Vorschlag für neues Oldtimerkennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Dominik Benz
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Vorschlag für neues Oldtimerkennzeichen

Beitrag von Dominik Benz » Mi 30. Apr 2003, 19:28

Liebes neues Oldtimerkennzeichen,bis zu deiner Geburt wird sicher noch etwas Zeit vergehen, aber zu deiner Zeugung möchte ich dich herzlich beglückwünschen!Damit das mit deiner Geburtsurkunde auch klappt und nicht zu viele Kinderkrankheiten auftauchen, hier ein paar Ideen:Wenn es dich als Wechselkennzeichen geben soll, dann ist wichtig, ob das Wechseln nur innerhalb einer Oldtimersammlung erlaubt ist, oder ob du auch zwischen einem Alltagsfahrzeug und einem Oldtimer (oder mehreren Oldtimern) wechseln darfst. Diese Kombination wird sicher häufig nachgefragt werden, ist aber vielleicht zu schön, um wahr zu werden.Ob du nun dein ganzes Leben blau sein mußt? Wir sollten alles vermeiden, das diensteifrige, nicht farbenblinde Grenzpolizisten irritiert, wie bei deiner roten Verwandschaft. Wenn nämlich deine Autos nur alle fünf Jahre vor den Kittel müssen, haben sie alle individuelle Fristen dafür, die sich nicht plakettenmäßig dokumentieren lassen. Dann bleibt dein Plakettenplatz nämlich frei und man könnte dich mit einer speziellen "Oldtimerplakette" schmücken und identifizieren - ohne daß du blau sein mußt. Die Tüff-Fristen müssen dann im Fahrzeugschein vermerkt werden.Vielleicht ist es weit hergeholt, aber man sollte zusätzlich festlegen, daß ein anerkannter Oldtimer niemals im Kriegsfall eingezogen wird. Ich denke da an rüstige G-Modelle und LKWs. Es wäre nur ein kleiner Satz im Gesetzestext, der hoffentlich nie zur Anwendung kommen muß, aber es sollte ihn zur Sicherheit geben.Als neues Oldtimerkennzeichen könntest du noch einen weiteren Vorteil bieten: Deine Autos dürfen im Haftpflicht-Schadensfall nicht nur mit den bisher anerkannten 130% des Marktwertes wiederhergestellt werden dürfen, sondern mit bis zu 200% bei voller Kostenerstattung durch die Versicherung des Schuldigen. Nichts ist schlimmer, als wenn ein Oldtimer das Opfer eines unverschuldeten Treffers wird und der Besitzer die im Vergleich zum Marktwert zu kostspielige Reparatur aus eigener Tasche bezahlen muß. Das ist sicher eher ein Versicherungsthema, aber durch die 25-Jahre-Grenze und die wasserdichte Oldimer-Definition sind gerade die nicht so marktwertigen 07er Fahrzeuge besser vor solchen wirtschaftlichen Todesstößen geschützt.Bei der Frage nach der Grenze zwischen den Fahrzeugen, die Anrecht auf die reduzierte Steuer von 75 Euro haben, schlage ich eine Art Deckelung vor. Man differenziert nicht mehr zwischen PKW, Motorrad, usw. sondern der Steuersatz beträgt z. B. 15 Euro pro 100 ccm bei einer Obergrenze von 150 Euro pro Kennzeichen, that's it. Damit wären alle Fälle abgedeckt, wie auch immer sich der Hubraum einer Sammlung zusammensetzt.Ich freu mich auf jeden Fall, daß gegen die Unsicherheit der aktuellen Oldtimerpolitik ein Kraut gewachsen ist ...Beste Grüße, auch an MartinOo / oODominik

Zoe
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Beitrag von Zoe » Mi 30. Apr 2003, 19:48

