H-Zulassung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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edwardlloyd
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Beitrag von edwardlloyd » Mo 23. Okt 2000, 14:42

Ich habe einen 1957 Amerikanischen Ford gekauft, der sich seit 1991 in Deutschland befindet aber niemals zugelassen war. Eigenlich existiert er hier nicht, außer dass ich das Importsteuerbeweiß habe. Ich habe einen 1991 Florida Brief und einen Kaufvertrag. Mehr aber nicht. Wie soll ich es anmelden - und in welchem Reihenfolge muß ich alles machen? Er ist auch mild customiziert aber in funfziger art. Türgriffe entfernt, Rücklampen getunnelt und einen "Tuck 'n' roll" interior aus Kunstleder. Wird es Probleme beim H-Zulassung geben?Danke, Ed

RA-Wilke

H-Zulassung

Beitrag von RA-Wilke » Mo 23. Okt 2000, 16:27

Hallo Ed,um gleich mit Deiner letzten Frage zu beginnen: Ja, so ganz problemlos wird es mit Deiner H-Zulassung nicht werden. Erstens kannst Du die Erstzulassung nicht nachweisen, zweitens ist Dein Auto leicht verändert. Mein Vorschlag: Frag bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt nach, ob statt eines Nachweises der Erstzulassung ausnahmsweise der Nachweis des Baujahres reicht. Das Baujahr kannst Du dann anhand der Fahrgestellnummer und von Fachliteratur nachweisen. Wegen des leichten Customizing würde ich vor der eigentlichen TÜV-Vorführung mal mit den Herren sprechen und zu diesem Termin auch wieder Literatur mitbringen, die beweist, dass es diese Form des Tunings schon früher gab. Auf diese Weise ersparst Du Dir unter Umständen ein paar Enttäuschungen. Viel Glück!

edwardlloyd
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Beitrag von edwardlloyd » Mo 23. Okt 2000, 17:20

Muß mann eigentlich das Baujahr nachweisen? Weißt nicht jeder wie einen 1957 Ford auschaut? Wie jeder amerikanishen Fahrzeug der fünfziger Jahre es gab jedes Jahre Änderungen und einen 1957 Ford kann nür von August 1956 bis Juli 1957 ausstammen. Danke für denn Tip. Wenn ich 1950er HotRod Magazinen zum TUV mitbringen, die solche Autos aus der 1950er illustrieren, dass tatsächlich reicht?Edward

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mo 23. Okt 2000, 17:53

Hi Edward.Tja, man hätte es doch gerne etwas genauer als "sieht so aus". In der Tat ist das Baujahr noch nicht mal so auschlaggebend ob nun 1956 oder 1957. Im Zweifel steht in den Fahrzeugpapieren dann EZ ist der 1.01.1957. Es gibt aber auch Fahrzeuge von 1965 die wurden bis in die 70er hineingebaut. Mit nur kleinen Änderungen. Man will in diesen Fällen eben sicher gehen, daß das Fahrzeug tatsächlich auch das H-Kenzeichen verdient hat. So macht man das eben dann bei allen Fahrzeugen. Du hast ja die Zollpapiere, also auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. Dort könnte auch das Baujahr eingetragen sein. Das könnte u.U. reichen. Gib mir doch mal die VIN und den genauen Typ Deines Wagens. Evtl. kann ich die VIN aufschlüsseln.Mit den Umbauten mußt Du mit dem TÜV reden. Problem wird sein denen klar zu machen, daß es sich um Zeitgenössische Umbauten handelt. Ausprobieren.Thomas[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 23. Oktober 2000 editiert.]

edwardlloyd
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Beitrag von edwardlloyd » Mo 23. Okt 2000, 19:21

Das Auto wurde am 17. Juli 1957 hergestellt. Es sagt so auf den VIN Schild. Also es steht 17G als Build-date. Das heißt 17. Juli und es muß 1957 statt 56 sein weil der 57 Model nicht in Juli 56 erscheint hat. Er ist deshalb eine der Letzten 57er. Weiß aber der TUV das? Und wird Baudatum benutzt oder gefragt werden? Wer weiß wenn er tatsächlich erstmals zugelassen wurde.

edwardlloyd
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Beitrag von edwardlloyd » Mo 23. Okt 2000, 19:30

Er ist wirklich eine Zeitreise. Sicherlich vor 1980 umgebaut in 50er Styl. 1959 Cadillac rücklampen auf '62 Ford Lampen montiert und getunnelt. Aller Türgriffe sind enfernt und er ist gelbe lackiert. Einziger Komponenten die nicht von spätestens 1961 stammen sind die 70er elektrischen Cadillac Sitze vorne. Die sind aber im 50er Styl gepolstered. Um das Auto zu sehen schau mal unter http://www.edwardlloyd.de Danke Edward.

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Mo 23. Okt 2000, 21:18

Ich fragte nur nach der VIN weil ich in einem Buch dann ebenfalls das Modeljahr rausfinden könnte. Die VIN könnte nach meinem Buch so aussehen: B7GG100001 Das wäre dann als Beispiel: B=272cui, 7= Model1957, G=Chicago,G=Custom und dann die Seriennummer. Das hätte man also schriftlich, daß es sich um ein 1957er Model handelt und das sollte dem TÜV auch reichen bzw. der Zulassungsstelle.Sorgen bereiten mir allerdings die Umbauten. Nun kommt es auf den TÜV Prüfer an (mein 1958 Impala hatte auch diese Caddylampen, kein Problem) aber ich würde doch ziemlich skeptisch sein, wenn ich Dein Fahrzeug vor mir hätte. Also wenn einer nicht total keine Ahnung hat von Amis, müsste Ihm angesichts der Vordersitze doch die rote Lampe aufleuchten. Falsche Sitze, falsche Rückleuchten, nicht originale Front (Kühlergrill). Hmm, Edward~~ich sehe Probleme auf Dich zukommen mit einer H-Zulassung. Versuch es. Mehr kann ich Dir nicht raten. Also mit dem Baujahr/Modeljahr sehe ich keine Probleme aber eben die Umbauten. Da kannst Du nur hoffen auf einen Prüfer zu Treffen der entweder keine Ahnung hat oder einer der für diese Fahrzeuge Verständnis zeigt.Good luck, my friend.Thomas

edwardlloyd
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Beitrag von edwardlloyd » Mo 23. Okt 2000, 23:23

Einen originalen Kuhlergrill habe ich schon bestellt. Der Corvette Grill muß unbedingt weg. Dann hast du recht. Der richtigen TUV Mann muß ich erwischen. Dann gibt es auch die Cherry-Bomb Auspuffe!!!

edwardlloyd
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Beitrag von edwardlloyd » Mo 23. Okt 2000, 23:25

Old Cadillac. Wenn du mich einen E-Mail schickts dann naturalich schicke ich dir gerne meinen VIN Nummer. edward@edwardlloyd.de

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