07er Nummer Verleihen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Old Cadillac
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07er Nummer Verleihen

Beitrag von Old Cadillac » So 19. Nov 2000, 20:38

Hallo!Martin (Kraut) weiß das vermutlich genau: Evtl. will jemand ein Auto von mir kaufen welches ich auf roter Nummer zugelassen habe. Er fragt, ob es möglich ist, daß ich ihm diese 07er Nummer für die Fahrt überlassen kann oder nicht. Wie ist da die rechtliche Lage? Ist so etwas erlaubt und welche Konzequenzen würde es bei einem Unfall für mich haben? Irgendwelche Tipps was ich machen sollte?Was sagt die Versicherung (Württembergische) dazu?Thomas

Ulrich
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Beitrag von Ulrich » So 19. Nov 2000, 22:31

Hmmm....Wenn er die Nummer für die Fahrt von Dir zu sich möchte, wäre das eine Überführungsfahrt, rechtlich also erlaubt. Was hingegen die Versicherung sagt, weiß ich nicht, da müßte tatsächlich M.K. mal dran.

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » So 19. Nov 2000, 22:38

Sehe ich auch so....oder der Herr von der Württembergischen.Thomas

Markus Neser
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Beitrag von Markus Neser » Mo 20. Nov 2000, 10:24

Hallo zusammen,da wir ja generell nicht zwischen "schwarzer" und "roter" Nummer unterscheiden, gibt es natürlich auch bei der Überführungsfahrt keine Einschränkung.Für uns ist das eine normale Überführungsfahrt.Was die Zulassungsstelle dazu sagt, kann ich leider nicht sagen.GrußMarkus NeserWürttembergischeVersicehrung AG

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mo 20. Nov 2000, 10:50

Hmm, also ich bin da echt etwas uninformiert. Was wäre denn, wenn der Junge meinetwegen in einer Ortschaft mit 70 durchbrackert oder einen Unfall hat. Bekomme ich dann als 07er Kennzeichen Besitzer deswegen auch eine auf die Nase oder darf sich damit dann ausschließlich der Verursacher auseinandersetzen?Thomas

Markus Neser
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Beitrag von Markus Neser » Mo 20. Nov 2000, 12:02

Hallo Thomas,zum Glück hatten wir noch nie so einen Fall.Ich vermute, daß Du auch Probleme bekommst, es kann dazu führen, daß Dein Kennzeichen eingezogen wird (der schlimmste Fall). Von der Versicherung bekommst Du keine Probleme, da der Käufer Deines Fahrzeuges ja ein berechtigter Fahrer ist. Mich würde auch Mal die Meinung eines Behördlers' interessieren, was die dazu meinen.Gruß Markus

CAAR-ev.de
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Beitrag von CAAR-ev.de » Mo 27. Nov 2000, 00:06

Da das kennzeichen für das Auto gilt, haben weder Zulassungstelle noch Versicherung was dagegen, wenn ein anderer berechtigter Fahrer damit fährt und sich an die Bedingungen des roten Kennzeichens hält. In diesem Fall ist das eine zulässige Überführungs/Probefahrt. Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Fahrers, wenn der nachweisbar ist, ansonsten an den Halter. Die Zulassungsstelle könnte höchstens monieren, dass man bei der Auswahl des Fahrers nicht zuverlässig genug gewesen sei. Mehr zu roten Kennzeichen auf der Seite 'Recht' bei http://caar-ev.de

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mo 27. Nov 2000, 09:53

Besten Dank für den Hinweiß. Freundlicherweise hat sich der Käufer aber dann doch eine rote (bzw. schwarze) Nummer besorgt. Somit hatte ich da keine Probleme aber gut zu wissen für die Zukunft.Thomas

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Fr 1. Dez 2000, 18:15

Kleine Verfahrensfrage vorneweg an den Administrator: Über diesen Beitrag bin ich nicht per Mail informiert worden, deswegen habe ich ihn erst jetzt entdeckt. Nach welchen Kriterien werde ich informiert?Aber die Antwort ist schon gegeben. CAAR hat recht, so ist es. Es muß sich halt unbedingt um eine Fahrt im Sinne der roten Nummer handel, dann ist der Fahrer egal, solage der Inhaber der Nummer es erlaubt hat.Grüße, Martin

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Fr 1. Dez 2000, 18:18

Hatte ich vergessen:Hallo Wolfgang, schön, dass es Dich jetzt hier auch gibt!! Nun weißt Du, wo ich immer fremdgehe ...Grüße, Martin

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