ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Altopelfreak
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ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

Beitrag von Altopelfreak » Di 6. Aug 2002, 13:37

Hallo Oldie-Feunde,nun bitte mal sachlich bleiben! Angenommen, die Frage war ernst gemeint, dann gäbe es für die AU-Befreiung von H-zugelassenen Fahrzeugen folgendes Argument: Mit der AU soll primär die dauerhaft korrekete Funktion steuerlich relevanter Abgasreinigungsanlagen sichergestellt werden. Die etwa zeitgleiche Einführung der damaligen ASU („Amtlich Sanktionierter Unsinn" hiess es damals) mit der erstmalig emissionsbezogenen KFZ-Steuer und erster serienmässiger G-Kats sowie nachrüstbarer Abgasrückführungen legt diesen Schluss nahe. Bei der H-Steuer, die nicht emissionsbezogen ist, entfällt dieses Kriterium.Positiv, wenn es vernünftige Zulassungsstellen gibt, die dies genauso sehen. Schade, wenn das keine Rückendeckung durch die StVZO hat.Ich halte die AU somit auch allenfalls bei abgasgereinigten Fahrzeugen für sinnvoll. Dass bei katlosen ‚Altautos', die genaue Einstellung von Schliesswinkel, ZZP und Leerlauf heute noch massgeblichen Einfluss auf die Umweltbilanz hat, möchte ich bezweifeln. Allenfalls durch die zusätzliche Fahrt zur Werkstatt. Insbesondere der jährliche AU-Rhythmus ist masslos übertrieben und dient eher dem Geldbeutel des KFZ-Gewerbes.Jeder halbwegs sensible Autofahrer müsste von selbst merken, wenn hier etwas völlig durcheinander geraten ist. Von Einspritz- und Mehrfachvergaseranlagen einmal abgesehen, dürfte es bei nicht abgasgereinigten Fahrzeugen jedem Schrauber möglich sein, auch ohne Werkstatthilfe stets für die richtige Einstellung zu sorgen. Umso ärgerlicher, wenn diese dann einmal jährlich wieder verpfuscht wird; welche Werkstatt hat schon Zeit und Lust, hinterher eine Probefahrt zu machen. Aus einem früheren Beitrag zu diesem Thema weiss ich, dass man das beim DEUVET leider etwas anders sieht, so dass Vorstösse zur Abschaffung der AU bei Oldtimern kaum zu erwarten sind. Vielleich fürchtet man auch nur, in eine umweltfeidliche Ecke gestellt zu werden. Wenn es aber viele Oldtimer-Freunde gibt, die sich noch darüber freuen, einer Werkstatt jährlich 20 bis 40 Euro in den Rachen werfen zu dürfen, dann gibt es ja auch kaum Handlungsbedarf!TschüssKlaus

Rico
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ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

Beitrag von Rico » Mi 7. Aug 2002, 10:02

DANKE AN ALLE!Es reicht...bitte keine Grundsatzdiskussionen über ein technisches Thema welches von BEAMTEN erdacht und überwacht wird. Da kann man nicht mit Logik gegen an. Vielleicht "wandert" ja dieser Termin 01.07.1969 für die AU und irgend wann brauchen dann alle Autos bis z.B. 1,6,1975 keine AU mehr. Wäre zu logisch - daher sicher nicht praktibel.DANKE und GruesseCaleuche

Roland Kunz
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ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

