Anhängerkupplung an Ex Bundeswehrfahrzeug

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Master
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Anhängerkupplung an Ex Bundeswehrfahrzeug

Beitrag von Master » Sa 17. Feb 2001, 08:20

Meine Technische Prüfstelle will/kann mir nicht die Nato-kupplungeintragen. Begründung:In der Allgemeine Bauartgenhmigung ist ein Hinweis"Verwendbar nur an Fahrzeugen der Bundeswehr zur Verbindung mit Zugösen nach VG 74059"Es ist doch absuluter Blödsinn das die Anhängerkupplung nach Verkauf des Fahrzeugs an einem Liebhaber seine Funktion verliert!!Denn genau das ist das Ergebniss!!Kann mir hier jemand Hilfe geben?Mit freundlichen Grüßen Ralf Daniels

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