Youngtimer - Hilfe!?
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@jawolfErsttäter, weil man erst dann Täter ist, wenn einem eine Straftat (oder Owi) nachgewiesen werden konnte.
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Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 03.07.09 11:50:00Hallo Andreas,(...)Nicht "Deine Familie" ist im Besitz eines roten Kennzeichens, nein: genau 1 Person. Nämlich diese, die das wohl seinerzeit beantragt und in einer Einzelfallentscheidung nach Einreichung diverser geforderter Unterlagen zugeteilt bekam.Hallo Jürgen,lege meine Aussagen doch nicht auf eine Waagschale wie ich eingangs schon schrieb, habe ich auf Grund meiner familiären Situation sehr viel mit Autos zu tun, deshalb spreche ich bei solchen Angelegenheiten in der Mehrzahl, von "uns", dass das rote Kennzeichen natürlich nur von einer Person beantragt wurde ist klar, eine Diskussion darüber ist sinnlos. Also, hoffe das hast du jetzt verstanden wie meine Aussage gemeint war.Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 03.07.09 11:50:00"Habe ich nicht gewusst"; "machen wir schon immer so" ist m.E. eine (vorgestellte) Schutzbehauptung: nicht der andere (Sachbearbeiter) ist der Dumme sondern Du. Es gibt auch so etwas wie "Holschuld"...Leider nichts weiter als eine unseriöse Unterstellung. Ich finde es schade, dass man ohne viel Hintergrundwissen sich zu solch Aussagen hinreißen lässt.Wenn ich könnte, würde ich dir gerne das Gespräch damals zwischen meinem Vater, der Sachbearbeiterin und mir vorspielen, ist aber leider nicht möglich. Es bleibt somit leider einfach ein Missverständnis.Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 03.07.09 11:50:00Zudem finde ich es - gelinde gesagt - eine Frechheit, was Du/ihr da abzieht!(z.B. Versicherung: "Bei sich ergebender Gelegenheit" solle man ihm doch noch alle möglichen Autos mitteilen, = seit 2 Jahren ;D )Wie du meine Aussagen interpretierst bleibt deine Entscheidung, allerdings fehlen dir hier wieder grundlegende Informationen.Denn wie das Verhältnis zwischen unserem Versicherungsberater und "uns" ist, obliegt nicht deiner Ansichten. Der nette Herr weiß über unseren Bestand an Youngtimern bescheid und er selbst hatte das so gesagt, von wegen "wenn mal Zeit ist..." also hüte dich doch bitte mit voreiligen Aussagen.Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 03.07.09 11:50:00Plymouth Laser - aha...Baujahr??siehe wikipedia: Production 1990-1994www.oldtimer-info.dedemnach ist die Kiste noch nicht mal 20 - schon garnicht 30 Jahre alt...Gut, dass du deine Quelle, woher du diese Information bezogen hast mit angegeben hast. Nicht unbedingt die seriöste Wahl, aber immerhin.Der Plymouth, meiner, ist ein Erstzulassung 1989.Das kannst du nicht wissen. Ich ging einfach nur davon aus, dass die Altersgrenze Vorraussetzung ist und hier die Erstzulassung somit nicht erwähnenswert, so kann man sich täuschen! Dadurch ist jede Diskussion, Anschuldigung gegenstandslos!Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 03.07.09 11:50:00Würde es begrüßen, wenn in diesem Fall das rote 07-er Kennzeichen eingezogen und eine saftige! Geldstrafe verhängt wird.Sorry ob der harten Worte - aber ich zähle zu denjenigen, die ihr 07-er weiterhin in der vorgegebenen Form nutzen möchten - und da schwillt mir bei solchen Leuten (und dann auch noch deren dummdreisten Verhalten) der Kamm.Beitrag geändert:03.07.09 12:17:51Vielen Dank dafür, gut, dass ich bescheid weiß, was du empfehlen würdest Ich hätte weder in diesem Forum nach einer Antwort gesucht, noch mich hier angemeldet um dann einen Beitrag zu schreiben und aufrichtig nach Hilfe zu verlangen, wenn "wir" nicht, der wohl doch offensichtlich falschen Auffassung, über die richtige Nutzung des Kennzeichens informiert gewesen wären!Das kann man nun glauben oder nicht. Ich kann nicht mehr tun als das zu beteuern.Gruß Andreas
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Hello Andreas,ich würde an deine Stelle heute noch zu meine Anwalt gehen und mit ihm besprechen. Was erwartest Du von Forum?Ich möchte nicht in deine Haut sein.Cheers,healdok
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Zitat:Gut, dass du deine Quelle, woher du diese Information bezogen hast mit angegeben hast. Nicht unbedingt die seriöste Wahl, aber immerhin.Der Plymouth, meiner, ist ein Erstzulassung 1989.Demnach müsstet ihr das 07-Kennnzeichen im Januar oder Februar 2007 bekommen haben. Danach wurde die Grenze auf 30 Jahre heraufgesetzt. Darf man dann ab März 2007 mit dem "alten" 07-Kennzeichen weiterhin ab 20-Jährige Autos fahren? Gruss
