Import von Deutschland nach Österreich

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Wiener
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Import von Deutschland nach Österreich

Beitrag von Wiener » Sa 16. Dez 2000, 18:42

Hi,ich interessiere mich für einen alten Porsche 911. Ich habe noch keinen bestimmten in Aussicht, suche aber noch.Dabei ist mir aufgefallen, dass man in Deutschland eine viel breitere Auswahl findet und der Preis meist um die Hälfte billiger ist!!Daher gehe ich davon aus mir meinen Traum in Deutschland zu erfüllen.Nun meine eigentliche Frage:Weiss jemand was mich der Import eines Porsche nach Österreich kosten wird? Und zwar dann wenn er über 25 Jahre alt ist, als auch unter 25 Jahren.Danke schon mal für eure Hilfe!Jürgren

eddie
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Import von Deutschland nach Österreich

Beitrag von eddie » Sa 16. Dez 2000, 19:16

Hallo Jürgen!Da Österreich zur EU gehört, werden innerhalb der Mitgliedsstaaten keine Zölle mehr erhoben. Diesbezüglich fallen also keine Kosten an.GrußRainer

DEUVET
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Import von Deutschland nach Österreich

Beitrag von DEUVET » Sa 16. Dez 2000, 19:18

Benzin oder Anhängermiete.Österreich ist in der EU: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind weggefallen.Was das Umschreiben auf österreichische Papiere kostet, muß Dir ein Österreicher sagen, z.B. der ÖMVV - Österreichische Motorveteranen-Verband.

Wiener
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Beitrag von Wiener » Sa 16. Dez 2000, 19:24

Vorerst danke für die rasche Hilfe.Wisst ihr wie es mit der Typisierung aussieht...Muss ich das Auto in Österreich neu typisieren lassen oder ist eine Deutsche Typisierung für eine Anmeldung in Österreich ausreichend?LG,Jürgen

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Sa 16. Dez 2000, 20:31


DEUVET
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Import von Deutschland nach Österreich