Beitrag von Roland Kunz » Di 13. Aug 2002, 18:35

HalloDie Geschichte ist recht einfach.Vor dem Stichtag gab es keine gesetzlich festgelegeten Abgasgrenzwerte oder gar andere Emmisionsauflagen.Danach kann man die Masstäbe einheitlich anhand der vorhandenen Regelungen ansetzen.Daher wird der Termin nie "wandern".Ob die ASU Sinn macht ?Ich finde ja obwohl ich kein Freund von ASU und AU bin zeigt die Praxis das viele Motoren nicht unbedingt optimal eingestellt sind. Es gibt Grenzfälle wo die Originalvorgaben Mist sind oder verbrauchte Motoren nicht richtig funktionieren aber dann heisst es AU wegen Verschleiss nicht bestanden - Plakete erteilt.Soweit ich die AU Regelung kenne muss ich denn Fehler analysieren und beseitigen aber wenn die Kosten nicht in Relation zum Wert stehen oder die Teile nicht verfügbar sind kann das Auto trotzdem nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Die Plakette wird immer nach Reparaturversuch und der Nachprüfung erteilt egal wie deren Ergebniss ist. Falls Steuerrechtlich relevante Emmisionswerte nicht eingehalten werden dann ist das ganze komplizierter und Meldepflichtig weil Steuerhinterziehung.Die AU Gebühren sind eigentlich nur als Kostendeckung für denn Prüfvorgang gedacht so das Einstell- und Reparaturarbeiten seperat abgewickelt gehören ( so machts z.B. der TÜV ). Real drehen die meisten Werkstätten die Autos bei der Prüfung hin so gut es geht und manche Wissen das man anschliessend wieder etwas anfetten muss oder die Kurbelgehäuseentlüftung...Will sagen die meisten Werkstätten sind da Partnerschaftlich/Kundenorientiert.Oft wird aber von der Kundschaft verlangt das man die Prüfung aus der Luft greift... und/oder als Abzocker hingestellt.Real ist es so das der grösste Teil der Bevölkerung mit der AU nicht in Berührung kommt weil das eine normale Wartungsposition ist und die Gebühren auf der Rechnung auftauchen ..... Bei gut gewarteten und gepflegten Autos hast du auch selten probleme.Sprich es betrifft nur einen kleinen Prozentsatz der Kunden die sich teilweise für die grössten Mechaniker halten und alles besser können und wissen.Natürlich ist es so das man bei alten Fahrzeugtypen nach Gefühl einstellen kann und damit meist ordentlich hinkommt nur diese Fahrzeuge müssen ja nicht zur AU.Bei Fahrzeugen ab 70 wurde die Vergasertechnik immer komplexer und auch die ersten Einspritzanlagen kammen auf. da knnst du ohne CO Tester lange drehen bis es optimal ist und wenn du Pech hast bleibt dabei der Motor auf der Strecke.Natürlich ist der Emmisonsanteil schlecht eingestellter Autos ein Witz aber wohl auch die folge jahrelanger AUssiebung. Nicht zu vergessen die grossen export- und verschrottungswellen Katloser Autos.Aber es ist nun mal so das wenige schlecht eingestellte Autos sofort ein "Stinkerimage" aufbauen die politische Strohfeuer in Waldbrände verwandeln können.Will sagen Politik basiert immer darauf das irgend jemand die Suppe auslöffeln darf und das wird am besten immer denn Leuten untergeschoben die wenig Symphatien oder konsens in der Gesellschaft haben.Grüsse

Rallye Kadett
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ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

Beitrag von Rallye Kadett » Do 22. Aug 2002, 10:56

Hallo!Mal ne Frage an den Altopelfreak zum Thema!Ich habe von Bekannten (Kadett B Fanatikern) die Information bekommen, dass zum Beispiel bei bestimmten Opelmotoren (glaube es waren 45 und 50 PS) die ASU (oder AU wie heist das denn nun eigentlich richtig?!) bis zum 31.09.1971 nicht erforderlich ist. Also angeblich erst ab 01.10.1971 erforderlich ist... Es soll angeblich ein entsprechendes Papier des KBA existieren, von dem aber sogar manche TÜV-Stellen nichts wissen...Kann das sein und gibt es; wenn ja, soetwas noch für andere Fahrzeugtypen?Viele Grüße Bernd Ockenga

RekordC71
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ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

