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abgelaufener TÜV (Überführungsfahrt)

Verfasst: Sa 9. Dez 2000, 22:51
von Fahrer65
Ich habe ein Fahrzeug erworben, welches noch ordnungsgemäß angemeldet, versichert und versteuert ist. Das Fahrzeug hat seit 18 Monaten aber keinen TÜV mehr. Kann ich dieses Fahrzeug von seinem bisherigen Standort in meine Werkstatt fahren oder muß ich mir erst noch rote Kennzeichen besorgen. Das Fahrzeug ist verkehrstüchtig.

abgelaufener TÜV (Überführungsfahrt)

Verfasst: Mo 11. Dez 2000, 18:10
von Meissner
Hallo,meiner Meinung sollte diese Fahrt gestattet sein. Im Zweifelsfall würde ich mal beim SVA oder bei der Polizei fragen. Die müssen es ja genau wissen.Ich bin mir nicht sicher ob der abgelaufene TÜV gestaffelt wird. Ein Monat abgelaufen-Fahren erlaubt. Oder drei Monate abgelaufen und fahren nicht mehr erlaubt.Frank

abgelaufener TÜV (Überführungsfahrt)

Verfasst: Mo 11. Dez 2000, 18:55
von Old Cadillac
Ich würde mich auch unbedingt vorher versichern wie die Rechtslage ist. Denn wenn man normalerweise ein Fahrzeug in den Verkehr bringt wo die letzte HU dermaßen überzogen ist hagelt es ein Bußgeld (DM 80,-) und 2 Punkte.Thomas