Ich finde Martins Vorschlag gut.Bei SMOG etc Alarm muß ich auch nicht mit dem Old/Youngtimer fahren. Aber was mache ich wenn ich auf dem Weg zu/von einem Treffen in eine solche Sperre gerate? Aber das läßt sich sicher lösen.Warum muß das Kennzeichen eine besondere (neue) Farbe haben? Ist aber letztlich auch egal.Daß die Oldie-Steuer bei kleinen Fahrzeugen höher ausfällt als bei "regulärer" Zulassung gibts ja jetzt schon. Bislang gings ja auch, also warum jetzt der Aufschrei? Wenn sichs nicht "lohnt" kann ich das Töff ja regulär zulassen, also wo ist das Problem?Das "Oldtimerkriterium" rein am Alter fest zumachen ist auf den ersten Blick genial, aber dem Mißbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet. Siehe in Belgien, die haben so eine Regelung und was ich höre, denkt man dort heftig nach, diese wieder abzuschaffen, weil eben sehr viele nur mit alten Autos rumfahren um sich die Steuer zu sparen, unabhängig vom Zustand / Beduetung etc des Fahrzeugs.Nur meine belanglose Meinung.Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

OO==00==OO 635 CSi
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Beitrag von OO==00==OO 635 CSi » Mi 30. Apr 2003, 20:03

Zitat:Original erstellt von DEUVET:Start frei zur Diskussion!Warum Diskussion? Ich finde, so machen wir's Die einzigen Punkte, über die ich nochmal nachdenken würde, sind der Wagenpass (nötig?) und die Farbe, also meinen Autos würde rot oder schwarz besser stehen Super, weiter so! Wenn das durchkommt... Beste GrüßeBernd

michael114
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Beitrag von michael114 » Mi 30. Apr 2003, 21:13

Selbstbewusstes Auftreten?Die Bevölkerung glaubt, ein H-Oldtimer wäre steuerfrei, de facto kostet er mit 191 Euro aber so viel, wie ein neues Luxusauto (z.B Z4 = 154 Euro, ML 350 = 195 Euro); der Spaß wirkt nur dann billig, wenn man vor dem H (oder dem notdürftigen Ausweichen auf die 07er noch runde 1000 Euro Steuer blechen musste!Also bitte durchaus selbstbewusst verhandeln, denn wir bekommen im Grunde nichts geschenkt.Ansonsten ist natürlich ein Oldtimer-Wechselkennzeichen ohne Nutzungseinschränkung (außer evtl. Fahren bei Smog) dringend wünschenswert und im Konzept entdecke ich nur zwei SCHÖNHEITSFEHLER:1. statt eines Fahrzeugpasses (einer Monopolorganisation?) lieber doch ein 21c zu bekannten Konditionen2. bitte kein blaues Kennzeichen, es ist schon schlimm genug, dass H-Kennzeichen neben dem widerlichen Schriftbild das blaue Euro-Eck haben, dass sich mit vielen Lackierungen beisst... irgendwie auch albern, wen man (wie beim roten Kennzeichen) für gescheite Fotos (vgl. Motor-Klassik oder ams-Youngtimer) immer irgendein Altkennzeichen dranbauen muss. Also wäre der Wunschtraum ein Oldtimerkennzeichen im originalgetreu alten Schriftbild oder evtl. eine hölländische? Lösung. Schwarz mit weißer Schrift, fällt auf, stört aber nicht.michael rohde250/8 67250/8 70350SL 71280E/8 72280CE/8 73450SE 73230.6 lang 74280/8 2,4D 74 (Umbau75)280E/8 75230.4 Kombi 76280CE 77520 e12 77VW T2b Pritsche 78200T 85500SEC 86

Sting
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Vorschlag für neues Oldtimerkennzeichen

