind grundsätzlich nicht auf deutsche Behörden übertragbar, da wir ja unsere eigenen Gesetze haben. Höchstens, wenn die Holländer ein Auto als absolut authentisch einstufen und der deutsche TÜV sagt: Ne, stimmt nicht, könnte man denen das mal unter die Nase halten und sollen dann bitte mal das Gegenteil beweisen. Den Status als Oldtimer behält der Wagen nur bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands. Kommt er aus dem Ausland ist es erstmal nur ein altes Auto um dann erst bei uns wieder zum Oldtimer zu werden.Thomas
H-Nummer
Verfasst: So 1. Apr 2001, 09:54
von bippen
hab`ich mir fast gedacht.wäre ja auch ein wunder, wenn sich die deutschen behörden an niederländischen richtlinien orientieren würden.danke!!