Wie lange ist das §21-Gutachten gültig?
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Hallo!Das Gutachten zum §21c kann und darf erst ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren erstellt werden. Es zählt der Tag der Erstzulassung. Vorher erstellen geht nicht. Eine Kombination H-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen ist nicht zulässig.Genaugenommen müsstest Du dann wirklich wieder ein §21-Abnahme machen, in der festgestelt wird, dass es sich nun nicht mehr um einen Oldtimer handelt und dann kannst Du ein Saisonkennzeichen bekommen.Mir ist ein solcher Fall nicht bekannt.Wohl aber haben ganz vereinzelt - vermutlich aus Versehen oder Ahnungslosigkeit - Zulasungsstellen ein H-Kennzeichen mit einem Saisonkennzeichen kombiniert.Daraus kann amn aber nix ableiten, leider ...GrüßeMartin
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Wie lange ist das §21-Gutachten gültig?
Zitat:Original erstellt von ID19:Genaugenommen müsstest Du dann wirklich wieder ein §21-Abnahme machen, in der festgestelt wird, dass es sich nun nicht mehr um einen Oldtimer handelt [/B]Hallo Martin,da sich ja technisch am Fahrzeug nicht ändert, reicht eine Bestätigung nach § 27 StVZO aus, die von einer Prüfstelle gemacht wird, und die man dann der Zulassungsstelle vorlegen kann. § 19/2 und damit eine Abnahme nach § 21 zieht ja nur, wenn technisch etwas verändert wird, und dadurch z.B. eine Gefährdung zu erwarten ist ...Hallo @all,wenn ein Fahrzeug mit H Kennzeichen nicht mehr den Bedingungen für die Erteilung desselben entspricht (Durchrostungen, Umbauten etc.), ist das bei der Hauptuntersuchung tatsächlich ein erheblicher Mangel.Hallo @Philip. 2 Monate sind bei einem § 21 Gutachten unproblematisch. Denn eigentlich verliert es seine Gültigkeit nicht. Nach 2 Jahren sähe es schon anders aus - ist aber Ermessenssache Deiner Zulassungsstelle.Gruß von Frank
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Zitat:Original erstellt von Frank the Judge:Ich habe von einer Aberkennung noch nicht gehört. Ob es nur ein geringer Mangel ist, kann wohl nur der Prüfer bestimmen. 64er Corvette mit 88er Motor und Fahrwerk ist wohl mehr als gering (auf der Titelseite eines aktuellen Magazins zu sehen).nun, ich würde das als sehr gering ansehen.umbauten, die der sicherheit dienen, wie bremsen und fahrwerk,sollten generell erlaubt sein.anderer motor, naja, beeinträchtigt nicht das äussere erscheinungsbildvon dem auto.bei leistungssteigerung sollten natürlich bremsen und fahrwerkentsprechend angepasst sein, so das die verkehrssicherheitgegeben ist.meiner erfahrung nach achtet der tüv auch bei h-fahrzeugen aufverkehrssicherheit und gibt sich nicht mit details wie mit felgen ab,die im zweifelsfall ohnehin schnell gewechselt sind.auch die sind ein dienstleistungs-unternehmen und wollen sich nichtdie kunden vergraulen.gruss, peter
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Hallo Martin,das läuft hier bei uns anders!!!Die H-Zulassung bekomme ich hier, wenn das Fahrzeug im 30. Jahr ist.D.h.: Erstzulassung 12/75= H-Zulassung 1.1.05.Den TÜV-Prüfer hat´s auch nicht interessiert.Der machte eine Abnahme nach 21 + H, was dann kostengünstiger ist.Also offensichtlich auch von der Praxis der Zulassungsstellen abhängig.....grußthomas
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Hallo!Es gibt in der Tat Ämter,die nicht vom Tag der Zulassung ausgehen sondern denen das Baujahr reicht.Ich habe auch schon vorzeitig erstellte Gutachten gesehen in denen sinngemäß vermerkt war:" Fahrzeug entspricht 21 c ab...."und die z.T. 1 bis 2 Monate "zu früh"erstellt waren.Die Plakette wird natürlich für das Datum der Prüfung geklebt.Grüße
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Hallo Thomas,solche Beispiele gibt es öfters. Genau genommen entsprechen Sie nicht dem Gesetz. Aber wenn es so klappt, um so besser. Nur kann man anderenorts leider kein Recht für sich daraus ableiten. Also mal ganz nett vorher anfragen ...Grüßemartin
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ich möchte nochmal auf das beispiel mit dem anderen motor eingehen.ein freund von mir hat einen 1957 cadillac.leider war der motor so hinüber, das er nicht mehr zu retten war.so hat er erstmal einen neueren 5.7 chevrolet motor montiert,der gerade da war, um das auto weiter fahren zu können.8 jahre später hat er einen original motor zu einem erträglichen preisauftreiben können, so das das auto inzwischen wieder original ist.gehört in so einem fall das h-kennzeichen sofort beschlagnahmt und das auto verschrottet, weil es nicht mehr original war?nachwievor: die bedingungen für das h-kennzeichenmüssen gelockert werden.gruß, peter
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Hallo!Er ist die ganzen Jahre trotz erloschener Betriebserlaubnis gefahren-da kommt es auf eine mögliche Steuerhinterziehung auch nicht mehr an.Grüße
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ohne genaueres wissen, finde ich solche unterstellungennicht angebracht.er ist all die jahre mit 07 gefahren.ausserdem war der eingebaute motor kleiner als der originalmotor,und die leistung war gleich.unter einer normalen zulassung (nicht h) sollte es kein problem sein, daseinzutragen.was ich mit meinem beitrag meine, ist das das auch unter einemh-kennzeichen eintragungsfähig sein sollte.gruß, peter
- Th. Dinter
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....nein, das sollte es nicht.Das H-Kennzeichen hat nichts damit zu tun, ob mir gerade im Moment ein Originalmotor zu teuer ist.Sonst kann ich ja auch gleich in ein Benz-Velo einen Mopedmotor mit 3,5 PS einbauen und damit London-Brighton fahren, weil das von der Leistung auch etwas hinkommt.Irgendwo muß eine Grenze gezogen werden.Und wenn es für irgendeinen Exoten keinen Originalmotor mehr gibt, dann muß der eben als Anschauungsobjekt ins Museeum...grußthomas
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