Beitrag von Sting » Mi 30. Apr 2003, 22:07

Zitat:Original erstellt von DEUVET:Danke für Eure Beiträge im Thread „Abschaffung der 07er Nummer“Nach einer Zwischenauswertung kommt hier ein Lösungsvorschlag zur Diskussion:H-Kennzechen und rotes 07-Kennzeichen werden zu einem Oldtimerkennzeichen zusammengelegt.Dieses Kennzeichen können Fahrzeuge aufgrund Ihres Alters von 25 Jahren auf Antrag erhalten.Dieses Kennzeichen wird als Wechselkennzeichen ausgelegt und es können mehrere Fahrzeuge darauf zugelassen werden.Unabhängig der Zahl der darauf zugelassenen Fahrzeuge beträgt der Pauschal-Steuersatz 150,- Euro (ausschließlich Motorräder, Kleinwagen oder Traktoren 75,- Euro)Als Nachweis für den Oldtimerstatus dient ein Fahrzeugpass - eine Begutachtung nach §21c fällt weg.Auf Oldtimerkennzeichen zugelassene Fahrzeuge müssen alle 5 Jahre einen Verkehrssicherheitsnachweis erbringen.Eine Einschränkung der Fahrten gibt es nicht.Das H im Kennzeichen fällt weg. Zur Erkennung ist das Kennzeichen blau. Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen unterliegen nicht der Autobahnmaut oder künftigen Straßennutzungsgebühren, für sie gilt kein Fahrverbot bei Smog- oder Ozonalarm.Start frei zur Diskussion!Viel Engagement wünschtMartin KrautDEUVETHallo,ich kann mich diesen Vorschlag nicht ganz, sondern nur teilweise anschließen. Ich bin dafür, das H-Kennzeichen und 07er rotes Kennzeichen beibehalten werden. H ab 30 Jahre und 07er rot ab 20 Jahre.Es gibt soviele Fahrzeuge, die mit Fahrzeugalter von 20 Jahren schon so selten sind und was würden alle die machen, die bisher Ihre 20-25 Jahre alten Fahrzeuge auf 07er rot fahren. Deshalb haben auch schon viele Veranstalter das Fahrzeugalter für die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen auf 20 Jahre herabgesetzt.Eine Pauschalversteuerung für beide (H und 07er) von 150.- Euro finde ich in Ordnung.Ebenso finde ich es gut, diese Fahrzeuge vom Fahrverbot bei Smog etc. auszuschließen bzw.Gebühren für Straßen zu erlassen.Als Nachweis für die Nutzung finde ich nach wie vor ein Fahrtenbuch sinnvoll. Als Nachweis für die Verkehrssicherheit eine Untersuchung beim Tüv/Dekra etc. bei Antragstellung und danach alle 3-5 Jahre.Allerdings wäre ich für stärkere Kontrollen, damit nicht Pendler das 07 er Kennzeichen zu Fahrten zum Arbeitsplatz mißbrauchen und Rostlauben und Spaßmobile die Verkehrssicherheit in Gefahr bringen !Schöne GrüßePeter (Sting)

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mi 30. Apr 2003, 22:37

Zitat:Original erstellt von Sting: ... und was würden alle die machen, die bisher Ihre 20-25 Jahre alten Fahrzeuge auf 07er rot fahren. Allerdings wäre ich für stärkere Kontrollen, damit nicht ... Spaßmobile die Verkehrssicherheit in Gefahr bringen !(Sting)Ich glaube fast, so wird das nichts mit einem durchsetzungsfähigen Kompromiss für ein Oldtimerkennzeichen, wenn nur jede Fraktion mit Argusaugen darüber wacht, dass nur ja ihre persönlichen Interessen zu 100% berücksichtigt werden. Wenn bei den nur knapp über 20 Jahre alten Fahrzeugen auf die Kosten-Tränendrüse gedrückt wird, bestätigt das doch fast schon den an anderer Stelle geäußerten "Sparbrötchen"-Vorwurf. Nächstens kommen dann die 17, 18 oder 19 Jahre alten Fahrzeuge bzw. deren Besitzer auch noch daher usw. usw. Und das mit den Spaßmobilen sollte man doch lieber mal etwas unverkrampfter sehen bzw. genauer differenzieren. Ich könnte mir vorstellen, manches "Spaßmobil", bei dem der Besitzer z.B. den gegenüber dem Original sehr viel stärkeren Motor durch immense Tüftelei und Talent mit dem Einbau von Scheibenbremsen und einem moderneren Fahrwerk zuverlässig bändigt, ist wesentlich verkehrssicherer als so manche gerade mal eben 20 oder 21 Jahre alte Kiste, die jemand für kleines Geld ersteht und dann versucht, sie mit möglichst minimalem Aufwand über die "Dürrezeit" bis zum H-Kennzeichen (wenn er denn je eines dafür anpeilt, wenn's doch mit dem 07er so bequem ist) zu retten. Es würde mich nicht wundern, wenn gerade diese letzte Fahrzeuggruppe für manchen "Außenstehenden" auch ein Stein des Antoßes ist, weil sie sie (egal ob zu Recht oder Unrecht) gar nicht als "Oldtimer" wahrnehmen oder gar anerkennen.Und das "Spaßmobil" müsste die Eingangsprüfung auf Verkehrssicherheit ja ebenfalls durchlaufen, also "where's the problem"?Maximalforderungen werden beim Durchboxen eines Oldtimerkennzeichens vermutlich nicht helfen - leider ...GrüßeStephan

borgi
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Vorschlag für neues Oldtimerkennzeichen

