Update: Plakettenverordnung im Bundesrat
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Mich beunruhigt die seltsame Gleichzeitigkeit mit der jene Entscheidung des BVerwG auftaucht, in einem Moment, in dem man fast schon hatte aufatmen wollen. Tatsächlich sind wir nämlich noch keineswegs aus dem Schneider.Zermürbungstaktik?Gruß,Tide
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Update: Plakettenverordnung im Bundesrat
Zitat: "Tatsächlich sind wir nämlich noch keineswegs aus dem Schneider."Wenn du damit Peter Schneider meinst......Abgesehen davon: Wenn es sinngemäss heisst: "Fahrzeuge mit H-Kennzeichen haben freie Fahrt", dann ist das auslegungsmässig gleichbedeutend mit "Fahrzeuge, die eine erfolgreich durchlaufene Eingangsuntersuchung nach §23 absolviert haben".Wer also kein H-Kennzeichen will, weil z. B. Kleinwagenbesitzer oder DIN-Kennzeichen-Konservierer, soll einfach die Untersuchung machen und den Bericht mitführen, aber nicht zur Zulassungsstelle gehen.Das wäre schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit von 10 EUR, genauso wie wenn einem modernen Alltagsauto eine Feinstaubplakette zusteht, der Fahrer aber vergass, sie an die Scheibe zu kleben. Das kann man getrost ein paarmal im Jahr hinnehmen.Andernfalls höre ich schon jetzt irgendwelche Politiker argumentieren, dass Kleinwagen ja im Stadverkehr mehr Schadstoffe produzieren und deshalb mehr zahlen sollen als grossvolumige Strassenkreuzer. Oder wir provozieren Begehrlichkeiten, alle alten DIN-Kennzeichen einzuziehen, die man ja vollständig ausrotten will.Wozu also unnötig schlafende Hunde wecken?Klaus