Buggy als Oldtimer
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@oldierolli:Es gibt kein "verwaltungsmäßiges Brauchtum", auch wenn du ständig davon fabulierst! Alles, was die Verwaltung tut, ist rechtlich festgemacht. Ob es auch Bestand hat, entscheiden die Gerichte - nicht du! Die Tatsache, dass du als Laie in all dem Gesetzes- und Verordnungswust vieles nicht finden, geschweige denn verstehen kannst, sollte dich nicht dazu verführen, zu glauben, die Verwaltungsleute seien alle doof. Die meisten sind Profis, so wie du in deinem Beruf, was immer du machst, hoffentlich auch Profi bist! Es ist schon anrührend peinlich, wie du ständig Don-Quichotte-gleich gegen einen ganzen Berufsstand galoppierst. Gruß Joachim
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Buggy als Oldtimer
Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 06.05.09 20:03:38Ein Buggy ist üblicherweise ein Eigenbau(kann auch eine Firma sein) unter Verwendung eines gebrauchten Rahmens.Hersteller ist der Zusammenbauer.Die originale Fin wird "sichtbar durchkreuzt" und eine TP Nummer eingeschlagen.Dies alles wird in einem neuen Fahrzeugbrief vermerkt.Der alte Brief wird vom Straßenverkehrsamt ungültig gemacht.Tag der ersten Zulassung ist dann Erstzulassung nach Umbau.Ein Buggy mit einer VW Fahrgestellnummer und Hersteller VW und Originalbrief ist nicht möglich.Deshalb sind solche Fahrzeuge auch seit den frühen 90er Jahren "gestorben" denn sie hätten ja den neuesten Zulassungsanforderungen-hauptsächlich Abgas-entsprechen müssen.GrüßeGenau so isses !!Bei meinem Buggy übrigens auch, Fahrgestell vom 1968er Käfer, zum Buggy umgebaut 1975, deshalb Baujahr und Tag der ersten Zulassung 1975. Als Hersteller ist eine Privatperson eingetragen.
- Th. Dinter
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Buggy als Oldtimer
....und wenn das nicht so gemacht wurde, wie Peter das oben beschreibt, ist bei der Zulassungsstelle ein Fehler gemacht worden.....@ Jürgen: vielleicht hat man ja z.B. 1990 den Buggy-Aufbau von dem damals völlig maroden Alt-Käfer-Fahrgestell runtergenommen und auf ein anderes draufgesetzt, und schon stimmt da nichts mehr....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Buggy als Oldtimer
Bitte kann mir alle erklären was anderst ist, wenn ich auf Volkswagen-Fahrgestell Buggy-Aufbau mache, aber wenn ich auf Bentley-Fahrgestell Entenheck-Roadster-Aufbau mache ist anderst. Einmal bleibt Baujahr von Fahrgestell für Wagen, einmal ändert sich Baujahr in Baujahr von Aufbau?Das verstehe ich nicht!Cheers,healdok
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Buggy als Oldtimer
Hallo, erstmal wurden meine Fragen nicht beantwortet! Zweitens wieder Beispiele, die Nicht-Juristen ins Schleudern bringen: ist der Umbau z.B. eines 1956er CADILLAC-Chassis auf Karosse eines 1958er (ist praktisch gleich!) etwa abnahmepflichtig? Sieht man das?? Ob Cabrio-Karosse oder Buggy-Karosse wird RECHTLICH nicht unterschieden. Jawohl, ich war u.a. 30 jahre im Verwaltungs-Dienst (mit Prüfung) und weiß, was für "Kollegen" da z.T. arbeiten. Nicht die besten FACH-Leute wurden (meist) befördert, sondern die größten Schleimer. Und ich erlebte Legastheniker als Regierungsdirektoren/Referatsleiter!! Kein Wunder bei den weltfremden Beurteilungsrichtlinien. Hierzu werde ich wohl noch ein separates Thema reinsetzen mit gnadenlosen Enthüllungen. Persönlich habe ich mit EIGENEM Gedankengut einen Anwalt auf eine Verjährungs-Fährte gebracht mit End-Erfolg beim OLG, dann OHNE Rechtsbeistand vorm Sozialgericht den Behördenvertreter ausgebremst und 2500 DM erhalten und weitere Fälle. Aber erstmal bitte RECHTS-Grundlagen aufzeigen. Hierzu neugierigen Gruß. RolfBeitrag geändert:07.05.09 16:23:13
