Buggy als Oldtimer

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Wasoso
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Beitrag von Wasoso » Di 12. Mai 2009, 12:07

Hallo Rene,naja "normal" ist ja ein dehnbarer Begriff. Hier wird der ein oder andere schon persönlich angegangen. Das finde ich halt schade.Das Käfer-Fahrgestell ist von 1968.Die Buggykarosserie ist Baujahr 1989 und 1990 auf das Fahrgestell aufgebaut worden. Es geht aber nicht allein um das Aufbaudatum und auch nicht um das Baujahr der buggykarosserie wie mir der TÜV Mitarbeiter erklärte. Entscheident ist 1. Tag der Erstzulassung des Grundfahrzeugs, der technischen Einheit (Käfer ...1968). 2. Gab es solche Fahrzeuge vor 30 Jahren (also KFZ-Kulturgut) ? 3. Ist das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand, sprich, gut erhalten ?Der TÜV Mitarbeiter hat sich aber auch erst erkundigt ob das alles so genehmigt ist und hat dann erst mit der Oldtimerklassifizierung begonnen.Gruß,Walter

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 12. Mai 2009, 14:43

@ Wasoso: hat der kritisierte oldierolli gegenüber selbst ernannten "Verwaltungs-Professoren" mal wieder Recht gehabt... Respekt vor dem QUALIFIZIERTEN TÜV-Mitarbeiter!!! Dankbaren Gruß. Rolf

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Di 12. Mai 2009, 15:42

Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 12.05.09 10:17:41Der Umgang hier ist völlig normal.Für manche offenbar tatsächlich.Für mich nicht!Ich bemühe mich nach wie vor um einen sachlichen, freundlichen und höflichen Umgangston, bzw. Schreibstil und würde es begrüßen, wenn noch mehr diesem Beispiel folgen würden.GrußTripower
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Beitrag von uwm121 » Do 14. Mai 2009, 19:52

Zurück zum Buggy:Die Aussage des TÜV ist prinzipiell richtig hat meiner Meinung nach aber Denkfehler:1.Die Plattform des VW ist kein selbsttragender Rahmen.2.Durch Einschlagen einer neuen FIN ist VW nicht mehr Hersteller.4.Der Aufbau ist nicht von VW4.Die Ansicht eine Buggy Karosse sei "zeitgenössisches Zubehör"-so ne Art größerer Spoiler-ist lachhaft.Das ist zumindest ein gravierender Umbau und da gilt die 10 Jahres Regelung der H Richtlinie.Auch die Richtlinien zum H Kennzeichen bezüglich 1.Fahrgestellnummer2.Blech(Aufbau)3.Umbau auf anderen Typsprechen eindeutig gegen ein H Kennzeichen vor 2020.Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Replika.Richtig ist z.B.Einen 170er Rahmen-zweifelsfrei selbsttragend-kann man auch in 2009 von "Limo geschlossen" in"Mercedes Cabrio A" umbauen.Hersteller und Baujahr bleiben erhalten.H Kennzeichen möglich.Dabei darf der Cabrio Aufbau natürlich mit originalen oder nachgefertigten Teilen instandgesetzt oder sogar weitgehend neu aufgebaut sein.(Negative Extrembeispiele siehe Vorkrieg Kompressorfahrzeuge)Warum damals der Buggy fälschlicherweise als "VW Baujahr 68 " durchgelaufen ist kann ich persönlich mir nur als Gefälligkeitsgutachten erklären da ein "Baujahr 90" hauptsächlich wegen aktuellerer Abgasvorschriften gar nicht mehr möglich war.Der TÜV (Rheinland ? )hat mit der Problematik schon länger Schwierigkeiten:Siehe Lomax UmbautenSiehe verzinkter Entenrahmenlaut TÜV weiterhin Hersteller Citroen.Laienspielschar.Grüße

healdok
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Beitrag von healdok » Do 14. Mai 2009, 20:35

Nach Deine Definition sind Hälfte aller Vintage Riley, Alvis, Bentley?, Austin 7 Special nicht für H-Kennzeichen richtig.Oder wo ist Unterschied? Wo ist definiert, dass Rahmen selbsttragend? (alleine stark genug) muß?Cheers,healdok

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Beitrag von uwm121 » Do 14. Mai 2009, 21:02

