Überholen im Überholverbot
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo an alle!Als ich 1973 meinen Klasse drei machte hatte ich folgendes Erlebnis.Während einer Fahrstunde zuckelte irgend so eine große Kehrmaschine vor mir her.Ich natürlich ganz brav hinterher, wegen durchgezogener Linie und Sperrfläche.Daraufhin meinte mein Fahrlehrer folgendes:Wenn das orangene Blinklicht eingeschaltet ist, darf dieses Fahrzeug auch über Sperrflächen oder durchgezogene Linie überholt werden.Falls das damals so richtig war, vielleicht gilt das ja noch heute? Erkundige dich doch mal und überleg mal, ob du nicht deutlich ein Blinklicht gesehen hast. Gruß Mani
Überholen im Überholverbot
Zita:"Erkundige dich doch mal und überleg mal, ob du nicht deutlich ein Blinklicht gesehen hast." Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 03.07.07 09:35:21....die Sache ist eh´vom Tisch, sprich: Recht wurde gesprochen....Und: ...hat der (bezeugende) Polizist die "Wahrheit" zu seinem Standort während des Beobachtens leicht, aber nur ganz leicht "verpinocchiert"...Beitrag geändert:06.07.07 10:59:21