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Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Nov 2000, 21:34
von Christoph Köser
Hallo Leute, ich habe einen Unimog, Baujahr 71 gekauft. Dieser war nie zum öffentl. Straßenverkehr zugelassen. Gilt für ein H-Kennzeichen der Tag der Erstzulassung (dann muß ich noch 30 Jahre warten) oder gilt in diesem Fall das Produktionsdatum? Gilt effektiv der Tag der Erstzulassung oder wird der Einfachheit halber gesagt: Alle Fahrzeuge mit Baujahr 70 sind 30 Jahre alt und können ein H-Kennzeichen erhalten?Gruß Christoph Köser

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Fr 24. Nov 2000, 01:01
von Meissner
hallo Christof,normalerweise liegt das Baujahr nicht weit von der EZ. Wenn das Auto nicht zugelassen wurde ist das Baujahr entscheidend. Der Hersteller kann anhand der VIN feststellen wann das Auto vom Band gelaufen ist. Also, den Hersteller fragen.Frank

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: So 26. Nov 2000, 20:26
von DEUVET
Da muß ich widersprechen. Genau das wollte der DEUVET haben, wurde aber von den Ländern widersprochen. Es gilt tatsächlich der Tag der Erstzulassung, da gibt es keine Gesetzeslücke.Wieso ist der Unimog nie zugelassen gewesen? Ist das nachweisbar? oder war er vielleicht och schon mal auf der Straße?In vergleichbaren Fällen einigt man sich in der Regel darauf, dass anzunehmen ist, dass das Fahrzeug in seinem Produktionsjahr aam verkehr teilgenommen hat, also erstmals in den verkehr gekommen ist. Der TÜV könnte mit etwas gutem Willen also den § 21 c ausstellen - muß er aber nicht und erhat dann leider recht.Ideal ist also irgendeine Bestätigung, dass der Unimog schon mal irgendwo zugelassen war, muß nicht in Deutschland gewesen sein. Grüße, Martin Kraut, DEUVET

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 01:57
von Granada
Hallo Leute!Ich habe zwar mal alle Beiträge durchgelesen, die zu den Stichworten H-Kennzeichen oder "30 Jahre" zu finden waren, aber ganz schlau bin ich leider nicht geworden.In den Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 21c StVZO steht:"[...]Bei der Festlegung des Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28. November 1969 anerkannt. [...]" Mein Granada hat als Erstzulassungsdatum den 24.12.1975.Geht man nach EZ-Datum vor, dann kann ich den frühestens im Januar 2006 beim TÜV vorfahren - rund um Weihnachten kriege ich sicher keinen Termin.Geht es aber nach den Jahren, dann wäre eine Vorführung ja schon im Januar 2005 möglich, also ein ganzes Jahr früher.Hat jemand Erfahrungen mit einem derartigen Problem oder einen Tip, wie ich die Zulassung becircen kann, die ganzen Jahre zu zählen und nicht auf das Datum der EZ zu schauen? ;-)Gruß aus Franken,Rüdiger

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 14:45
von Tripower
Zitat:Original erstellt von DEUVET:Ideal ist also irgendeine Bestätigung, dass der Unimog schon mal irgendwo zugelassen war, muß nicht in Deutschland gewesen sein. Grüße, Martin Kraut, DEUVETHallo Martin,leider stimmt auch das nicht uneingeschränkt. Die Zulassungsbehörde stellt i.d.R. auf das Datum ab, an dem das Fahrzeug erstmalig für den deutschen Straßenverkehr zugelassen wurde. Es sei denn, man weist die Zulassung aus anderen Staaten durch geeignetes Dokument nach (meist sehr schwierig).Jedenfalls ist der Produktionsnachweis nicht ausreichend. Meine Corvette wurde nachweislich im Juli 1969 gebaut und lief bis September '69 in den USA. Erstzulassung in Deutschland war der 3. September '69. Trotz aller Mühen war die Behörde nicht bereit, mir vor dem 03.09.1999 ein H-Kennzeichen zuzugestehen. Schlimmer noch: Auch den Antrag, bzw. die § 21c-Untersuchung setzt voraus, daß die 30 Jahre bereits abgelaufen sind. - So jedenfalls im Main-Taunus-Kreis (MTK).Gruß aus dem TaunusTripower[Diese Nachricht wurde von Tripower am 13. November 2001 editiert.]