Beitrag von borgi » Fr 2. Mai 2003, 09:33

Hallo noch mal.Ich habe mir das ganze noch mal überlegt, und komme zu dem Entschluss, dass man auch dem Gesetzgeber gegenüber glaubwürdig erscheinen muss wenn man was erreichen will und nicht Dinge verlangen, die nicht logisch zu begründen sind. Vor allem komme ich auch mit der Einführung eines Fahrzeugpasses nicht klar. Ich finde ihn unnötig.Es muss eine Regelung sein die für jeden Oldtimer- Liebhaber interessant ist und nicht nur für eine bestimmte Gruppe. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass jemand der viele Fahrzeuge besitzt keine technische Prüfung braucht. (Ich habe auch mehrere Fahrzeuge) Die Aussage, dass es zu kostenspielig oder gar zu aufwendig sei, halte ich für Blödsinn. Eine Spedition kann auch nicht sagen, dass sie bei der Menge von Fahrzeugen eine Sonderregelung brauche.Das Gutachten gemäß § 21 StVZO würde ich auf gar keinen Fall abschaffen sondern auf die 07- Kennzeichen ausweiten. Damit ist auch der gröbste Missbrauch vom Tisch.Außerdem finde ich, dass ein Oldtimer auch ein gewisses Alter haben muss und da sollte man sich doch den internationalen Regelungen anpassen.Hier wäre mein Vorschlag.Grundlage für den Erwerb eines H-Kennzeichens oder roten 07-Kennzeichen ist ein Gutachten gemäß § 21 StVZO.Das „H“ im Kennzeichen entfällt zukünftig, da die Kennzeichnung mit der Fahrzeug- Schlüsselnummer gegeben ist. (Z.b. 4711 für Oldtimer gemäß Gutachten § 21 StVZO) Alte H- Kennzeichen behalten Ihre Gültigkeit und können weiter verwendet werden. Ein Saison- Kennzeichen ist ebenfalls möglich da bei Neuanmeldung kein H mehr im Nummernschild enthalten ist. Weiterhin ist es auch möglich alte Kennzeichen zu behalten, Vorraussetzung ist das Gutachten § 21 StVZO, da dadurch erst die Fahrzeug- Schlüsselnummer geändert wird. (Dies ist besonders wichtig, da es viele Oldtimer gibt, die Nummerschilder habe, die es heute nicht mehr gibt. Z.B. „DIL“ für Dillenburg, „BLB“ für Berleburg usw. es ist unverschämt, diesen Oldtimer- Besitzern die volle Steuer abzuverlangen, weil sie ihr altes Nummernschild behalten möchten, was wohlmöglich noch das 1. ist. Ich kenne einige dieser Fälle.)Für alle Fahrzeuge ab 1000 cm³ die das Gutachten gem. § 21 haben beträgt die Steuer pro Jahr 150.- Euro. Für Motorräder, Kleinwagen bis 999 cm³ und Traktoren beträgt die jährliche Steuer 75,- Euro. Bei einem roten 07-Kennzeichen gilt der Steuersatz des größte Fahrzeugs.Ein Gutachten gemäß § 21 StVZO ist möglich bei Fahrzeugen die mindestens 25 Jahre alt sind.Alle Fahrzeuge müssen genauso wie jedes normale Fahrzeug alle 2 Jahre zu einer Hauptuntersuchung. Die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen mit rotem Kennzeichen ist im Gutachten, (was grundsätzlich im Fahrzeug mitzuführen ist) einzutragen und so kontrollierbar.Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel „Oldtimer“ unterliegen nicht der Autobahnmaut oder künftigen Straßennutzungsgebühren, für sie gilt kein Fahrverbot bei Smog- oder Ozonalarm. Weitere Einschränkungen gibt es nicht. (nur Fahrten zu Oldtimertreffen, Probefahrt usw. entfallen.)So, nun bin ich gespannt auf die Reaktionen.Grußborgi[Diese Nachricht wurde von borgi am 02. Mai 2003 editiert.]