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Buggy als Oldtimer
Healdok!Die grundsätzliche Frage bei so was ist immer:Wer ist der Hersteller des FAHRZEUGS?Hier doch wohl kaum VW!Alles andere ergibt sich von selbst.Die Abgrenzung Umbau/Neubau kann natürlich in Einzelfällen schwierig sein.Grüße
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Buggy als Oldtimer
Hallo, WO ist denn festgeschrieben, dass es der Hersteller des Fahrzeuges oder des Fahr-GESTELLS ist? Die StVZO stammte aus der Zeit, wo FG und Karosse üblicherweise getrennt waren. In der FZV §2 Ziffer 5 steht: Fahrzeugtypen, Bauteile, Systeme oder selbständige technische Einheiten. Ich sehe nicht, dass der bisherige Zulassungsstatus des Fahrgestells (Bauteil) durch Anbau eines anderen Bauteils (z.B.Karosse, egal welcher Art) erlischt. Dann wäre das ja auch der Fall bei Umbau von Antrieben = selbständige technische Einheit. Natürlich muss die Karosse den Anforderungen zum Zeitpunkt ihrer Herstellung entprechen. Gruß. RolfBeitrag geändert:08.05.09 19:04:32
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Buggy als Oldtimer
Moin, ich hatte auch mal so ein Teil, bei dem wurde der Rahmen gekürzt. Ich meine, das hieß damals Karmann GF. Da wurde definitiv die Fahrgestellnummer durchkreuzt und eine neue vergeben. Nach der Schweißzulassung des Kürzers wurde nie gefragt - ist dann auch gebrochen und wurde nach Werftmanier verstärkt. Gruß, Burgfried
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Buggy als Oldtimer
Hallo miteinander,die ganze Angelegenheit wurde ja hier sehr kontrovers diskutiert. Nach einer Intensiven TÜV Untersuchung ist mein Fahrzeug nun ein Oldtimer mit H - Kennzeichen. Das Fahrzeug wurde von 2 TÜV-Mitarbeitern begutachtet.Die Fahrzeugnummer wurde schon damals, bei der Erstzulassung als Buggy, durchkreuzt und eine neue TP -Nummer eingeschlagen. Als Erstzulassungsdatum wurde ... 1968 eingetragen. Schweissarbeiten wurden nicht durchgeführt da das Fahrgestell nicht gekürzt wurde und damit Original erhalten blieb. Genau das war auch der eintscheidende Punkt für die H Zulassung. Das Chassis mit Motoranordnung, Achsen, Federung, Lenkung usw. sind Original VW(technischer Stand 1968). Der Aufbau der Karosse spielt zeitlich keine Rolle laut TÜV. Ob die Karosse nun 1968 oder erst 10 Jahre später auf das Fahrzeug gebaut wurde ändert nichts an der zeitgenössischen Erscheinung des Fahrzeugs, nämlich eines Buggys. Diese Fahrzeuge kommen aus den Endsechzigern und Anfangsiebziegern sind damit also Oldtimer selbst wenn die Karosse erst 10 Jahre später aufgebaut wurde. Es geht auch gar nicht darum wann der Umbau durchgeführt wurde sondern das er durchgeführt wurde. Dazu wurde ein VW Fahrgestell verwendet. Wenn man heute z.B. ein 68 Chassis auftreiben kann und einen Buggy daraus macht wird auch dies ein Oldtimer mit H Kennzeichen weil es eben zeitgenössisch aus 1965 - 1975 kommt. Mit ungeschweißtem Chassis bekommt man dann problemlos ein H Kennzeichen. Wenn ein Oldtimer heutzutage restauriert wird und neue Kotflügel oder Karosserieteile angefertigt werden bleibt es ein Oldtimer auch wenn das dazu verwendete Blech noch nicht 30 Jahre alt ist. Abgasuntersuchung = AU ist für Fahrzeug vor 1969 übrigens nicht erforderlich. Was mich bei der Diskussion ein wenig gewundert hat ist der Umgang miteinander. Viele Dank für eure Beiträge.Gruß,Walter
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Buggy als Oldtimer
Der Umgang hier ist völlig normal.Was bei deiner Anfrage etwas gefehlt hatte und was ich jetzt nur aus dem abschließenden Zusammenhang ansatzweise entnehmen konnte: Wie alt ist der Buggy-Aufbau?Wurde 1990 ein altes Fahrgestell mit einem "alten" Aufbau zusammengeführt, oder ist die Buggykarosserie von 1990 und sieht stilistisch auch so aus.