e-bay: Käufer meldet sich nicht
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- Registriert:Mo 8. Sep 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Na bitte ! Toll ! Ein AG-Urteil als Präzendenzfall ?!?Du als selbsternannter Rechtsexperte wirst ja bestimmt anhand Deiner Erfahrung auch wissen, wie oft solche Amtsgerichtsurteile vom OLG kassiert werden.Denn Du hast auch bestimmt vom Grundsatz der Nachweispflicht des erlittenen Schadens ("Schadenersatzklausel") gehört sowie z.B. vom Verstoß gegen die guten Sitten (z.B. bei Wucherzinsen).Nichts anderes wäre ein so hoher Prozentsatz;besonders bei deutlich vierstelligen Summen.(Amüsant vor allem in Anbetracht dessen, daß ein unverhältnismäßig hoher Prozentsatz bereits VOR Eintritt eines eventuellen Schadens festgemacht wird. Also ohne Wissen um den tatsächlich (und eventuell) erst später erlittenen Schaden bzw. dessen Höhe.)Aber warum nicht gleich 50 oder 60% fordern ? Wenn ein Amtsgericht schon 30% "genehmigt".....Ich liebe Leute, die bei Ebay (ahnungslos) solche Sprüche reinsetzen, weil sie es irgendwo anders gelesen haben......("...viel Spaß mit meinem Anwalt" etc.)Du weißt auch bestimmt, daß Ebay-Angebote in Deutschland rechtlich nicht als Auktion gelten sondern als reine Verkaufsofferten. Mit allen Konsequenzen; auch für den Verkäufer. Nicht wenige Verkäufer haben schon Schadenersatz dafür geleistet, daß sie die Ware plötzlich nicht mehr "im Angebot" hatten; trotz vorher erfolgter Gebote.....weil vor Angebotsende gestrichen.Also "gurgel" Du mal lieber nochmals..... ; denn Dein Rechtsempfinden artikuliert sich scheinbar anhand Deiner Tipps (Zitat:"...Bei der Polizei eine Anzeige machen, bringt Ärger. Das ist richtig! Allerdings in erster Linie nur für FJS...").Chris.P.S. Zitat: "....und blöke nicht einfach was in den Raum."Verzeihung, aber wer hat denn hier jemand Anderen gefragt:".... Wie blöd bist Du eigentlich? ..."Beitrag geändert:10.12.07 18:59:52
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- Registriert:Mi 6. Apr 2005, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hör ma,Du bist offenbar so ein lernresistenter "Ichweißallessowiesooberbesserwisser". Von daher macht es keinen Sinn, mit dir weiterhin zu kommunizieren.Dein aus Unwissen- bzw. Dummheit gemachter Ausspruch (unten) wurde durch das beim Bremer Amtsgericht ergangene Urteil bestätigt. Ob dir das nun passt oder nicht!Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 10.12.07 12:32:31versuch´ die Klausel doch mal SO durchzusetzen...... Lass doch FJS eine Anzeige machen. Er wird nur Ärger (im Sinne von Aufwand, Unannehmlichkeit) haben – kommt aber nichts bei rum. Da besteht nämlich gar kein öffentliches Interesse. Falls die Anzeige überhaupt entgegengenommen wird (Betrug? Lächerlich...), liegt ein paar Wochen später die Einstellung des Verfahrens im Briefkasten – fertig! Hat FJS eine Rostschutzversicherung (Rechtsschutz ) könnte er jetzt noch zum Anwalt seines Vertrauens flitzen – ohne Rechtsschutz auch machbar, aber im ungünstigen Fall kriegt FJS vom Gegner nichts, weil der nichts hat – dann hat FJS obendrein noch die Anwaltskosten an der Backe. So ein Rechtsstreit dauert außerdem seine Zeit, da ist ein halbes Jahr noch kurz gerechnet. Viel nervenaufreibende Rennerei – sprich Ärger...Da kannst Du noch so viele 'big grin' Smilies setzen – sie spiegeln nur deinen begrenzten Horizont wieder...Für mich ist das Thema jetzt durch. Du "Ichweißallessowiesooberbesserwisser" wirst aber bestimmt noch ein paar Aufhänger finden, mit denen Du die anderen Forumsteilnehmer kirre machen kannst
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tztztznur weil ich recht habe müsst ihr mich jetzt nicht beleidigen...Beitrag geändert:11.12.07 00:33:31
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Mal abgesehen von den Entgleisungen in der Wortwahl ist es auch beeindruckend, was hier - aber wirklich quer durch die Bank - für ein juristischer Unsinn geschrieben wird.Ohne mich jetzt in Einzelheiten zu ergehen, ist jedenfalls soviel Fakt:Ein Kauf über ebay ist für beide Seiten bindend und verpflichtet z.B. den Käufer zur Abnahme und Zahlung (des gesamten Kaufpreises und nicht nur 30% davon).Der Verkäufer hat ggf. zu beweisen, daß der in Anspruch genommene Käufer auch der tatsächliche Vertragspartner ist (i.d.R. fast unmöglich).Eine Strafanzeige, wenn sie nicht wissentlich einen falschen Sachverhalt widergibt - kostet den Anzeigenerstatter nichts, außer einem Besuch bei der nächsten Polizeistation oder (besser) der Staatsanwaltschaft. Danach hat er i.d.R. mit der Sache nichts mehr zu tun, wird aber eventuell als Zeuge zu einer Verhandlung gegen den Angeschuldigten geladen.Meine ganz persönliche Bitte:Haltet Euch mit gegenseitigen Beleidigungen und mit pseudojuristischem Boulevardwissen etwas zurück.Tripower
