Hallo, allerseits!Na, ist mal wieder ein nicht originaler VW mit H-Kennzeichen aufgetaucht, den man zerreden kann? Hoffentlich wird es nicht wieder so eine Luftnummer wie der böse böse Käfer vom letzten Jahr...

Ist es denn wirklich zuviel verlangt, wenn sich alle, die sich zu dem Thema kontrovers äußern wollen, zumindest vorher mal ein bißchen informieren? Wäre das nicht eine Mindestanforderung an Fairness und Toleranz?Ich respektiere ja, dass der eine oder andere getunte Fahrzeuge nicht mag oder Ihnen zumindest die Vergünstigungen nicht gönnt, die er für seine Fahrzeuge gerne hätte. Das ist eine persönliche Meinung, die ich zwar nicht teile, aber trotzdem darf man sie natürlich frei äußern.Aber bevor hier jemand kriminalisiert wird, sollte man realisieren, dass wir ein einem Rechtsstaat leben, in dem recht viel durch Gesetze und Verordnungen geregelt ist. Und wenn man jemanden anprangert, dann bitte mit Hand und Fuß! Also erst ein "Studium" der zugrundeliegenden Rechtsvorschrifen betreiben! Man muß ja nicht gleich Anwalt werden. Ich denke aber doch, dass man erwarten kann, dass jemand, der legales Verhalten bei anderen in einem öffentlichen Forum in Frage stellt, das nicht nur mit dem unguten Gefühl in seiner Magengegend begründet!Wenn man über so ein Fahrzeug urteilt, sollte man sich mit den Umbauten konkret und einzeln auseinandersetzen und sie mit dem Anforderungskatalog abgleichen. Und dann sachlich Kritik üben. Ich plane nicht, hier die Umbauten des Fahrzeuges auf Ihren historischen Charakter zu prüfen, beim letzten Mal (Motorraver) war das Ergebnis ja doch sehr ernüchternd für einige. Ich habe auch den TV-Beitrag nicht gesehen. Vielleicht hat da jemand seinen Ermessensspielraum wirklich sehr weit ausgereizt, wer weiss... Wann gab es eigentlich die ersten T1-Busse mit den 35 Jahre alten T2a-Vorderachsen? Das sollten die Kritiker hier beantworten können...Fest steht jedoch: Gerade im Bereich der luftgekühlten Fahrzeuge ging eine ganze Menge schon vor 30 und 40 Jahren. Und man braucht schon sehr gutes Hintergrundwissen, um hier den Überblick zu behalten. Ein Hintergrundwissen im Tuningbereich, dass bei vielen Originalos leider nur sehr begrenzt vorhanden ist. Ohne dieses fundierte Hintergrundwissen ist eine objektive Beurteilung nicht möglich!Aber um mal ein kleines Gefühl dafür zu bekommen: In diesem Booklet findet sich unter anderem eine Umbauanleitung für einen Chevrolet-Corvair-Sechszylinder-Motor mit 80 bis 102 PS in einen VW-Bus. Wohlgemerkt, eine Umbauanleitung! Wir reden nicht von einem Einzelfahrzeug. Und da das Booklet bereits mehr als 40 Jahre alt ist, geht es zwangsläufig um einen T1! Und nochwas zum Steuerbetrug, der sogar Titel dieses Astes ist: Für mich stellt sich die Rechtslage auch hier nicht so eindeutig dar, wie es behauptet wird. Zweifelsfrei bekommt ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen gem KfSteuerG die ermäßigte Steuer. Also bleibt die Frage, ob ein gewerbliches Fahrzeug ein H haben darf. Und hier fordert die StVZO, dass das Fahrzeug "vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes genutzt" wird. Was das bedeutet, wird im Endeffekt die Rechtssprechung klären. Für mich bedeutet es auf jeden Fall, dass man das Fahrzeug im Verkehrsbild erhält und somit auch spätere Generationen damit erfreut. Besser kann man Kulturgut nicht pflegen, als es mit möglichst vielen zu teilen. Es gibt schon viel zu viele historische "Stehzeuge"...Ich hatte auf jeden Fall bereits das Vergnügen, im Rahmen eines sehr gut organisierten Käfertreffens in Luxemburg eine Ausfahrt zu den Sehenswürdigkeiten der Gegend mit einem Setra-Bus aus den 50er Jahren machen zu können. Und ich habe das genossen!Ich würde mir wünschen, es gäbe mehr Möglichkeiten dazu, die Oldtimerei in dieser Art auch bisher Unbeteiligten nahezuführen...Der Bus hatte natürlich kein H-Kennzeichem, aber ich hätte es ihm sicher gegönnt. Der wurde nämlich von einem Enthusiasten mit viel Liebe und Kosten instandgehalten, und genau dafür seien ihm die paar Steuervorteile gegönnt. Wenn man dann noch bedenkt, dass es sogar Polizeifahrzeuge mit H-Kennzeichen gibt (ich nehme an, der eine oder andere verfolgt die Fachpresse), dann scheint die Rechtsauffassung wohl doch nicht so klar gegen eine gewerbliche Nutzung zu sprechen...Sind denn irgendwem entsprechenden Urteile bekannt?Seit mir nicht böse, aber die Engstirnigkeit, mit der einige Originalos ihr Hobby betreiben, empfinde ich immer wieder als erschreckend und traurig für die ganze Oldtimer-Szene.Den Rest der Teilnehmer hier grüße ich aber ganz herzlich; einige haben mich vor einer Weile ja mal persönlich kennenlernen können und wissen, dass ich sogar ganz originale Fahrzeuge mein Eigen nenne

Viele Grüße, tom