Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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hallo-stege
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Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970

Beitrag von hallo-stege » So 9. Mär 2003, 14:03

So, mittlerweile ist die Rücknahme des Verwarnungsgeldangebots der Polizeidirektion aufgrund unserer Einwendungen gekommen. Wir hatten folgendes geschrieben:"In der Sache möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: ich habe keine Ordnungswidrigkeit begangen, weil es sich bei meinem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX 123 nicht - wie von Ihnen fälschlicherweise angenommen - um einen PKW handelt, sondern um einen LKW mit einem zul. Gesamtgewicht über 2800 kg. (siehe umseitige Fahrzeugscheinkopie).Gemäß § 35 a StVZO i.Vb. mit § 72 in der Fassung vom 1. Juni 1998, die in diesem Falle (Erstzulassungsdatum vor dem 01.Juni 1998 bzw. 01.Okt. 1999) anzuwenden ist, sind für LKW über 2800 zGG mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 01.01.1992 keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Deswegen habe ich auch nicht gegen § 21 a StVZO verstoßen, da danach, wie Sie richtig erwähnen, nur „vorgeschriebene“ Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen sind.Die Zeugen, Herr A. und Herr B. vom Pol.Bez. Rev. C. haben es leider versäumt, bei ihrer Kontrolle Einsicht in meine Fahrzeugpapiere zu nehmen, sonst wäre ihnen ihr Irrtum sicherlich sofort aufgefallen." ...Daraufhin hat die Polizeidirektion ihren Irrtum bemerkt und ihr Verwarnungsangebot zurückgenommen ... die Sache ist also - wie erwartet - vom Tisch.Viele Grüsse von Frank----------------------- www.kreidler-museum.de

Altopelfreak
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Gurtplicht bei Fahrzeugen vor Baujahr 1970

Beitrag von Altopelfreak » Mo 10. Mär 2003, 01:43

Hallo Oldie-Freunde,das würde endlich die Mär widerlegen, dass freiwillig eingebaute Gurte auch angelegt werden müssen. Ich ich war immer der Meinung, dass nur tatsächlich „vorgeschriebene Gurte" anzulegen sind. Nur das halte für logisch, da es bereits in den 50ern auch andere Rückhaltesysteme gab (z.B. der „Witter-Insassenschutz"), die sich nicht durchsetzten und deren Benutzung -ebeso wie z.B. frühe Zweipunktgurte- selbst dem hartgesottensten Oldie-Freak heute unzumutbar sein dürften. Dem steht allerdings irgendeine Vorschrift entgegen, die besagt, dass Zubehör, sofern freiwillig montiert, im Bedarfsfall auch benutzt werden muss. Das trifft zu für Nebelscheiwerfer und -man glaubt es kaum- auch für heizbare Heckscheiben!Da wir hier aber grundsätzlich von Oldtimern reden, d. h. von mir aus Alter 30 Jahre nach EZ, würde ich all diesem nicht vorgeschriebenen Zubehör, inclusiv Gurte, einem rein historisch-dokumentarischen Zweck zuordnen, wie z.B. einem Original-Röhrenradio, welches heute kaum mehr einen sicherheitstechnischen Aspekt hat. In diesem SinneKlaus

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