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Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 10.12.07 18:10:07("Schadenersatzklausel") gehört sowie z.B. vom Verstoß gegen die guten Sitten (z.B. bei Wucherzinsen).Nichts anderes wäre ein so hoher Prozentsatz;besonders bei deutlich vierstelligen Summen.Also, ich denke (oder kombiniere mal vorsichtig), ..... mit den guten Sitten nur am Rande zu tun. Aber vielleicht irre ich mich auch.Aber wir haben hier ja Experten.Könnte dies vielleicht jemand mal aufklären?Wäre doch interessant für uns alle...Cheers,KTEDIT Weil Überschneidung mit Tripowers Antwort.Vielen Dank für die Aufklärung!KTBeitrag geändert:11.12.07 09:49:21
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Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 11.12.07 09:30:55Haltet Euch mit ... pseudojuristischem Boulevardwissen etwas zurück.Wo gibt es denn dann aber das hieb-, stich- und sattelfeste FACHwissen zu DIESEM Thema konkret und zuverlässig nachzulesen??Selbst als das Thema vor kurzem bei "Spiegel Online" thematisiert wurde, war doch der Tenor bei den Haftungsfragen rund um eBay eher "Nichts Genaues weiß man nicht und selbst die, die die Gesetze machen, wissen eigentlich nicht, ob das, was sie machen, so ausgelegt wird, wie sie es beabsichtigen, und damit die gewünschte Rechtswirkung ergibt."Boulevardwissen an höchster Stelle, was?Zweifelnde GrüßeS.
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Zitat:Original erstellt von Knochentreter am/um 11.12.07 09:36:38Also, ich denke (oder kombiniere mal vorsichtig), dass die Ebay-Anzeige lediglich eine invitatio ad offerendum, eine EInladung zur Stellung eines Angebots, darstellt? Nein, das "Angebot" in ebay beinhaltet eine sog. "antizipierte Annahmerklärung". Das bedeutet, daß der Verkäufer bereits mit Einstellen seines Angebotes das am Ende der "Auktion" (die im Rechtssinne gar keine ist) höchste Kaufangebot annimmt.Mit der Einstellung seiner Ware auf die Auktionsplattform bietet der Verkäufer gem. § 145 BGB an, an denjenigen zu verkaufen, der innerhalb der Bietfrist das höchste Gebot abgegeben hat. Jeder Bieter erklärt darauf hin mit der Abgabe seines Gebotes die Annahme des Angebots für den Fall, daß er bei Ablauf der Bietzeit das höchste Angebot abgegeben haben sollte. GrußTripower
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Wieso kann der Verkäufer dann dennoch (mit von eBay erlaubten Begründungen, die derart wachsweich sind, dass sie nach Belieben missbruchsfähig sind) bis in die letzten Sekunden vor Ende der Auktion dieselbe löschen, auch wenn schon Gebote abgegeben wurden?Die Aufschreie auf zu erzwingende Herausgabe der Ware hört man komischerweise nicht. Und wieso sind die eBay-Auktionen eigentlich gar keine? Gilt das immer oder nur dann, wenn der Verkäufer erklärt, dass er die Ware auch noch anderswo außerhalb ebAy gleichzietig anbietet und deshalb die Auktion jederziert beenden kann? Und warum und mit welchen rechtlichen Folgen?Neugierige GrüßeS.
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Zitat:Original erstellt von Thomas_S am/um 10.12.07 20:47:47Von daher macht es keinen Sinn, mit dir weiterhin zu kommunizieren.STIMMT !
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Zitat:Original erstellt von arondeman am/um 11.12.07 09:55:24Wieso kann der Verkäufer dann dennoch (mit von eBay erlaubten Begründungen, die derart wachsweich sind, dass sie nach Belieben missbruchsfähig sind) bis in die letzten Sekunden vor Ende der Auktion dieselbe löschen, auch wenn schon Gebote abgegeben wurden?Die Aufschreie auf zu erzwingende Herausgabe der Ware hört man komischerweise nicht.Ein Angebot, auch das des Verkäufers ist grundsätzlich bindend. Man kann aber die Bindung durch entsprechende Erklärungen bei Abgabe des Angebotes aufheben. Dies kennt man aus der Wirtschaft z.B. mit den Begriffen "freibleibend" o.ä. Hat der Anbieter entsprechende Vorbehalte gemacht oder sind diese in den Bedingungen von ebay eingebaut, so sind sie wirksam. Dass das teilweise ausgenutzt wird, ist bekannt, die Durchsetzung scheitert in der Regel an der fehlenden Nachweisbarkeit. Zitat:Und wieso sind die eBay-Auktionen eigentlich gar keine?Weil nicht das absolute Höchstgebot den Zuschlag bekommt, sondern das zum Zeitpunkt "X" höchste Gebot gilt und kein "Zuschlag" wie bei einer Auktion erfolgt, mit der das Angebot rechtlich nochmals angenommen wird, die Annahme wird schon beim Einstellen erklärt.Jens