Gurtpflicht bei Oldtimern (alter Forum-Beitrag von 2002)
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
LKW über 2,8 t ZGG brauchten ab 1.1.92 Automatik-Gurte vorne auf den Aussensitzen.Auf den anderen Sitzen reichten damals noch 2 Punkt Gurte.Grüße
Gurtpflicht bei Oldtimern (alter Forum-Beitrag von 2002)
Völlig off-topic jetzt, aber es interessiert mich.Crocko, wo hast Du denn den Beitrag von 2002 gefunden? Wenn ich in der Suchmaske "Alle Beiträge anzeigen" eingebe, kommen nur die letzten tausend Tage. Beiträge von 2002 kann ich nicht aufrufen. Oder gibt's da einen Trick? Danke und Gruss,Olli
Gurtpflicht bei Oldtimern (alter Forum-Beitrag von 2002)
Hallo Olli,geht wirklich nur mit einem Trick, leider.Aber ich spreche gleich nochmal mit Peter darüber, mit Thorsten habe ich es schon besprochen.Beispiel:http://www.oldtimerinfo.de/D...rum5/HTML/000384.htmlIch fahre(getrickst)freundlich grüssender ka
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und, hast du mit Peter gesprochen?
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Chris,sieh mal in den Spiegel dann weisst Du welcher Azubi vom Notizblock ablesen darf wenn Peter wieder da ist.Nichts vergessen beim vorlesen .Ich fahre( )freundlich grüssender ka
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habs ihm doch schon rübergeschickt
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Gurtpflicht bei Oldtimern (alter Forum-Beitrag von 2002)
Zitat:Original erstellt von arondeman am/um 23.08.07 13:31:12In meinem Job muss man bei Alt-Anlagen z.B. auch die Rechtsschriften des jeweiligen Baujahres/Entstehungsjahres hinzuziehen. Will sagen, ich muss den Zustand des Bauprojektes nach dem damaligen Vorschriften beurteilen. Na, ob man DAS so auf jeden Bereich der StVZO übertragen kann? [/quote]Stephan,so wie sich das anhört, beschäftigt sich Crocko sonst mit alten Maschinenanlagen, sprich technischen Arbeitsmitteln. Auch dort stimmt das SOOO nicht! Den oft zitierten "Bestandschutz" gibt es auch bei Maschinen in der Form nicht. Zwar gelten grundsätzlich die gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Inverkehrgabe, allerdings mussten auch an dem Altbestand (sowohl bei Maschinen, als möglicherweise auch bei Fahrzeugen) zahlreiche Änderungen vorgenommen werden, um sie dem Stand der Technik anzupassen. Eine Maschine (oder evtl. auch ein Fahrzeug), die z.B. 1950 rechtmäßig in Verkehr gebracht und betrieben werden konnte, darf in aller Regel als Arbeitsmittel heute so nicht mehr betrieben werden.Bei den, von ihm zitierten "wesentlichen Änderungen" landest du sicherheitsrechtlich bei einer Neumaschine. Da ist dann nix mehr mit Altmaschine. Das sollte im Übrigen auch für Fahrzeuge gelten - zumindest kenne ich es so. Beitrag geändert:24.08.07 10:50:40
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Hi,bei privat genutzten Fahrzeugen ist das aber nicht so. Die wenigen Ausnahmen sind die Nachrüstung vom zweiten Rücklicht (30er Jahre), Entstörung (?) und Außenrückspiegel (50er Jahre) und Warnblinkanlage. Ansonsten darf das Fahrzeug noch so sein, wie es damals ausgeliefert wurde (z.B. Fensterglas in Seitenscheiben).Gewerblicher Einsatz ist natürlich etwas anderes. Dort kann es Vorschriften geben, die über die reinen Zulassungsvorschriften hinausgehen.GrußStefan
Gurtpflicht bei Oldtimern (alter Forum-Beitrag von 2002)
"(z.B. Fensterglas in Seitenscheiben)"Unsinn(der einzige Sinn den man machen kann)Grüße
Gurtpflicht bei Oldtimern (alter Forum-Beitrag von 2002)
Hi,hast recht, es waren Rückscheiben. Diese brauchten in der DDR für vor 1958 erstzugelassene Fahrzeuge nicht aus Sicherheitsglas bestehen. Ob dieser § (§45 DDR-StVZO) durch den Vereinigungsvertrag weiter gültig ist, werde ich jetzt aber nicht nachforschen ...War vielleicht nicht das beste Beispiel. Aber selbst ein nur hinterachsgebremstes Auto muß heute nicht auf Vierradbremse umgebaut werden.GrußStefan