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H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 20. Sep 2000, 00:52
von Old Cadillac
Tja,das H-Saisonkennzeichen wirst Du auch nicht bekommen. Es gibt es nicht! Man sagte damals das dafür zusätzlich auf dem Kennzeichen kein Platz wäre.Den Brief wieder zu bekommen ist wohl fast aussichtslos. Du kannst höchstens Mal mit dem Diensstellenleiter sprechen und ihn auf die historische Bedeutung hinweisen. Manche Zulassungsstellen ziehen ihn ein manche nicht. Aber Rechtsanspruch gibt es wohl nicht, denke ich. Thomas
H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 20. Sep 2000, 11:26
von slash
Hallo,ich habe gerade eben mein H-Kennzeichen erhalten. Nun hatte ich mal gelesen, dass es ein H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen gibt, aber das wollte mir man an meiner Zulassungsstelle nicht geben. Ist das korrekt?Zusätzlich musste ich den alten Kraftfahrzeugbrief abgeben, in dem ja belegt ist, dass mein Auto seit 24 Jahren gar nicht mehr angemeldet war und davor nur in den Monaten April bis Oktober und ausserdem nur einen Vorbesitzer hat. Dieses historische Stück wollte ich natürlich behalten, aber auch da meinte meine Zulassungsstelle: Geht nicht, der alte Brief wird immer eingezogen. Ich hab dann nachgefragt, was die mit meinem Dokument machen. Antowrt: der wird 5 Jahre aufgehoben und dann vernichtet. Seht Ihr eine Chance, wie ich an meinen alten Original-KFZ-Brief wieder rankomme?
H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 20. Sep 2000, 13:09
von Meissner
Hi Slash,tja der Brief ist wohl weg. Aber fürs nächste Mal. Original Brief zu Hause lassen und einen neuen Brief aufbieten lassen. Dauert sechs Wochen, zirka. Du benötigst dann einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)und technische Daten von Deinem Auto. Dann bekommst Du einen neuen Brief und hast den alten auch noch. Aber für die Behörde darf der Brief natürlich nie wieder auftauchen. Kein Wort darüber zum Amt. Um evtl. Mißbrauch mit dem alten Brief zu verhindern kannst Du ihn auch entwerten. Einfach mit der Schere eine Ecke abschneiden und er ist ungültig. So haben es die Ämter früher auch gemacht und ein orig. Brief konnte so immer beim Auto bleiben.Frank
H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 20. Sep 2000, 13:28
von slash
Danke Frank,da war ich wohl zu schnell. Ich wollte halt unbedingt mit meinem Auto fahren, das nächste mal frag ich vorher und melde danach an.Lohnt es sich eigentlich, das H-Kennzeichen über den Winter abzumelden und dann im Frühjahr wieder anzumelden, oder ist das nur Geldschinderei? Ich möchte halt irgendwie einen Nachweis für die Nachwelt, dass mein Auto im Winter nicht gefahren ist. Oder reicht da mein Fahrtenbuch?Slash[Diese Nachricht wurde von slash am 20. September 2000 editiert.]
H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 20. Sep 2000, 16:07
von Old Cadillac
Ob sich das lohnt kann man ja schnell ausrechnen: 375,- : 12 = 31,25 x der Monate wann du Wagen abgemeldet haben willst (6 Monate ??) 6 x 31,25 = 187.50 Ersparnis. Abzüglich an und wieder anmelden. (21,- + 11,- ,richtig?)Also: 155,50 Hinzu kommt noch die evtl. Ersparnis der Versicherung sofern Deine Versicherung das anbietet nämlich das Du nur Haftpflicht bezahlst wenn das Auto angemeldet ist.Ein Fahrtenbuch würdest Du ja nur für dich privat führen da Du für das H-Kennzeichen ja keines brauchst.Thomas
H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 20. Sep 2000, 16:11
von Meissner
Es kommt darauf an ob Du bereit bist zur Abmeldung und Anmeldung immer die Schilder abzuschrauben, zum Amt zu latschen und Ab- und Anmeldegebühren zu zahlen.Ich bin mir nicht sicher ob sich das wirklich lohnt. Die KFZ-Steuer wird dann nur für den Zeitraum der Zulassung berechnet. Am besten Du rechnest mal mit spitzer Feder nach.Frank
H-Kennzeichen
Verfasst: Do 21. Sep 2000, 09:02
von Markus Neser
Hallo Slash,auch die Versicherungsbeiträge zahlst Du nur für den tatsächlichen Zulassungszeitraum.Es ist also wirklich ein Rechenexempel.Gruß Markus
H-Kennzeichen
Verfasst: Sa 14. Okt 2000, 21:40
von DEUVET
Die Zulassungsstelle hat unzulässig gehandelt. Sie darf den Brief nicht einziehen. Sie darf ihn nur ungültig stempeln.Verlange den Brief zurück, notfalls mit Anwalt.Man soll dir die Bestimmung zeigen nach der der Brief eingezogen werden muß. Das kann man voraussichtlich nicht.Der Brief wurde von Dir bezahlt und ist dein Eigentum, ja der Besitznachweis. Die Zulassungsstelle hat ganz klar rechtswidrig gehandelt.Grüße, Martin Kraut.
H-Kennzeichen
Verfasst: Mo 16. Okt 2000, 08:57
von slash
Vielen dank, da werd ich gleich mal ein Schreiben aufsetzen.
H-Kennzeichen
Verfasst: Mi 18. Okt 2000, 10:11
von slash
Hallo Martin,also, ich hab mal bei meiner Zulassungsstelle anrufen lassen Dabei kam raus: Sie können sich ihren KFZ-Brief wieder abholen lassen (Geht also doch). Das ganze hatte einen Haken: Ich musste allen Ernstes 20.- zahlen, damit ich meinen KFZ-Brief erhalte. Vor 4 Wochen hab ich allerdings schon mal 7.- gezahlt, dafür, dass ich den Brief abgeben musste. Fazit:27.- gezahlt, dafür, dass man mir was Falsches gesagt hatte, der Brief 4 Wochen in einem Stahlschrank lag und jetzt die äußerste Seite eingerissen ist und nicht zu vergessen die vielen Stunden, die ich damit zubrachte, mir mein Eigentum wiederzubeschaffen.Aber Hauptsache, ich hab den Brief wieder, das Geld kann ich verschmerzen. Ausserdem lohnt ein Streit deswegen wohl kaum [Diese Nachricht wurde von slash am 18. Oktober 2000 editiert.]