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ohne plakette zur vollabnahme fahren?

Verfasst: Fr 15. Sep 2000, 18:25
von nick
ich müsste zur vollabnahme, habe aber keinen bock, ein teures kurzzeitkennzeichen zu besorgen. ich habe von einer art ausnahmeregelung gehört: man könne den wagen schon zulassen, dann mit kennzeichen, aber ohne plakette zum tüv, schließlich mit tüv zur zulassung fahren, um sich die plakette aufkleben zu lassen..richtig oder falsch?ansonsten bleibt also doch nur hängermieten oder kurzzeitkennzeichen. an ne rote nummer komme ich nicht dran.. :-(

ohne plakette zur vollabnahme fahren?

Verfasst: Fr 15. Sep 2000, 20:00
von Old Cadillac
Hallo Nick.Ich habe wohl davon gehört, daß wenn man ein Fahrzeug gekauft hat was abgemeldet war oder worden ist vom Besitzer, das Kennzeichen also entstempelt ist, man mit einer Doppelkarte seiner Versicherung und montierten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf. Ich glaube aber nicht, daß man mit einem Fahrzeug wo der TÜV abgelaufen ist also ggf. nicht der STVZO entspricht rumfahren darf. So ist zumindest mein Gedankengang aber einer der DEUVET Herren weiß es sicher genau.Thomas[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 15. September 2000 editiert.]

ohne plakette zur vollabnahme fahren?

Verfasst: Fr 13. Okt 2000, 12:48
von carlo thomas
Also, an den Kosten dürfte es doch nicht scheitern. Ich konnte jedenfalls für runde 45.- Märker (incl. Schilder) 5 Tage lang rumfahr`n und probieren wie der Wagen läuft.In der Formel 1 spricht man auch von SETUP. - Ich find`s ok.Gruß Carlo

ohne plakette zur vollabnahme fahren?

Verfasst: Fr 13. Okt 2000, 12:53
von carlo thomas
PS:Ich wohne in Bielefeld. In anderen deutschen Städten wird es wohl ähnlich sein. Der einfachste Weg ist also der zum Telefon, um dein hiesiges Strassenverkehrsamt anzurufen bevor du dir ne`n wirklich teuren Trailer besorgst um den Wagen zum TÜV zu kriegen.Gruß Carlo

ohne plakette zur vollabnahme fahren?

Verfasst: Sa 14. Okt 2000, 21:03
von DEUVET
Unabgestempelt zur Zulassungsstelle fahren ist nur bei Wiederzulassungen möglich, und auch nur im Heimatkreis.Bei einer Vollabnahme ist das nicht zulassig.Für eine Vollabnahme muß das Fahrzeug sogar unbedingt ein rotes 06- oder ein gelbes Kurzzeitkennzeichen haben. Wie soll der Prüfer sonst seine Prüfungsfahrt machen? Der TÜV scheucht dich vom Hof, wenn Du mit dem Auto auf dem Hänger kommst ;-)Wird das Auto nach der Abnahme zugelassen, verrechnet die Versicherung die Versicherungskosten für das Kennzeichen, es kostet also nur die Zulassungsstellen-gebühren.