Zwangsabmeldung
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Tach!Die oben angegebenen Gebührensätze für die Überziehung gelten nur Fahrzeuge, die der SP-Pflicht unterliegen.BKatV Anlage, lfd.Nr. 186.1 für SP-Pflichtige Fz, Nr. 186.2 für alle anderen, hierbei gilt:MEHR als 2 bis 4 Monate 15€ (also 3-4)MEHR als 4 bis 8 MOnate 30€ (also 5-8)MEHR als 8 Monate 40 € (und 2 Pkte)gbyjl