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 19:35
von mkiii
Hallo,das eigentliche Problem wurde wohl noch garnicht angesprochen, denn ein noch nie zugelassenes Fahrzeug muss alle z.Z. gültigen Vorschriften erfüllen. D.h. Abgasnorm D3? Scheinwerferverstellung usw.Gut, der Unimog zählt wohl als LKW aber auch dort gibt es sicher Normen die er heute nicht mehr erfüllt und eine Umrüstung ist nur schwer durchzuführen und für einen Oldtimer wohl auch nicht gewollt!siehe auch diesen Beitrag /images/Forum5/HTML/000268.html [Diese Nachricht wurde von mkiii am 13. November 2001 editiert.]

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 20:33
von DEUVET
Anfrage Rüdiger: Mittlerweile ist man sich da überall einig: Das Datum der Erstzulassung gilt. Du kannst nur versuchen, ein paar Tage vor dem 24.12 zum TÜV zu fahren und nach Weihnachten dann umzuschreiben auf H-Kennzeichen. Aber was willst Du im Winter unbedingt auf die Straße, also wohl eher eine akademische Frage, oder?Ein H-Kennzeichen ab Januar 75 ist für Deinen Granada nicht möglich.

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 20:36
von DEUVET
An mkiii: Richtig, Fahrzeuge, die noch nicht zugelassen waren, haben kaum noch eine Chance. Entsprechend gültiger Abgasgesetze ist es schon für ein Fahrzeug, das vor zwei Jahren gebaut wurde heute nicht mehr möglich, es zum Verkehr zuzulassen. Ausnahme: Hersteller hat eine Ausnahmegenehmigung beantragt (gilt nie für Oldtimer, da damlas keiner was von Abgasgesetzen ahnen konnte).2. Ausnahme: Regierungspräsidium erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung - nicht leicht, aber nicht aussichtslos.Beste GrüßeMartin, DEUVET

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Di 13. Nov 2001, 23:14
von Granada
Hallo DEUVET!Schade... dachte ich mir aber schon fast. Naja, dann halt bis dahin doch noch eine 07er-Nummer beschaffen. 3 Jahre hätte ich vielleicht noch ausgehalten und währe weiterhin mit 5-Tage-Kennzeichen zu je einem Treffen pro Jahr gefahren, aber 4 ? Nene...Gruß aus Nürnberg,Rüdiger

Stichtag H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 21. Nov 2001, 18:52
von Bialbero
Hallo Leute,da könnte noch ein ganz anderer Aspekt auf den stolzen Unimog-Piloten zukommen: Wenn der Grund für die fehlende Zulassung nämlich darin liegt, dass das Auto bisher im Staatsdienst "tätig" war - also bei Bundeswehr, THW oder Feuerwehr, dann fällt es unter die Rubrik "Einsatzfahrzeuge". Und nachdem ein Düsseldorfer Exhibitionist unbedingt einen Panzer für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen wollte (und das auch geschafft hat), verstehen die Behörden da gar keinen Spaß mehr. Das mag daran gelegen haben, dass der Panzer-Mann das Ding direkt vor dem Dienstsitz des damaligen Regierungspäsidenten Antwerpes geparkt hat. Die Folge war ein Gesetzentwurf, nach dem die Zulassung ehemaliger Einsatzfahrzeuge nur noch unter bestimmt Voraussetzungen möglich ist. Ich empfehle dringend, das vorher mit der Zulassungsstelle abzuklären!GrußBialbero