Wer kann mir helfen?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Man276162608@aol.com
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Beitrag von Man276162608@aol.com » Di 16. Jan 2001, 00:12

Hallo!!!Also ich bin gerade dabei einen 76er Audi 80 GTE zu Restaurieren.Er ist leider noch nicht ganz Fertig Muß noch zum TüV usw. :(Allerdigs gibt es da ein Paar Probleme,er ist ein wenig getunt (überrollkäfig,Sportfelgen,Fahrwerk usw.):DKann ich ein Wagen der so Getunt ist als Oldtimer Anmelden? :confused: Ich habe mal gelesen das es von diesen Auto nur noch ca.20Wagen gibt.Wenn ich ihn jetzt als Oldtimer Anmelden könnte was für ein Kennzeichen müßte ich mir holen ein 07er oder ein H-Kennzeichen?Und was müßte ich beachten wenn ich ein Oldtimer-Kennzeichen bekomme,könnte ich dann noch zu verschiedenen VW-Audi Treffen Fahren oder gibt es dafür irgendwelche Vorschriften.Mike

Harry
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Beitrag von Harry » Di 16. Jan 2001, 03:24

Hi!1.Ein H-Kennzeichen kommt nicht in Frage, dafür müsste der Wagen mindestens 30 Jahre alt sein....2.07er Kennzeichen kannst du bekommen, dem Tüv ist der Originalzustand egal, der Fahrzeugschein wird ja eh entwertet (oder? an die Profis!) (->ein 07er Kennzeichen ist aber mit starken Einschränkungen verbunden,was das Benutzen des Fahrzeugs angeht) Aber wenn du ihn als Oldie versichern willst (geht schon teilweise mit 20), muss er glaub ich im O.zustand sein, es sei denn, es handelt sich um zeitgenössisches Tuning....(wie gesagt, bin kein Profi )Hoffe mal, ich konnte dir helfen...HarryP.S.:Mein Audi 100 S Coupe (cadizorange, ein Traum ) steht seit gestern in der Garage.... , den lass ich als "normalen" Wagen mit Saisonkennzeichen zu.

Klaus Jansen
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Beitrag von Klaus Jansen » Di 16. Jan 2001, 11:32

Auch von mir ein Kommentar:07´er Kennzeichen ist möglich ( ab 20 Jahre ),H-Kennzeichen erst ab 30 Jahre. Speziell bei H-Kennzeichen ist Originalität gefragt, der hiesige TÜV hat sogar einen /8 nicht akzeptiert, der nachträglich auf Dieselumgerüstet wurde, sich ansonsten aber in sehr schönem Originalzustand befand. Tuning, sofern zeitgemäß, sollte kein Hindernis sein. Leichter ist es natürlich wenn ein Fahrzeug bereits damals im Motorsport eingesetzt war. Im Zweifelsfall sollte man sich jetzt bereits mit einem entsprechenden Prüfer für H-Kennzeichen vom TÜV in Verbindung setzen, die DEUVET nennt sicher gerne einen Spezialisten in Ihrer Nähe. Fahrt- oder Nutzungseinschränkungen gibt es derzeit für die H-Nummer nicht. Doch für die H-Nummer vergehen erst noch mal 6 Jahre ... Das mit dem 07´er Kennzeichen ist mit starker Nutzungseinschränkung verbunden, das ist richtig. Also Spazierenfahren ist da nicht. Hier gibt es ebenfalls von der DEUVET eine Lektüre die man über seinen Markenclub oder direkt bei de DEUVET anfordern kann Rückporto ( und event. eine kleine "Spende" nicht vergessen !! ). Oder im Internet unter "DEUVET" downloaden. Da ist dann schon eher zu überlegen, ob man die nächsten 6 Jahre mit einem Saisonkennzeichen überbrückt, zumal man im Winterhalbjahr in den meisten Fällen sowieso nicht fährt.Die Oldtimerversicherung ist von der Zulassungsart unabhängig, fordert jedoch in der Regel den betrieb als Liebhaber- (Zweit-) fahrzeug und ist an den Originalzustand gekoppelt. Die Definition ist hier aber sehr uneinheitlich.Klaus Jansen

Klaus Jansen
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Beitrag von Klaus Jansen » Di 16. Jan 2001, 11:48

