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Gültigkeitsdauer eines H-Gutachtens

Verfasst: Sa 9. Dez 2000, 23:08
von Mr. Hobbs
Ich wollte meinen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zulassen und ließ vor ca. 1,5 Jahren das erforderliche H-Gutachten erstellen. Dann entschloß ich mich doch zu einem Saisonkennzeichen.Jetzt (mit der Änderung der Kfz-Steuer) möchte ich mein Fahrzeug doch mit einem H-Kennzeichen zulassen.Frage: Wie lange behält ein solches Gutachten seine Gültigkeit?- Meine Zulassungsstelle, behauptet, es sei 1,5 Jahre lang gültig, so daß ich jetzt ausgerechnet im Winter den Oldtimer zulassen müßte, obwohl ich gar nicht damit fahren werde. Woher kommt diese Zeitspanne? - Ist diese willkürlich oder rechtlich abgesichert?immerhin behält ja ein H-Kennzeichen selbst unbegrenzte Gültigkeit, und der TÜV selbst konnte mir auch keine Zeitspanne nennen.

Gültigkeitsdauer eines H-Gutachtens

Verfasst: Mo 11. Dez 2000, 18:14
von Meissner
Hallo,ich weiß es ehrlich nicht. Aber vom rein logischen her kann ein Gutachten nicht uneingeschränkt gültig sein, da es den Zustand zum Zeitpunkt der besichtigung festhält. Der Zustand kann sich verändern obwohl das Fahrzeug nicht zugelassen oder gefahren wird.Aber einer bei den Behörden muss es doch wissen, oder DEUVET.Frank