Kleines Kfz-Kennzeichen
Verfasst: Fr 16. Feb 2001, 18:35
Hallo,ich habe ein Problem mit meiner Zulassungs-stelle.Da ich vor einiger Zeit in den Rhein-Sieg-Kreis gezogen bin wollte ich meinen Buick Electra(Bj.1960)ummelden. An den Wagen passen bauartbedingt nur die amerikanische Kennzeichen-Größe (300 x150 mm vorne und hinten) oder kleiner. Diese Sondergröße habe ich vor ein paar Jahren vom TÜV auch in die Papiere eintragenlassen. Der Wagen hat seit September 1997 eine historische Zulassung (im alten Zulassungsbezirk)und demzufolge auch ein Kleinkraftrad-Nummernschild (wegen des Euro-Kz). Dies war soweit kein Problem. Ich habe damals beim Strassenverkehrsamt eine Gebühr zahlen müssen, weil es eine Ausnahmegenehmigung ist. Soweit so gut.Bei dem nun zuständigen StVA Siegburg (hier: Zweigstelle Meckenheim)gab es erst einmal ein paar Probleme, welche Kennzeichengröße nun erlaubt und zugeteiltwerden darf. Nach langem Hin- und Her war man soweit, dass die kleinen Kleinkraftrad-Kennzeichen genommen werden müssten, da das amerikanische Format ab Nov. 2000sowieso nicht mehr ausgegeben würde (weil kein Euro-Kz.). Außerdem müsste das StVA entweder den Wagen oder Bilder von ihm sehen, damit sie denKennzeichenplatz begutachten könnten.Allerdings will man mir für die Kz. wieder eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die ich mit einer Gebühr in Höhe von ca. DM 100 zu zahlen hätte.Dies finde ich, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit, da1.) der Eintrag der amerikanischen Schildergröße im Brief steht (und bereits bezahlt wurde)und damit bestätigt wurde, dass keine größeren Schilder passen. Das kleinste „normale“ Euro-Schild fängt bei 400 mm Breite an (passt also nicht).und2.) eine Ausnahmegenehmigung vom alten StVA ebenfalls im Brief steht (und natürlichauch bereits bezahlt wurde).Nach einem Gespräch mit dem Zweigstellenleiter, der wiederum seinen Vorgesetzten im StVA Siegburg telefonisch konsultiert hat, blieb man bei der Auffassung, das die bereitsbestehende Ausnahmegenehmigung vom alten StVA erteilt wurde und somit im Rhein-Sieg-Kreis nicht gelte, so daß hier eine neue zu erteilen (und damit auch zu bezahlen) wäre.Das Problem ist einfach das, dass ich nicht gewillt bin, noch einmal eine Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung zu zahlen, die sowieso schon in den Papieren steht.Hat es einen solchen Fall schon einmal gegeben?Gibt es irgendwelche Gesetze / Paragraphen, auf die man sich hier beziehen kann?Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.