Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
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Hallo, JURISTISCH wird man nicht beraubt, aber der ÜBLICHE Sprachgebrauch (siehe Wörterbücher) spricht von: Freiheits-Beraubung, der Beraubung einer Illusion, einer Möglichkeit etc. Ein LEBENDIGER Sprachgebrauch akzeptiert gerne, wenn Doppeldeutigkeiten von sprachlichen zu juristischen u.a. Begriffen angewandt werden. Ich drücke mich nunmal klarer und offener aus als der Jurist Christian Wulff. Sprachlebendigen recherchierenden Gruß. Rolf
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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
So wenig wie "enteignet" richtig ist, ist die heutige Dauerdudelei in allen Medien korrekt, der deutsche BP hätte durch seinen Anruf bei der "Wild" die Pressefreiheit untergraben wollen. Manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen wie Medien ihre Macht, jegliche Mitteilung einfach wochenlang dudelnd unters Volk zu streuen, ausnutzen um ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Da kann man sich schon mal fragen ob echte Terroristen wirklich schlimmer sind als solche verkappten.
Mit kopfschüttelnden Grüßen,
Chris.
P.S. @ oldierolli: Für mich ist der Herr BP ein Opfer. Ein Opfer von gezielt angesetzten "Terroristen".
Die des deutschen Michel größte Schwäche nutzen: Neid.
Da kann man sich schon mal fragen ob echte Terroristen wirklich schlimmer sind als solche verkappten.
Mit kopfschüttelnden Grüßen,
Chris.
P.S. @ oldierolli: Für mich ist der Herr BP ein Opfer. Ein Opfer von gezielt angesetzten "Terroristen".
Die des deutschen Michel größte Schwäche nutzen: Neid.
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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
Und der Herr BP hat die Umweltzonen eingerichtet?
Grüße
Grüße
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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
... nee, aber die ganze Diskussion über die Umweltzonen ist gaga....deshalb OT !
Aber der Herr BP hat weder jemanden enteignet noch "bedroht"
; also doch wieder im Thema 
Aber der Herr BP hat weder jemanden enteignet noch "bedroht"



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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
Hallo, nun sind wir doch beim Buprä gelandet, was hier eigentlich nicht sein sollte. Von mir hierzu nur EINE Kurzdarstellung: ich könnte einiges zusammentragen aus dem "Dreieck: Hannover/Münsterland/Osnabrück-Südoldenburg". Das ist schon eine merkwürdige Soße aus Schröderisten, Maschmeyers, Prinz Augusts, Breuels, Wulffisten, Gammelfleischlern, Hühnerqual-Haltern, Bildungssystem-Chaoten. Zieht sich wie ein roter Faden durch diese Region. Vergleichbar mit dem "Kölschen Klüngel". Präsidial abschließenden Gruß. Rolf
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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
Rolf, bewirb´ dich doch bei der Wild-Zeitung. Da kannst deine umfassenden Regions- sowie "Law-and-Order"-Kenntnisse in gewohnter Weise der breiten Unterschicht zur Verfügung stellen.
Chris.


Chris.
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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
@ Chris: die Region (und deren "Vergangenheit") kenne ich relativ gut, ansonsten hätte ich mich Dieter Nuhr angeschlossen und die Frxxx gehalten. Über Bayern oder BW würde ich mich nie umfassender auslassen, außer zu Dialekt, Lederhosen und Spätzle. Law ist wichtig, Order sollte moderat sein, gerade deshalb kritisiere ich ja alle Überregulierungen. Aber schau Dir doch mal fast alle!! Medien heute zum Thema Buprä an. Nicht überraschten Gruß. Rolf
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Unbefristete Betriebserlaubnis?
Mal eine Frage an unsere ober-Juristen hier:
Alle Fahrzeuge, auch ohne Plakette, haben doch irgendwann einmal eine Betriebserlaubnis bekommen. Diese ist dokumentiert in den Fzg.-Papieren und registriert in Flensburg.
Die BE wurde seinerzeit beim Erwerb des Fahrzeuges unbefristet erteilt.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann nun diese BE fuer die UWZ nun wieder fuer ungueltig erklaert werden?
Wird mir als Buerger ein unbefristetes amtliches Dokument erteilt, muss ich doch die Gewaehr haben, dass es unabhaengig von jeder politischen Wetterlage seine uneingeschraenkte Gueltigkeit behaelt!!
Oder verstehe ich da was falsch?
Klaus
Alle Fahrzeuge, auch ohne Plakette, haben doch irgendwann einmal eine Betriebserlaubnis bekommen. Diese ist dokumentiert in den Fzg.-Papieren und registriert in Flensburg.
Die BE wurde seinerzeit beim Erwerb des Fahrzeuges unbefristet erteilt.
Auf welcher Rechtsgrundlage kann nun diese BE fuer die UWZ nun wieder fuer ungueltig erklaert werden?
Wird mir als Buerger ein unbefristetes amtliches Dokument erteilt, muss ich doch die Gewaehr haben, dass es unabhaengig von jeder politischen Wetterlage seine uneingeschraenkte Gueltigkeit behaelt!!
Oder verstehe ich da was falsch?
Klaus
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Re: Unbefristete Betriebserlaubnis?
Auf welche Rechtsgrundlage beziehst DU DICH mit deiner Äusserung ?Altopelfreak hat geschrieben: Auf welcher Rechtsgrundlage kann nun diese BE fuer die UWZ nun wieder fuer ungueltig erklaert werden?
Wo bitte wird die BE für ungültig erklärt ? Wann ? In welchem Dokument ?
Wenn du so etwas behauptest, dann bitte Beweise hier einstellen. Ansonsten besser: Siehe Betrag Rolf. Thema "Dieter Nuhr".
Chris.
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Re: Umweltzonen.. der Unsinn geht weiter...
Hallo, die ABE wird RECHTlich natürlich nicht angetastet. Aber Klaus prangert hier wohl die Raffinesse des Gesetztgebers an, die durch "andere Rechtskonstruktionen" wie ZONEN eine Einschränkung in der PRAXIS bedeutet. Abstrakt: Wenn der Gestzgeber "wollte", könnte z.B. für Wahlen eine Vorschrift beschlossen werden, dass man das Wahhlokal nur mit unter 0,3 Promille betreten darf. Dann wäre das auch eine Einschränkung, aber kein Entzug des Wahlrechts. Sinnbildlichen Gruß. Rolf