alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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rosemeyer
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alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

Beitrag von rosemeyer » Do 15. Feb 2001, 03:35

Ich habe vor 8 Jahren eine Innocenti Lambretta zugelassen, deren damaliger Originalbrief noch vorhanden war (ich war unerfahren und hab ihn blöderweise hergegeben, ich wollte ja fahren!) und bei der Wiederzulassung entwertet und eingezogen wurde.Gibt es eine Möglichkeit, den wieder zu bekommen oder wurde er vernichtet ?In der neuen Motor Klassik ist die Rede von einem Tatra-Brief der nach zig Jahren bei einer Wiener Behörde wieder zu seinem Fahrzeug "gefunden" hat.Oder macht mir da die deutsche Gesetzesmühle da einen Strich durch die Rechnung ???

Karl Eder
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alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

Beitrag von Karl Eder » Do 15. Feb 2001, 09:35

Die Gesetzteslage in Österreich ist anders als in Deutschland: in Österreich werden die Fahrzeugpapiere, die dem Kfz-Brief entsprechen (Typenschein oder Einzelgenehmigung), praktisch nie ungültig (außer es fehlen z.B. Seiten), d.h. es macht keinen Unterschied wie lange das Fahrzeug abgemeldet war. Die Zulassungsprozedur ist immer gleich, egal ob das Fahrzeug gestern oder vor 40 Jahren abgemeldet wurde.Karl Eder

RA-Wilke

alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

Beitrag von RA-Wilke » Do 15. Feb 2001, 10:32

Hallo Rosemeyer,ich würde erstmal bei der Straßenverkehrsbehörde nachfragen, die damals den Brief eingezogen hat, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die über Jahre alle eingezogenen Briefe "horten" (allein aus Platzgründen!). Vor einem Jahr habe ich mein Auto zugelassen, dass als ersten Halter im Brief die Firma Baur/Stuttgart eingetragen hatte, so etwas verwahrt man natürlich gern. Der "Verwaltungsvorgang" war fast schon abgeschlossen, als ich sicherheitshalber nochmal fragte, ob ich den alten Brief behalten könnte. Darauf sagte die Dame: "Na, das war ja gerade nochmal rechtzeitig, sonst wär der Brief weg gewesen." Sieht also ziemlich finster aus mit dem zurückbekommen.

Dominik Benz
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alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

Beitrag von Dominik Benz » Do 15. Feb 2001, 14:24

Hallo,ich habe gestern vom Vorbesitzer meines Volvo 164 den bislang einzegogenen Original-Fahrzeugbrief bekommen. Es ist tatsächlich möglich! Das Fahrzeug war von 1969 bis 1996 mit Originalbrief im Einsatz. Bei einer Stillegung wurde der Originalbrief zur Wiederzulassung 2000 für ungültig erklärt, eingezogen und ein neuer Brief ausgestellt. Auf Anfrage des Vorbesitzers teilte das Straßenverkehrsamt mit, daß man den Originalbrief wieder herausgeben könne, ihn ungültig stempeln und mit einem Vermerk versehen werde, daß er seine Legitimationsfunktion verloren hat. Die Rückgabe an den Besitzer erfolgte mit der einsichtigen Begründung, daß es für den Nachweis der Fahrzeughistorie erstrebenswert ist, im Besitz des Originalbriefs zu sein, auch wenn dieser ungültig ist. So ist es auch geschehen. Einige Monate und 40 Mark später hat es nun geklappt. Es ist auf jeden Fall eine Ausnahme, aber es geht.Wünsche viel ErfolgDominik Benz

RA-Wilke

alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

Beitrag von RA-Wilke » Do 15. Feb 2001, 15:44

So kann's also auch gehen. Bei dem Wort "Fahrzeughistorie" schaute mich meine Sachbearbeiterin allerdings an, wie 'ne Kuh wenn's donnert.

trabanti
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alter eingezogener Brief - Wie komm ich dran ?

Beitrag von trabanti » Do 15. Feb 2001, 16:57

Ich gehe für manche zur Zulassungstelle, bis jetzt hatte ich keine Probleme Orginalbrief wenn ein neuer Ausgehändigt wurde ihn zurück zu bekommen.Ausser einmal, da war da eine möchtegern junge Sachbearbeiterin, sie sagt sowas gab es noch nie und es wird es heute auch nicht geben.Pech gehabt, für die, ich ging zum Stellenleiter berichtete ihm wie die sich verhalten hat.Na selbst verständlich er kam mit und sie wurde so klein als wenn sie nochmal zur Schule gehen wollte.So jetzt zu dem, ich hatte vorher immer die Originalbriefe zurück bekommem, mit Vermerk und Stempel für Sammlerzwecke, diesmal auch.Lasst nicht locker der Brief gehört zum Fahrzeug und ist nicht Eigentum der Zulassungsbehörde.

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