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habe noch fragen zum h-kennzeichen

Verfasst: So 17. Sep 2000, 00:05
von claire
o.k - ein gutachten/-er stellt den erhaltenswerten zustand eines oldtimers fest, damit ist er qualifiziert für die oldie-zulassung. soweit alles klar. aber wie geht's weiter: wenn das mobil (gott verhüte) doch einmal am rosten fängt, wer und wann kann den erhaltenswert-status wieder aufheben? in welchen intervallen muss das gute stück zum tüv? und muss vielleicht mit jedem tüv-termin ein neues h-gutachten her?[Diese Nachricht wurde von claire am 17. September 2000 editiert.][Diese Nachricht wurde von claire am 17. September 2000 editiert.]

habe noch fragen zum h-kennzeichen

Verfasst: Di 19. Sep 2000, 11:52
von Meissner
Hi Claire,Auch ein Oldie mit H-Kennzeichen muß alle zwei Jahre zum TÜV. Dann ist auch nur eine ganz normale Abnahme nach §29 fällig. Erhaltenswert ist ein Oldie so lange Du ihm einigermaßen gute Pflege gibst und nicht komplett herrunter reitest und die originalen Teile gegen andere, nicht originale oder zeitgenössische, austauscht.Somit sollte Dir auch niemand das H-Kennzeichen streitig machen.Frank