Wertminderung bei Oldtimern
Verfasst: Mo 27. Mär 2000, 09:32
Die Oldtimer-Info-Redaktion stellt zur Diskussion die Frage:Hat ein Unfallgeschädigter Anspruch auf Wertminderung nach einer Reparatur eines Oldtimers? Wertminderungen gibt es normalerweise nur bei neuen Fahrzeugen bis zum 4. Jahr. Bei Oldtimerfahrern soll aber die Abneigung gegen Unfallfahrzeuge nicht vorhanden sein (so sieht es ein Gericht).