Beitrag von RekordC71 » Do 22. Aug 2002, 13:34

Hallo Bernd!Das würde mich auch interessieren.Ich habe eine schlechte Kopie dieses Schriebs immer im Handschuhfach und fahre meinen 71er Rekord seit März ohne AU-Plakette(hat sich noch niemand dran gestört...). Wenns nach dem Papier geht, sind so ziemlich alle Opel-Motoren bis irgendwann 1971 von der ASU befreit, weil sie die vorgegebenen Werte anscheinend nicht erreichen können...Habe aber auch mal irgendwo gehört, dass diese Ausnahmegenehmigung längst nicht mehr gültig sein soll, warum auch immer, die Motoren werden ja nicht von selber besser und erfüllen auf einmal die Werte....ich habe an dem Wagen einmal ne ASU machen lassen, um die Werte zu erfüllen hat der Mechaniker mir das Ding so gnadenlos zugedreht, dass er hinterher 2 Liter mehr verbraucht hat Für mich war das Thema dann erledigt...PS: Bei uns in der Stadt kenne ich Werkstätten, die nur gegen Vorlage des Ohne-Kat-Fahrzeugscheins oder-briefs und ca. 13 Euro eine bestandene ASU-Bescheinigung(natürlich alles exakt die Mittelwerte) nebst Plakette rüberschieben...die nehmen das doch anscheinend selber nicht ernst!?Nur meine Meinung. Mir ist allerdings klar, dass man sich da auf dünnem Eis bewegt...GrußDennis

Altopelfreak
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ASU / AU für mein Auto Bj. 1971 ?

Beitrag von Altopelfreak » Di 3. Sep 2002, 00:40

Hallo Bernd, Dennis,Stichwort AU-Befreiung für Opel-Modelle nach Bj. 69:Leider lese ich die Frage erst jetzt; solch ein Papier existiert tatsächlich! Vor ein paar Jahren tauchte bei uns im Club ein leider unvollständiger und aus dem Zusammenhang gerissener Schriftwechsel zwischen der Adam Opel AG und dem Kraftfahrt-Bundesamt aus dem Jahre 1971 auf. Aus diesem ging sinngemäss hervor, dass für fast alle Opel-Modelle bis zu bestimmten Fahrgestellnummern im Rahmen des §70 StVZO (Ausnahmegenehmigungen) eine Befreiung von den damals gültigen Abgasbestimmungen erteilt würde. Die Liste der Fahrgestellnummern dürfte solche Fahrzeuge betreffen, die bis etwa Mitte 71 gebaut wurden.Da es damals noch keine ASU gab, dürfte das für die Praxis zunächst relativ bedeutungslos gewesen sein, weshalb auch kein Eintrag in die Papiere erfolgte. Das änderte sich erst mit Einführung der ASU mit Plakettenpflicht im Jahre 1985. Bei sehr konsequenter Auslegung liesse sich aus der damaligen Ausnahmeregelung eine Nachdatierung des ASU-Stichdatums 1.7. 69 auf ca. Mitte 71 für die betreffenden Opel-Modelle schlussfolgern. All dies wurde in dem früheren Beitrag vor ein paar Monaten schon einmal eingesprochen. Auch der Deuvet meldete sich zu Wort, dass dies eine „irrige Auffassung" unter Opel-Leuten sei und das KBA diese Befreiung längst widerrufen habe.Tatsächlich aber soll es einigen Leuten aus der einst in der 80ern aktiven IG Rekord C/Commodore A gelungen sein, sich hierdurch eine Ausnamegenehmigung für AU-Befreiung eintragen zu lassen. Vielleicht könn(t)en die Typreferenten der Alt-Opel-IG hierzu noch mehr sagen.Mir ist jedoch kein Opel-Fahrer namentlich bekannt, dem dies gelungen wäre; die Betreffenden halten sich wohl auch bedeckt, da das ganze auf wackligen Beinen steht. Ich habe die Sache nicht weiter verfolgt, da meine Opels vor 69 gebaut wurden.Angesichts des in den letzten Jahren gewachsenen Stinker-Image erscheinen mir die Chancen, heute noch damit durchzukommen, sehr gering, so dass m. E. der Aufwand nicht lohnt. Wer es trotzdem versuchen möchte, dem kann ich gern die Liste und das Schreiben zufaxen, vielleicht helfen ja viel Geduld, gute Argumente und vor allem gute Beziehungen weiter.Viel GlückKlaus

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