Doch Verschärfungen beim H-Kennzeichen
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...mir ist explizit ein Fall bekannt, wo lediglich mittels Edding nachgemalt worden ist, da die Farbe verblasst war.Und da Urteil lautete seinerzeit auf Urkundenfälschung.....Fazit: Es kann Ärger geben, wenn jemand kleinkariert definiert.Chris.
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interessant sind dann in diesem Zusammenhang die Fälle, in denen der TÜV-Prüfer explizit dazu auffordert, das Kennzeichen wegen Unleserlichkeit nachzumalen. Anstiftung zur Urkundenfälschung?
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Das mit der Urkundenfälschung ist absoluter Blödsinn!Die frühen reflektierenden Schilder mussten regelmässig nachgepinselt werden, weil schon nach einem heftigen Schneeschauer die schwarze Farbe abblätterte. Nach einer Mängelkarte bin ich sogar von der Polizei fast gelobt worden, wie gut ich da nachebessert habe. Auch mein sichtbar nachgepinseltes altes DIN-Schild habe ich bisher jedes Jahr wieder abgestempelt bekommen.Was anderes würde mich mal interessieren:Ist das auch Urkundenfälchung, wenn ich ein falsches Nummernschild an meinem Auto habe, solange es auf meinem Privatgrundstück, auf dem Oldtimertreffen oder am Clubstand steht?Ich kenne jemanden, der hängt auf dem Treffen jedes Mal die alten Besatzungsschilder über die H-Kennzeichen, da sind auch noch die alten Stempel drauf. Einmal hat er sogar vergessen, sie für die Heimfahrt abzunehmen.Und was die erstrittenen Rechte betrifft, hat euch Peter Schneider ja schon die Antwort gegeben. Für weitere Fragen wendet euch am Besten an ihn.Klaus
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@KlausUrkundenfälschung ist es immer dann, wenn ein Gericht davon überzeugt ist, daß du in Täuschungsabsicht gehandelt hast.Bei einem angemeldeten Auto auf einem Privatgrundstück ist das recht wahrscheinlich, denn du vereitelst bzw. erschwerst auf diese Weise ja Ermittlungen der Polizei, wenn sie nach deinem Kennzeichen fahndet.Auf Oldtimertreffen oder gar auf Clubständen ist dies deutlich weniger wahrscheinlich, hier steht ja mehr eine zeitgemäße Präsentation im Vordergrund und eine Täuschungsabsicht ist schon ziemlich fernliegend. Auch wenn du dir an einen schwarzen S-Klasse Mercedes das Kennzeichen 0-1 hängst, wird dich wohl niemand mit dem Bundespräsidenten verwechseln und im Parkverbot auf ein Knöllchen verzichten.Ähnlich ist es mit den Besatzungskennzeichen, dafür gibt es allenfalls ein Verwarnungsgeld, weil die echten Kennzeichen nicht lesbar waren.
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 05.07.07 12:09:32Das mit der Urkundenfälschung ist absoluter Blödsinn!Erzähl das mal dann dem Richter ! Chris.
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...vergleiche hierzu auch folgende, recht interessante Entscheidung des BGH:http://www.verkehrslexikon.d...te/KZMissbrauch04.htmDie Begründung geht explizit auf die Urkundeneigenschaft des Kraftfahrzeugkennzeichens und die Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung ein.Ob womöglich der Tatbestand des Kennzeichenmißbrauchs (§ 22 StVG) verwirklicht wurde, läßt die Entscheidung offen.GrußMartinNachtrag @RA-Wilke:In dem von Altopelfreak geschilderten Fall einer Abdeckung des amtlichen Kennzeichens z. B. durch ein historisches Kennzeichen wird m. E. - ungeachtet einer etwaigen Täuschungsabsicht - grundsätzlich keine Urkundenfälschung vorliegen (da die Urkunde selbst hierdurch nicht verfälscht wird), sondern ggf. ein Kennzeichenmißbrauch.Beitrag geändert:05.07.07 14:54:26Beitrag geändert:05.07.07 14:56:22
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 05.07.07 12:50:19Bei einem angemeldeten Auto auf einem Privatgrundstück ist das recht wahrscheinlich, denn du vereitelst bzw. erschwerst auf diese Weise ja Ermittlungen der Polizei, wenn sie nach deinem Kennzeichen fahndet.Das sehe ich aber ganz anders: Auf (m)einem Privatgrundstück kann ich mein angemeldetes Auto ja auch mit einer Abdeckplane zudecken, oder in eine Garage stellen. In beiden Fällen ist ebenfalls das Nummernschild verdeckt. Ich kann sogar die Nummernschilder abschrauben oder mein Auto komplett zerlegen. Behindere ich dadurch Ermittlungen? Wenn das Privatgrundstück nicht öffentlich zugänglich ist, kann ich sogar ein falsches Nummernschild montieren (bevor einer fragt warum man das sollte: z.B. für Foto oder Filmaufnahmen). Falls die Polizei auf diesem Grundstück Ermittlungen durchführen wollte, dann nur mit Durchsuchungsbefehl und erst wenn ich dabei das falsche Nummernschild verschweigen sollte würde ich Ärger bekommen.Rainer
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Hallo Rainer,der Wisch nennt sich Durchsuchungsbeschluss (nicht Durchsuchungsbefehl) .Naja und Auto zerlegen darfst Du regulär auch nicht, es könnte Ärger geben.Ich fahre(ohne Befehl)freundlich grüssender ka
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@RainerVöllig richtig. Nur war das nicht der Fall, nach dem Klaus gefragt hat. Es ging ihm ja um einen auf einem Privatgrundstück abgestellten Pkw mit erkennbarem Kennzeichen, nicht um Sonderfälle wie zerlegte bzw. abgedeckte Fahrzeuge. Der objektive Tatbestand des § 267 StGB ist übrigens schon erfüllt, wenn du dir an dein Auto ein anderes Kennzeichen schraubst und den Wagen dann in deiner Garage abstellst, um ihn irgendwann mal mit diesem Kennzeichen zu fahren. Klingt kurios, ist aber so.@martinBei Nummernschildern gibt es die Besonderheit, daß sie mit dem Fahrzeug eine sog. zusammengesetzte Urkunde bilden. Wechselt du das Kennzeichen als Beweiszeichen aus, ändert sich die Beweisrichtung, wodurch eine falsche (Gesamt)Urkunde entsteht.
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Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 04.07.07 11:14:33Kannst Du das beweisen?Oder ist dieses Wissen auch nur für Mitglieder?GrüßeEine Bemerkung, die Peter Schneider nicht hat ruhen lassen. Per Fax hat er uns einen Brief des Bundesministers für Verkehr vom 12.08.86 geschickt, adressiert an den DEUVET. Darin heißt es auf Seite 2 unter anderem: "Nach Prüfung des Sachverhalts...ist der Bundesminister für Verkehr zu der Auffassung gelangt...alle Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in Verkehr gebracht worden sind...von der Pflicht zur Durchführung der Abgassonderuntersuchung zu befreien."Da scheint es also durchaus einen kausalen Zusammenhang zu geben!