Beitrag von DEUVET » Sa 16. Dez 2000, 20:36

Einfuhr aus einem EU-Land (ÖMVV)Diese Art der Einfuhr ist die einfachste und verursacht keinerlei Probleme. Sie können solch ein Fahrzeug o h n e jegliche Formalität über die österr. Staatsgrenze bringen. Da es sich bei den Oldtimern ausschließlich um gebrauchte Fahrzeuge handelt, welche im Rahmen einer privaten Kaufbewegung von einer Privatperson in Österreich erworben werden bzw. wurden, entfällt auch die Entrichtung der Einfuhr-Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und es müssen keinerlei importbezogene Abgaben entrichtet werden. Es besteht auch keine Meldepflicht an die Zoll- oder Finanzbehörde in Österreich. Über die Entrichtung der NOVA wird im Anschluß separat gesprochen. Es wäre jedoch empfehlenswert, sich bei Fahrzeugen, deren Erzeugerland nicht einwandfrei feststeht oder aus den Kaufunterlagen nicht einwandfrei ermittelbar ist, sich vom VERKÄUFER im Ausland eine WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG von der ausländ. Zollbehörde besorgen zu lassen, die dann bei der Typisierungsbehörde als Nachweis für die Zollfreiheit dienen kann. Solch eine Situation könnte z. B. bei Autos der Marke „Ford“ (Erzeugung in einem Nicht EU Land) oder bei Motorrädern der Marke „Royal Enfield" (hergestellt in Indien) gegeben sein. Fälle dieser Art sind aber sehr selten! Diese als „Normverbrauchsabgabe“ an den Staat zu leistende Abgabe wird bekanntlich erst bei der behördlichen Anmeldung des Fahrzeuges fällig. Kann die Verzollung eines Fahrzeuges bereits in jenem Zustand erfolgen, in welchem es zur Einfuhr gelangt, und wird in diesem Fall der Zoll nach dem Kaufpreis eingehoben, so ist dies bei der NoVA nicht der Fall. Dies ist weiter kein Problem, wenn ein bereits voll restauriertes Fahrzeug, welches ohne zusätzliche Restaurierungs- oder Reparaturarbeiten in Österreich in Betrieb genommen werden kann (kleine, nach den österr. Straßenverkehrsbestimmungen erforderliche Umrüstungen, z. B. bei der elektrischen Anlage etc., fallen hiebei nicht ins Gewicht). In diesem Fall kann das Fahrzeug gleich typisiert und anschließend behördlich zum Verkehr zugelassen werden. Für die Berechnung der NoVA wird hier problemlos der Kaufpreis herangezogen werden können. Sind aber nach dem Import noch Restaurierungs- und Reparaturarbeiten erforderlich, wird die Angelegenheit kompliziert. Die NoVA wird nämlich nach dem Zustandswert festgesetzt und vorgeschrieben, in welchem sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Verkehrszulassung befindet. Das heißt im Klartext, daß auch die Kosten für die Instandsetzung in die Berechnungsgrundlage für die NoVA einbezogen werden. Es ist daher dringend die Einholung eines Wertgutachtens durch einen KFZ-Sachverständigen, welcher Erfahrung in der Bewertung von Oldtimern besitzt, zu empfehlen. Ein von der Zulassungsbehörde angeforderter Sachverständige muß diese Voraussetzung nicht unbedingt mitbringen und es besteht die Gefahr einer spürbaren Überbewertung und das könnte für den NoVA-Pflichtigen zu unangenehmen Auswirkungen führen. Als wesentliches Hilfswerk für die NoVA-Wertbestimmung kann aber auch das EUROTAX-Fachbuch „Interklassik“ empfohlen werden. Dieses Fachbuch enthält realistische Werte für historische Kraftfahrzeuge und liegt bei den meisten Oldtimerclubs auf. Wird ein Fahrzeug aber von einem Gewerbebetieb vollständig restauriert, dann sind Kaufpreis und die für die Instandsetzung berechneten Kosten zusammen Grundlage für die NoVA Berechnung. Sollte es bei einem Drittlandsfahrzeug wegen dessem desolaten, aber durchaus restaurierungsfähigem Zustand bei der Verzollung in Österreich zu Schwierigkeiten kommen, dann wird die Mithilfe des zuständigen Motorveteranenclubs und, in krassen Fällen des ÖMVV erforderlich sein. Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (Verkehrsbeschränkungen für Abfälle und Altöle) sind die Zollbehörden verpflichtet, in Zweifelsfällen die Einfuhr nach Österreich zu verbieten oder zu verhindern. Soferne sich das Zollamt nicht mit einer Erklärung des zuständigen Clubs, welche bestätigt, daß das Fahrzeug für die Wiederinstandsetzung und nicht für eine allfällige „Entsorgung“ nach Österreich gebracht wird, zufrieden gibt, wende sich der zuständige Club an den ÖMVV um Mithilfe. Eine diesbezügliche Intervention bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, erforderlichenfalls bei der Landesregierung, wird sich unter Umständen nicht vermeiden lassen. Was den Import eines Fahrzeuges in optisch desolatem Zustand betrifft, so muß dringend geraten werden, nur ein wirklich historisch wertvolles Fahrzeug zu kaufen. Ein Alltagsfahrzeug, auch wenn es die Altersbestimmungen im Sinne der KFG-Novelle erfüllt, sollte in einem zweifelhaften Zustand nicht zur Einfuhr gebracht werden! Und dann noch ein dringender Ratschlag: Es empfiehlt sich, alle alten Schmiermittel, wie Motor- und Getriebeöle und alte, nicht mehr brauchbare Batterien, alte Kühlmittel noch im Ausland abzulassen bzw. zu entfernen und Treibstoffreste aus den Tanks zu entnehmen, denn auch hier könnte der Import des Altfahrzeuges verhindert werden. Sie können sich dadurch weiteren Ärger ersparen! Nachdem die Finanzverwaltung bislang verschiedene Meinungen vertreten hatte, ist es nun endlich klar: Bei Historischen Kraftfahrzeugen die Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert sind entfällt die bei der Erstzulassung in Österreich fällige NoVA. Diese Fahrzeuge sind bei der Einfuhr zollfrei und unterliegen nur der 10%igen Einfuhrumsatzsteuer. Was gilt als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert? Kraftfahrzeuge die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen, wenn sie außerdem in ihrem Originalzustand sind, ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells des Steuer- oder Bremssystems und des Motors sowie alle Fahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, egal in welchem Zustand sie sich befinden, d.h. auch wenn sie in nicht fahrbereiten Zustand sind. Jüngere Fahrzeuge, die aber nachweislich bei historischen - geschichtlichen Ereignissen benützt wurden (z.B. bei Treffen berühmter Staatsmänner etc.)und Rennwagen, mit denen nachweislich bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden. Diese Bestimmungen sind aus dem Zollrecht und beziehen sich auf die Einfuhr, gelten aber auch für die NoVA. Natürlich kann man ein nicht fahrbereites Fahrzeug nicht zulassen. Nachzulesen im „Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften“, Nr: C 127/96

Karl Eder
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Import von Deutschland nach Österreich

Beitrag von Karl Eder » So 17. Dez 2000, 11:08

Mit den deutschen Dokumenten ist eine Zulassung in Österreich nicht möglich, das Fahrzeug muß vorher bei der Prüfstelle der Landesregierung (wo man seinen Hauptwohnsitz hat) einzelgenehmigt werden. Eine Einzelgenhmigung wird aber nur erteilt wenn das Fahrzeug entweder allen Bestimmungen für heutige Neugenehmigungen entspricht (Kat, Lärmwerte und einiges mehr) oder die Anforderungen als "historisches Kfz" im Sinne des österr. KFG erfüllt: das ist ein Mindestalter von 25 Jahren (ab 1.1.2001 mindestens Baujahr 1976) und es muß in der sog. "roten Liste" von eurotax als historisch aufgelistet sein (beim Porsche 911 ist dies im Regelfall gegeben).Achtung: wenn ein wesentlicher Umbau, der jünger als 25 ist (z.B. anderes Fahrwerk), vorgenommen wurde, wird es nicht mehr als historisch anerkannt !!Für Fahrzeuge die älter als 30 Jahre sind, ist bei der erstmaligen Zulassung in Österreich keine NOVA zu bezahlen. Das macht einiges aus, da sie vom Marktwert zum Zeitpunkt der Zulassung berechnet wird (eventuelle Restaurierungskosten in Österreich werden dem Kaufpreis zugeschlagen!).Viele GrüßeKarl Eder

Wiener
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Import von Deutschland nach Österreich

Beitrag von Wiener » So 17. Dez 2000, 16:31

Danke Euch!!Jetzt kenn ich mich aus.LG,Jürgen

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