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Beitrag von arondeman » Fr 2. Mai 2003, 10:16

Hallo Borgi,klingt alles in allem (ohne dass ich jedes Detail Deiner Aussage bis in die letzte Konsquenz durchdacht hätte) gar nicht mal unvernünftig. Das mit den Altkreis-Kennzeichen ist eine SEHR beachtenswerter Gedankengang (auch aus Authentizitätsgründen). Ich weiß aber nicht, ob sich hier ein generelles Problem auftut. Hier in der Gegend fährt z.B. ein frühes S-Klassen-Coupé mit BK-Kennzeichen (Backnang, heute Kreis Waiblingen) als H-Kennzeichen herum!GrüßeStephan

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Beitrag von ventilo » Fr 2. Mai 2003, 10:42

schließe mich der Meinung von "altopelfreak" an - ich will und brauche kein neues buntes Nummernschild!ventilodrei (bald vier) mal "H"

MichaelC
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Beitrag von MichaelC » Fr 2. Mai 2003, 11:33

Hallo Borgi,das klingt auch für mich sehr vernünftig!Hier hätte ich zur weiteren Diskussion noch ein paar Alternativen, die letztlich in die gleiche Richtung gehen.Statt der fixen Steuerbeträge für Oldtimer könnte man auch einen gedeckelten Steuersatz vorsehen.Beispiel: 7,50 Euro je angefangene 100 ccm, maximal aber 150 Euro p.a. Dieser Deckel greift dann bei 2l Hubraum.Wenn der Gesetzgeber dann möchte, könnte er auch meinetwegen noch differenzieren. Z.B. für Motorräder 5 Euro je 100ccm (max 50 Euro)und 8,75 für Diesel (max. 175 Euro).Fahrzeuge, die mindestens Euro1 erfüllen, erhalten einen Nachlass von 25% auf die Steuer, um die Nachrüstung von Katalysatoren zu belohnen. (O.K., eine Nachrüstung rechnet sich zwar nicht, aber so werden diejenigen belohnt, die sich bereits einen Kat angeschafft haben. Außerdem werden in ein paar Jahren auch die ersten Autos 25, die bereits einen Kat ab Werk hatten...)Ich denke, hier ist Verhandlungsmasse vorhanden. Außerdem sollte das H-Kennzeichen als außerliches Merkmal nicht abgeschafft werden, sondern ein Wahlrecht für den Halter darstellen. Ich denke, dass gerade bei Alltagsfahrzeugen (Golf I, Kadett, 123er etc.) viele Fahrer gerne signalisieren möchten, dass ihr Schatz die (dann) 25 Jahre überschritten hat. (Hoffentlich fühlt sich niemand durch den Begriff "Alltagsfahrzeug" angegriffen. Ich entschuldige mich vorsorglich schon einmal!)Um den Sinn des 07ers als Wechselkennzeichen zu erhalten, sollte die Vergabe meiner Meinung nach an eine Sammlung geknüpft werden. D.h.: 1. Alltagsfahrzeug vorhanden2. Mindestens zwei Fahrzeuge sollen auf 07 angemeldet werden. 3. Sinkt der Bestand durch Verkauf von Fahrzeugen unter zwei, wird das verbleibende Fahrzeug nach frühestens 6 Monaten normal besteuert (also wie reguläre Zulassung oder als H-Fahrzeug)Außerdem sollte das 07er-Kennzeichen selbst den Status einer regulären Zulassung erhalten. Optisch wird dies durch eine entsprechende Endung im Kennzeichen signalisiert (W (echsel) oder S (ammlung). Die TÜV-Frist für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen beträgt 3 Jahre. Eine Rückdatierung bei überzogenem TÜV-Termin erfolgt nicht, um Sammlungsbesitzer nicht zu sehr zu belasten. Der TÜV kann so bis zur nächsten Inbetriebnahme (z.B. Ausfahrt) geschoben werden. Außerdem sollten Wartungs- und Einstellungsfahrten IM ZULASSUNGSBEZIRK auch ohne gültigen TÜV möglich sein. (In großen Landkreisen oder Städte wie Hamburg und Berlin könnte der Radius auf einzelne Städte oder Stadtbezirke beschränkt werden, um die Alltagsnutzung ohne TÜV zu erschweren.)Der Brief verfällt bei Wechselkennzeichen nicht, eine Vollabnahme bei Ummeldung auf reguläre Zulassung ist ebenfalls nicht erforderlich.Nur ein paar Gedanken zum Thema...GrüßeMichael

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