Gewährleistungspflicht des Händlers?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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er ka
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Gewährleistungspflicht des Händlers?

Beitrag von er ka » Fr 10. Dez 2004, 10:47

Hallo regensburger,auch wenn diese Geschichte ein wenig verworren klingen mag, aber Dein Problem wird einzig und alleine am fehlenden Vertrag liegen.Aus eigener Erfahrung weiss ich das man, die "richtigen" Kontakte habend, alles durch den TüV bekommt wenn man weiss wie und wenn man nur will.Selbst H-Abnahmen mit §21 Sonntagsnachmittags bei Kaffee und Kuchen, ohne das der Prüfer das Auto je gesehen hat, sind in Deutschland möglich.Aber bitte, das sollen die absoluten Ausnahmen sein und sicherlich nicht die Regel.Das es bei einer Institution wie dem TüV schwarze Schafe gibt ist nicht ungewöhnlich, es kann aber auch sein das der Prüfer, er ist auch nur ein Mensch, wirklich arglistig getäuscht wurde.Dieses wird zu beweisen sein, wenn alles ordentlich und nicht so wie von mir beschrieben abgelaufen ist.An dieser Stelle sehe in einen Punkt den Hebel anzusetzen um dem Händler ein Fehlverhalten nachzuweisen, nicht bei dem TüV Prüfer. Den Prüfer würde ich bis zum Nachweis des Gegenteils, das dürfte schwerfallen, als unbescholten erachten.Auch würde ich Dir für den Fall eines voreiligen Streites schlechte Karten einräumen, da Du ja wie Du selbst anmerkst das Fahrzeug über Jahre beobachtet hast.Genau das wird Dir vorgehalten werden im Streitfalle. Eine gewissen Blauäugigkeit ist ebenso nicht von der Hand zu weisen.Ein alter Spruch lautet nicht umsonst:Augen auf beim Autokauf.Ich fahre(mit richtigem TüV)freundlich grüssender ka

jawolf30
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Gewährleistungspflicht des Händlers?

Beitrag von jawolf30 » Fr 10. Dez 2004, 13:10

Hallo,na denn...viel Erfolg!GrussJürgen

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