Auch von mir ein Kommentar:07´er Kennzeichen ist möglich ( ab 20 Jahre ),H-Kennzeichen erst ab 30 Jahre. Speziell bei H-Kennzeichen ist Originalität gefragt, der hiesige TÜV hat sogar einen /8 nicht akzeptiert, der nachträglich auf Dieselumgerüstet wurde, sich ansonsten aber in sehr schönem Originalzustand befand. Tuning, sofern zeitgemäß, sollte kein Hindernis sein. Leichter ist es natürlich wenn ein Fahrzeug bereits damals im Motorsport eingesetzt war. Im Zweifelsfall sollte man sich jetzt bereits mit einem entsprechenden Prüfer für H-Kennzeichen vom TÜV in Verbindung setzen, die DEUVET nennt sicher gerne einen Spezialisten in Ihrer Nähe. Fahrt- oder Nutzungseinschränkungen gibt es derzeit für die H-Nummer nicht. Doch für die H-Nummer vergehen erst noch mal 6 Jahre ... Das mit dem 07´er Kennzeichen ist mit starker Nutzungseinschränkung verbunden, das ist richtig. Also Spazierenfahren ist da nicht. Hier gibt es ebenfalls von der DEUVET eine Lektüre die man über seinen Markenclub oder direkt bei de DEUVET anfordern kann, aber bitte mit Rückporto ( und event. eine kleine "Spende" nicht vergessen !! ). Oder im Internet unter "DEUVET" downloaden. Die Ausrüstung mit Zubehör und Änderungen spielen beim 07´er Kennzeichen keine Rolle ( jedoch später bei der H-Zulasssung, siehe oben ) und der Fahrzeugschein ist bei der Abmeldung sowieso schon eingezogen worden. Hier ist sicher der Kfz-Brief gemeint, und der verfällt nach der neuen Regelung nach 18 Monaten (auf den Tag genau!!!) nach der Abmeldung. Wenn man den Originalbrief erhalten möchte, dann bleibt nur die Möglichkeit das Fahrzeug in dieser Frist noch einmal - wenn auch nur für einen Tag -zuzulassen, dann beginnt die Frist von 18 Monaten bei Abmeldung neu. Das ist in der Regel aber an eine gültige Abnahme nach §29 (mehr bekannt unter "TÜV")gekoppelt. Ich konnte hier bei der Behörde erreichen, das für eine <Tageszulassung ohne Ausgabe von Kennzeichen zur Erhaltung des Original-Kfz-Briefes zwecks späterer Wiederzulassung eines historischen Fahrzeuges> darauf verzichtet wurde. Hier hilft manchmal der Hinweis auf eine derzeitige Restauration und das eine oder andere Foto ... Man muß zu begeistern verstehen ... . Eine TÜV-Abnahme ist für das 07´er Kennzeichen übrigens grundsätzlich nicht erforderlich, es langt eine Prüfung nach §7 Abs. 2 IntVO und die 49. Ausnahmeverordnung sagt " sorgfältig gewartet und gepflegt", also die StVo und StVZO müssen eingehalten werden! Ob Abnahme oder nicht ist außerdem Ermessenssache der Zulassungsstelle, viele fordern es! Da ist dann schon eher zu überlegen, ob man die nächsten 6 Jahre mit einem Saisonkennzeichen überbrückt, zumal man im Winterhalbjahr in den meisten Fällen sowieso nicht fährt.Die Oldtimerversicherung ist von der Zulassungsart unabhängig, fordert jedoch in der Regel den Betrieb als Liebhaber- (Zweit-) fahrzeug und ist an den Originalzustand gekoppelt. Die Definition ist hier aber sehr uneinheitlich.Klaus Jansen

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Beitrag von Man276162608@aol.com » Di 16. Jan 2001, 22:21

Erst mal Dänke schön das ihr mir hierbei helft.Wie Klaus Jansen schon geschrieben hatte wär es leichter ein Auto das damals im Motorsport gelaufen ist leichter mit einen 07er Kennzeichen zuzulassen.Das ist er,deswegen auch die ganzen Tuningteile (sind ja fast alle Vorschrift bei Rally`s überrollbügel usw.)Also das beste ist ich ruf mal bei der Zulassungsstelle an und frage da nach,weil es da wohl doch von kreis zu kreis unterschiedlich ist.Nur eine Frage noch:Muß ich jetzt zum normalen Tüv oder zu einen besonderen?

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Beitrag von Gordini » Mi 17. Jan 2001, 16:56

Hallo,du brauchst "nur" eine Verkehrssicherheits-Prüfung, ob Tüv, Küs, Dekra oder,oder ist völlig egal.Ich würde an Deiner Stelle nicht unbed. der Versicherung alles mitteilen. (Tuning)Mit freundlichen GrüßenChristoph

Klaus Jansen
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Beitrag von Klaus Jansen » Mi 17. Jan 2001, 19:16

Also das mit 'dem beim TÜV vorsprechen' hatte ich nur im Vorgriff auf eine eventuelle spätere H-Zulassung in ca. 5 Jahren gemeint ( also vorsorglich - und die Zeit vergeht schnell ... )! Steht aber auch deutlich im Text und ich denke mal Mike hat das mitbekommen. Wenn die ganzen Zubehörteile bereits früher drinnen waren, dann müßten Sie ja auch im Kfz-Brief ( oder auch in den ONS-Papieren ) schon eingetragen sein, und der gilt als Grundlage wenn später ( sofern der alte Brief ungültig geworden ist ) wieder ein neuer erstellt wird und sofern keine weiteren Umbauten vorgenommen wurden. Dann erübrigt sich auch der Weg zum TÜV für ein Vorgespräch. Im Prinzip kann die spätere Abnahme für ein H-Kennzeichen jeder TÜV machen, ich würde jedoch einen vorziehen, wo ein Spezialist sitzt, siehe meinen Beitrag.Und noch ein Tip, der Beitrag zuvor deutet schon darauf hin: Die meisten Versicherungen akzeptieren keine Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, steht unter den Versicherungsbedingungen. Demgemäß zahlen sie dann auch nicht wenn was passiert. Und sofern die Motorleistung in den bisherigen Papieren geändert ist, könnte das beim Versicherer aufgrund der veränderten Leistung (KW) auch auffallen und es könntenentsprechende Rückfragen kommen, muß aber nicht so sein.GrußKlaus Jansen

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Beitrag von Man276162608@aol.com » Do 18. Jan 2001, 00:18

Wie es Klaus schon gesagt hatte,in den Brief ist alles eingetragen.Also werd ich mal mein Glück in naher Zukunft Probieren und mal sehen was passiert.Also erst mal ein nettes danke schön euch allen und ich werde euch berichten was herausgekommen ist.

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