Auf einen selbsttragenden Rahmen kann man jeden normalen Aufbau anbringen ohne dass dieser verstärkt werden muß.(Jetzt mal rein theoretisch ohne deutsche Zulassungsbestimmungen und H Kennzeichen Richtlinien)Käfer ist ein schönes Beispiel,da auch schon das Karmann Kabrio zusätzliche Träger benötigt.Natürlich kann man auf einer Normalkäferplattform ein Karmann Kabrio aufbauen wenn die Verstärkungen nachgerüstet werden.Wenn Deine genannten Beispiele ab Werk mit den genannten Aufbauten versehen werden konnten ohne Rahmenverstärkung ist das in Ordnung.Hauptsache erstmal : Rahmenhersteller=Aufbauhersteller.Alles andere müß im Einzelfall entschieden werden.In England ist die Betrachtungsweise allerdings anscheinend durchgängig anders(siehe Kit Car Problematik)GrüßeBeitrag geändert:14.05.2009 21:20:00

healdok
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Beitrag von healdok » Do 14. Mai 2009, 21:44

Verstehe leider immer noch nicht.Wenn ich verstärkte Karmann Cabrio Rahmen (selbsttragend) nehme und Golf Body aufbaue, dann bekomme ich H-Kennzeichen?Wenn ich normale Käfer Rahmen nehme, dann nicht?Warum muß Rahmenhersteller=Aufbauhersteller sein? Es gibt doch viele Wagen mit von andere Hersteller gebaute Body?Verstehe einfach nicht Regel.Cheers,healdok

Nachtschwärmer

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Beitrag von Nachtschwärmer » Do 14. Mai 2009, 22:26

Hallo,da gibt es auch nichts zu verstehen, schon gar keine Regel, weil es nicht eindeutig geregelt ist! In dem deutschen Zwang, alles umfassend regeln zu wollen, erstickt jegliche Klarheit und der, welcher am besten die Lücken zu nutzen weiß, kommt am weitesten.Es geht hier lediglich darum, die ungerechten und schon längst auf die Benzinpreise umgelegten Steuern (s. Frankreich) zu minimieren. Der eine schafft es, der andere nicht. Mit Regeln, Recht oder gar Gerechtigkeit hat das alles nichts zu tun!Gruß JoachimBeitrag geändert:14.05.09 22:26:06

Wasoso
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Beitrag von Wasoso » Fr 15. Mai 2009, 13:11

Hallo uwm121,VW ist nach wie vor Hersteller, steht ja sogar als Vermerk im Brief ... unter Verwendung eines VWFahrgestells Typ .....Ich bin lediglich derjenige der das Auto zusammengebaut hat. Fahrgestell von VW, Karosse von A. Ich bin nicht der Konstrukteur des Chassis und auch nicht der Hersteller desselben. Der Buggykarossenhersteller ist es auch nicht. Da bleibt halt nur noch VW. Selbsttragend ist ein Käfer nicht, es besteht aus zwei Einheiten, Chassis und eben Karosse. Das spielt aber doch auch gar keine Rolle, von "selbsttragend" steht nirgends etwas in der Oldtimer Klausel. Davon abgesehn haben wohl die wenigsten Oldtimer eine selbsttragende Karosserie. Früher wurde Chassis-Aufbau konstruiert.Also das es ein Gefälligkeitsgutachten gewesen sein soll lasse ich einfach mal Unkommeniert. Nur eins dazu, es liegen alle AU,s bis 97 des Fahrzeugs vor. Alle sind beim TÜV, sogar bei verschiedenen durchgeführt worden. Der Witz dabei ist das gar keine AU gemacht werden brauchte weil Baujahr 1968.Ein Replika ist es ganz sicher nicht, was sollte es denn replizieren ? Die alte, durchkreutze Fahrgestellnummer wird nach wie vor im Brief eingetragen, jedoch unter Bemerkungen.->NachtschwärmerDie KFZ Steuer von 200 Euro im Jahr zu sparen (Oldtimer ca.190,- VW-Käfer 405,-) ist verlockend wohl war, jedoch ist dies nicht der Grund für das H. Die 200 Euro hätte ich leichter sparen können. 98 Euro für das Oldtimergutachten wären schonmal ein guter Anfang gewesen.GrußWalter

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Beitrag von uwm121 » Fr 15. Mai 2009, 18:25

"Ich bin lediglich derjenige der das Auto zusammengebaut hat. Fahrgestell von VW, Karosse von A"Genauu bist der Hersteller und nicht VW.Deswegen ja auch die neue FIN!Grüße

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