Fahrzeugbrief beantragen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Noreika
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Beitrag von Noreika » Di 27. Feb 2001, 12:13

Villeicht kann mir einer zu meinem Problem eine Aussage geben.Ich habe mir im Dezember eine DKW ohne Fahrzeugbrief gekauft. Heute Morgen war ich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA, die gültig ist, beim Straßenverkehrsamt, um einen neuen Brief zu beantragen. (Der alte Brief ist nicht mehr aufzufinden. Dies hat mir der letzte Halter auch Bescheinigt). Die gute Dame am Straßenverkehrsamt hat nun eine Aufbietung beim KBA veranlaßt die mich incl. Bearbeitungsgebühr insgesamt 133 DM kostest. Der Bearbeitungszeitraum liegt bei 6-8 Wochen. Was diese Aufbietung beinhaltet konnte mir keiner der anwesenden Mitarbeiter sagen. Sie müsse aber auf jeden Fall gemacht werden. Ich sollte dann in der zwischenzeit eine 21er Abnahme beim TÜV machen lassen (Ohne Brief?). Das Fahrzeug könnte dann, wenn die Aufbietung fertig nach ca. 2 Monaten fertig ist, direkt angemeldet werden. Dieser Weg scheint mir allerdings ziemlich suspekt. Ich hatte mich vorher auch schon über die Prozedur schlau gemacht und dort wurde nie eine Aufbietung erwähnt.

Meissner
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Beitrag von Meissner » Di 27. Feb 2001, 12:47

Hallo,eine Briefaufbietung ist ein normaler Verwaltungakt. Die von Dir gemachten Angaben und Belege werden überprüft. Also nochmal eine KBA-Anfrage bezgl. der Fahrgestellnr.(ob geklaut oder ob Rechte dritter an dem Fahrzeug bestehen).Erst wenn alle Instanzen durchlaufen sind, und alles OK, gibts die Freigabe.Der orig. Brief könnte ja auch bei einer Bank liegen, als Sicherheit bei einem Darlehen.Frank

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Di 27. Feb 2001, 16:40

...und das mit der Bank oder so gibt es öfter als man denkt. Wir haben u.a. auch eine Autopfandleihe. Wir behalten die Briefe ein und die Leute können trotzdem mit ihren Autos fahren. Auch hatten wir schon Fälle wo der Brief bei uns lag und der Pfandgeber bei der Zulassungsstelle dann einen neuen Brief beantragt hat. Da wir meistens bei etwas suspekten Leuten die Zulassungsstelle darüber informieren, bekamen wir über das Prozedere der Aufbietung dann die entsprechende Information, daß ein neuer Brief beantragt wurde obwohl der Wagen verpfändet war und der Brief bei uns liegt.Im übrigen ist eine TÜV Abnahme auch ohne KFZ-Brief möglich.Thomas

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Gordini
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Beitrag von Gordini » Di 27. Feb 2001, 18:23

Hallo, da wir jetzt beim Thema sind, hab ich auch eine frage: Kein Brief, Auto hat kein "TÜV" und ich will das Auto auch nicht anmelden (was auch nicht geht, ohne TÜV). Frage: bekomme ich den neuen Brief ausgehändigt ?Mit freundlichen GrüßenChristoph

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Di 27. Feb 2001, 20:19

Aus der Logik heraus müsste das möglich sein. Wenn Du z.B. das Auto verkaufen möchtest wäre ein Brief ja sehr praktisch, weil der Käufer das sicher nett fände. Im Grunde genommen würde da auch nichts gegen sprechen, einen Brief zu bekommen.Thomas

Jürgen Müller
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Beitrag von Jürgen Müller » Do 1. Mär 2001, 15:22

Hallo zusammen,ich habe mit meinem Taunus 12M demnächst das gleiche Problem wie Noreika. Mir ist jedoch die Prozedur mit dem KBA usw. nicht klar. Kann mir jemand mal die einzelnen Schritte bis zum Fahrzeugbrief erklären?MfGJürgen[Diese Nachricht wurde von Jürgen Müller am 01. März 2001 editiert.]

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