Das Ende des H-Kennzeichens / Deuvet Info v.21.6.06
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Ich schätze, das Hauptproblem bei dieser einfachen und vernünftigen Lösung wäre, dass dann Deutschlands Autofahrer wirklich Ernst machen würden mit dem Benzinsparen und sie plötzlich nicht mehr die Melkkühe der Nation wären, mit verheerenden Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.Allerdings dürfte das Neuwagengeschäft damit kräftig anziehen und einen Teil der Einnahmeausfälle wettmachen.Gordon
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Das Ende des H-Kennzeichens / Deuvet Info v.21.6.06
Hallo Helmut,das Problem ließe sich aber lösen, wenn ich die Länder über einen Verteilungsschlüssel an der Mineralölsteuer beteilige.Außerdem bin ich ebenfalls der Meinung, daß der Fahreugansatz angekurbelt würde, da die hohen Fixkosten ja manchen vom Fahrzeugkauf abhalten.GrußFrank
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Das Ende des H-Kennzeichens / Deuvet Info v.21.6.06
Hallo Frank,natürlich: wo ein Wille ist, ist oft auch ein Weg.Nur: ist der Wille da? Gruß, Helmut
Das Ende des H-Kennzeichens / Deuvet Info v.21.6.06
Heute gelesen auf http://www.oldiecarcover.de/ :Thema H-Kennzeichen: Offizielle Stellungnahme Ergänzung zum OCC Thema des Monats im August 2006: Gegenüber OCC hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jetzt Klartext gesprochen. Richard Schild, Regierungsdirektor im BMV, teilte auf eine OCC-Anfrage Folgendes mit: „Mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (VkBl. 1997 S. 536) wurde eine Betriebserlaubnis für Oldtimer eingeführt. Gemäß dieser VO werden nach Erteilung der Betriebserlaubnis für Oldtimer bei der Zulassung des Fahrzeuges Oldtimerkennzeichen zugeteilt (Wegen der Prägung eines „H“ am Ende der Nummerfolge auch H-Kennzeichen genannt). Mit der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.April 2006 (BGBl I S. 98 wurden in der StVZO die Bedingungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens geändert und erheblich vereinfacht. Ab dem 01.03.2007 wird auf eine besondere Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge verzichtet. Sinn dieser Änderung ist, dass zukünftig auch die Prüfingenieure der amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen die Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug erstellen dürfen. Es muss nur noch ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimerfahrzeug vorgelegt werden (§ 23 StVZO neu). Damit erfährt der Bürger eine Erleichterung, weil der Zwang, Oldtimerfahrzeuge bei einer Technischen Prüfstelle vorzustellen, entfällt. Daraus ergibt sich eine erhebliche Kostenersparnis für den Bürger als auch eine Verwaltungsvereinfachung. Eine Verschärfung der Anforderungen ist nicht vorgesehen. Die Beurteilungskriterien bleiben, wie bereits 1997 bei der Einführung der Oldtimerkennzeichen beschrieben, unverändert erhalten.“
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Sechs Wochen nachdem es bei uns auf der Seite stand ( http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/h ... ericht.htm) hat es jetzt also auch Oldiecarcover gemerkt. Nicht schlecht.