Umbau absegnen nach H-Zulassung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Dominik Benz
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Umbau absegnen nach H-Zulassung

Beitrag von Dominik Benz » Mi 14. Feb 2001, 16:00

Hallo, hier eine verzwickte Anfrage:Gibt es so etwas wie eine individuelle TÜV-Bescheinigung, die klarstellt, daß eine Umbaumaßnahme mit einer zuvor erteilten H-Zulassung vereinbar ist?Die Situation:Ich habe einen Volvo 164 (Bj. 1969) mit H-Zulassung, dem ich gerade eine Dreivergaseranlage (SU) spendiere. Original waren zwei Stromberg-Vergaser verbaut. Diese Umbaumaßnahme ist laut TÜV-Richtlinie nur dann mit dem H-Kennzeichen vereinbar, wenn es sowas auch schon in den ersten zehn Lebensjahren des Autos gegeben hat, Es gab in den frühen Siebzigern in der Tat einzelne Volvo-Händler, die auf Wunsch so eine Anlage einbauten. Gasgestänge und Luftfilter waren allerdings nicht standardisiert und immer Einzelanfertigungen. Es soll nur 22 dieser Anlagen gegeben haben, die von der Marine-Version des B30-Motors stammen. Der ganze Umbau ist also zeitgenössisch authentisch und ich kenne auch einen Volvo-Händler, der sich an solche Aktionen erinnern kann. Leider habe ich keinerlei schriftliche Dokumentation, die den Umbau auf drei Vergaser in irgendeiner Weise beschreibt oder auch nur aufführt. Ein Datenblatt von Volvo ist vorhanden, ist aber nur als Unbedenklichkeitsbescheinigung zu gebrauchen – nicht als historischer Nachweis.Das Problem ist klar: Ich möchte die Sache am liebsten ein für alle Mal vom TÜV absegnen lassen, bloß wie? Bei H-Kennzeichen sind ja keine Nachuntersuchungen üblich und eine neue H-Abnahme soll's auch nicht werden. Hat jemand der Forum-Besucher schon mal eine Umbaumaßnahme einzeln auf H-Tauglichkeit absegnen lassen? Sowas schwebt mir vor. Zum Beispiel ein Briefeintrag wie "Dreivergaseranlage und Abgas- und Ansaugtrakt entsprechen Richtlinien gemäß §21c" Und was zählt in so einem Fall das Wort eines Händlers, der bestätigt "ja, sowas hat es gegeben"? Daher ist sicher verständlich, daß ich nur ein einziges Mal versuchen will, den TÜV-Segen dafür zu bekommen und dann nicht alle zwei Jahre wieder einen anderen Prüfer überzeugen will.Den TÜV frag ich parallel zu diesem Aufruf auch. Wenn ich in der Sache Land sehe, teile ich es hier mit. Das Verfahren an sich könnte ja auch andere interessieren.Viele GrüßeDominik

Ulrich
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Umbau absegnen nach H-Zulassung

Beitrag von Ulrich » Mi 14. Feb 2001, 17:20

Hab' das zwar noch nicht selbst probiert, wird mir aber sicher auch mal passieren, etwas in der Art. Ich denke, so wie Du dir das vorgestellt hast, sollte es eigentlich gehen, also sprich: vom Händler bestätigen lassen, allen nur erdenklichen Unterlagen, die so etwas belegen, beim TÜV auffahren, den Prüfer überzeugen (immer schön freundlich, das kommt meistens gut an - aber nicht offensichtlich schleimen!) und dann in den Brief eintragen lassen.Wie gesagt, hab' ich nicht selbst probiert, dürfte mir aber auch mal passieren - ich will nämlich meine Felgen gegen andere tauschen - dann habe ich wohl dasselbe vor mir. Laß uns doch mal hier wissen, ob es so funktioniert hat.

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