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Guten Abend nochmal,ich möchte gerne noch ein paar Dinge beantworten, welche ich hier gelesen habe.Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 03.07.09 12:25:01Hallo Andreas,(...)Unangenehmer ist der Verstoß gegen §6 Plichtversicherungsgesetz, hier der Text:§ 6(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.Das dürfte aber nicht zutreffen, weil unser Versicherungsvertreter eindeutig gesagt hat, dass das 07-Kennzeichen ein Wechselkennzeichen sei und egal an welchem Auto es dran ist, diese auch versichert sei."Man solle einfach die Fahrt in das rote Buch eintragen und gut ist"Versicherungstechnisch also kein Problem. Der Herr müsste ja dann auch völlig falsch informiert sein Laut Polizei heißt es: "es handle sich um eine fahrlässige Ordnungswiedrigkeit, welche vielleicht mit einem Bußgeld geahndet werden könnte"nun gut, das wird sich alles demnächst klären, da wir nun einen Termin zur Besprechung mit dem zuständigen Herr der Zulassungsstelle vereinbart haben.Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 03.07.09 12:25:01Ansonsten ist Schwetzingen ein wunderschönes Städtchen, war selber zweimal zum European Concours dort....und damit hast du vollkommen rechtZitat:Original erstellt von healdok am/um 03.07.09 16:14:34Hello Andreas,ich würde an deine Stelle heute noch zu meine Anwalt gehen und mit ihm besprechen.Das ist wirklich nicht nötig. Der Polizist sagte, "dass es ihm Leid tue, dass wir da einer falsche Annahme unterlagen, jetzt aber wenigstens RICHTIG informiert seien,er es aber trotzdem ahnden müsse"und wie schon erwähnt, wurde bereits ein Besprechungstermin mit dem Zuständigen vereinbart.Zitat:Original erstellt von healdok am/um 03.07.09 16:14:34Was erwartest Du von Forum?Das hatte ich eingangs ebenfalls schon erwähnt. Ich wollte nun wissen, ob die Aussagen des Polizisten den Tatsachen entsprechen, weil wir hier davon ausgingen, dass wir die rote Nummer regelkonform nutzen! Was denkst du, war ich erstaunt gewesen, als es hieß: "es liegt ein Problem vor" und wie erstaunt meine Eltern waren als ich ihnen den Vorfall schilderte!Ansonsten würde ich hier danach auch bestimmt nicht fragen, wenn wir gewusst hätten, dass es wirklich so ist wie von der Obrigkeit geschildert. Ich denke, dass klingt nach Logik!?Zitat:Original erstellt von alteschätzchen am/um 03.07.09 18:10:07Demnach müsstet ihr das 07-Kennnzeichen im Januar oder Februar 2007 bekommen haben. (...)GrussDas hast du richtig erkannt, genau so ist es.Soo,ich werde weitere Neuigkeiten bekannt geben, wenn wir welche erfahren.Für die bisher konstruktiven Beiträge zu dem Thema möchte ich mich serh bedanken. Hilfreiche Antworten zum Thema werden weiter gerne gelesen, danke.Für alle anderen gilt, dass sie sich doch bitte zurückhalten möchten mit irgendwelchen Anschuldigungen aus der Ferne. Dafür ist das Thema nicht gedacht und das verfolgt auch keinerlei effektiven Zweck.Vielen Dank nochmalGruß Andreas
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Zitat:Original erstellt von jawolf30 am/um 03.07.09 11:50:00Plymouth Laser - aha...Baujahr??siehe wikipedia: Production 1990-1994http://en.wikipedia.org/wiki...g/wiki/Plymouth_Laserdemnach ist die Kiste noch nicht mal 20 - schon garnicht 30 Jahre alt...[/i]Hallo Jürgen,Du hast die (übrigens korrekte) Quelle nur falsch verstanden. Wenn hier von 1990 die Rede ist, wird von Modelljahr 1990 gesprochen- wie fast immer in der Autowelt. Das Modelljahr 1990 beginnt aber schon im Spätsommer/ Herbst 1989 (in der Regel nach den Werksferien im Sommer, wo die Produktionslinien umgestellt werden). Deshalb kann natürlich der Wagen auch EZ 1989 sein.Das Bild hier (auch aus dem gleichen Wiki-Artikel) zeigt das ganz gut.Gruß,Steffen (der übrigens dennoch denkt, dass der Threadstarter sehr blauäugig im der 07er Nummer umgegangen ist)
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Andreas, noch ein kleiner Hinweis, der auch für deinen recht locker wirkenden Versicherungsvertreter interessant sein dürfte:Das "rote Heft" ist kein Fahrtenbuch! Es werden darin keine Fahrten eingetragen, sondern Fahrzeuge, nämlich die Fahrzeuge, die man vorher der Zulassungsstelle UND der Versicherung gemeldet hat. Nahezu jede Versicherung hat in ihren Verträgen eine Bestimmung, nach der sie über neu hinzugekommene Fahrzeuge zu informieren ist. Anderslautende mündliche Zusagen nützen dir im Schadensfall - oder hier - nichts.
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Sorry Andreas,Aber ich kann nicht glauben, dass so naiv wie Du jemand ist.Polizei muss Sache weiterleiten und ist nur noch Zeuge in Verfahren. Von versicherung wirst Du auch überraschen lassen.Cheers,healdok
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Also, entweder will uns da einer veräppeln, oder der und die ganze Familie (einer schafft das gar nicht allein) sind so neben der Realität, daß die zuständige Behörde über eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung nachdenken sollte, um die Befähigung solcher Leute zur Teilnahme am Straßenverkehr nachzuprüfen. Ich bin überhaupt kein Freund von sowas, aber in dem krassen Fall scheint es doch angebracht.Gute Nacht!Joachim
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!