Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Altopelfreak
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von Altopelfreak » Do 16. Feb 2006, 01:56

Hallo,Das ist so: in der Regel steht auf der Doppelkarte 'ab Tag der Zulassung'.Ich würde auf jedem Fall mit der Versicherung abklären, ob für die 'Fahrt zum TÜV mit nichtzugelassenem Fahrzeug und ungestempelten Kennzeichen' ebenfalls Schutz gewährt wird und mir schriftlich bestätigen lassen.Ist dies der Fall, so stellt sich zudem die Frage, ob für die besagte TÜV-Vorfahrt überhaupt das vorherige Einverständnis der örtlichen Zulassungsstelle notwendig ist.Ich könnte dann ja auch die alten Schilder des Vorbesitzers, der vielleicht ganz woanders gewohnt hat, ans Auto hängen und zum TÜV fahren. Im Falle des geschilderten Verhaltens der Frankfurter Zulassungsstelle würde ich mir das ernsthaft überlegen!TschüssKlaus

daggi5
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von daggi5 » Do 16. Feb 2006, 01:57

Hallo,also ich war schon x-mal beim Tüv mit abgemeldeten, also unversicherten Fahrzeugen und immer wurde entweder die Hauptuntersuchung oder halt die Vollabnahme ohne Probleme durchgeführt.Ich will aber nicht ausschließen, dass andere Tüv Stellen das anders handhaben.Würde ja aber auch sonst kein Sinn machen, ohne Tüv kann ich ja nicht zulassen und einige sagen ja kein Tüv ohne Zulassung . Im übrigen darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren, egal ob eine Vesicherung da ist oder nicht.Wenn ich der Argumentation weiter oben folge würde eine reine Versicherungsdoppelkarte für eine Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum Tüv reichen.Das geht nicht.Und außerdem, das Gelände des Tüvs ist keinesfalls öffentlicher Verkehrsraum sondern Privatgelände.Im übrigen dürfte sich Freddys Problem gelöst haben, denn ich werde ihm wohl sein Auto auf dem Hänger zum Tüv bringen...Es ging bei der Frage hier hauptsächlich um den rechtlichen Aspekt.GrüßeGerd

mkiii
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von mkiii » Do 16. Feb 2006, 08:20

Bei dem Gelände des TÜV handelt es sich rechtlich gesehen um öffentlichen Verkehrsraum, um dort eine Probefahrt zu machen muss jedes Fzg auch zugelassen und versichert sein. Zumindest ist das in Hessen so. Mir wurde schon die Überprüfung eines nicht zugelassenen 500Kg Anhängers verweigert!! Wie die aber mit dem Hänger eine Probefahrt machen wollen konnte mir auch keiner erklären?Tja so ist das hier.GrußNorbert
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Beitrag von goggo » Do 16. Feb 2006, 08:55

In München gibts Tüv nur bei versicherten Fahrzeugen.Vorgehensweise für Freddy - mit "Doppelkarte "(Versicherungschein) zur zulassungsstelle (Zulassaung ab Datum) - Kennzeichen zuteilenlassen - mit ungestempelten Kennzeichen darf man an dem Tag an Dem Zugelassen wird zum Tüv fahren.Danach SOFORT zur Zulassungsstellen - setzt allerdings vorraus das der TÜV Problemlos erteilt wird.... is bisher Problemlos gegangen Frag da nochmal nach???Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 16. Februar 2006 editiert.]

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Beitrag von mkiii » Do 16. Feb 2006, 14:09

Zitat:Original erstellt von daggi5:....Und außerdem, das Gelände des Tüvs ist keinesfalls öffentlicher Verkehrsraum sondern Privatgelände...Ich habe nicht gesagt das das TÜV Gelände ein öffentlicher Verkehrsraum ist, sondern das es rechtlich gesehen als offentlicher Verkehrsraum zählt. Alle Privatgelände, auch von Supermärkten u.ä. die von jedermann mit Duldung des Besitzers betreten/befahren werden können zählen rechtlich gesehen zum öffentlichem Verkehrsraum.GrußNorbert
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Beitrag von Frankie » Do 16. Feb 2006, 18:11

Zitat:Original erstellt von daggi5:Im übrigen darf ein nicht zugelassenes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren, egal ob eine Vesicherung da ist oder nicht.Wenn ich der Argumentation weiter oben folge würde eine reine Versicherungsdoppelkarte für eine Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum Tüv reichen.Das geht nicht.Doch, es geht!!!STVZO §23 Absatz 4

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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von daggi5 » Do 16. Feb 2006, 19:32

Hallo Frankie,kannst Du bitte besagten § hiermal widergeben?Sollte das stimmen, muß ich mir ja in Zukunft keine Sorgen mehr machen.Bin mal gespannt.Wegen Privatgelände: Ich bin kein Jurist und kenne daher nicht die juristischen Feinheiten zwischen Privatgelände und Privatgelände (es gibt ja auch einen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer einer Sache), ich weiß jedoch, dass man auf "Privatgelände" ohne Zulassung fahren darf.In wie weit das "Privatgelände" jetzt eingezäumt etc sein muß ist mir nicht bekannt.Ich glaube aber zu wissen, dass zB der Parkplatz eines Supermarktes zwar auch Privatgelände ist aber sobald ein Schild angebracht ist "Hier gilt die Stvzo" man hier nicht mit abgemeldeten Autos fahren darf.Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Tüv Prüfer Probleme bekommt wenn er auf dem privaten und eingezäuntem Tüv Gelände mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Bremsprobe oder sonstwas macht.GrüßeGerd

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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von Charger73 » Do 16. Feb 2006, 20:53

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Ich würde auf jedem Fall mit der Versicherung abklären, ob für die 'Fahrt zum TÜV mit nichtzugelassenem Fahrzeug und ungestempelten Kennzeichen' ebenfalls Schutz gewährt wird und mir schriftlich bestätigen lassen.Ja, das ist nämlich genau der Text von der Versicherung selbst den ich oben reingesetzt habe :-)

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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von Gerrit » Do 16. Feb 2006, 21:05

@ daggi5STVZO § 23Zuteilung der amtlichen Kennzeichen4) [ ...] Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.Quelle: http://bundesrecht.juris.de/ Öffentlicher Verkehrsraum ist jeder Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage (Radbahn, Gehbahn, Fahrbahn, Grünstreifen). Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern (OLG Düsseldorf VRS 64, 300), auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.).Quelle: http://www.sicherestrassen.de/ Gruß Gerrit

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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV

Beitrag von Th. Dinter » Do 16. Feb 2006, 21:26

Hallo,soweit ich das weiß, liegen bestimmte Verfahrensweisen im Ermessen der Zulassungsstellen.Bei uns kann man mit der entsprechenden Vers.-Doppelkarte, auf der die TÜV-Fahrt vermerkt ist, und den Kennzeichen unseres Landkreises bis maximal in die angrenzenden Nachbarkreise zum TÜV fahren. Andere Kennzeichen berechtigen dazu nicht.Soweit ich weiß, ist das auch sonst gängige Praxis. Aber die berühmten Ausnahmen.....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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