Änderungen nach H-Kennzeichen Prüfung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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stang-fan
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Beitrag von stang-fan » Di 2. Apr 2002, 18:47

@ford64:Ach ja, der 67´FB in der Chrom und Flammen. Wie der mit dem EFI Motor die H-Nummer bekommen hat, ist mir auch ein Rätsel. OK, OK, war vielleicht ein bißchen mißverständlich :Mit "Neuteilen" meine ich eben genau jene Teile, welche designmäßig eindeutig neueren Datums sind. Z.B. Felgen von der aktuellen C5 Corvette an einem 63´ Stingray. Darunter fallen natürlich NICHT Repros, welche den alten, oft nicht mehr erhältlichen Originalen nachgebaut sind.Besonders bei unseren Mustangs sieht man sonst sehr schnell sehr alt und vor allem sehr arm aus! Beispiel gefällig: orig. FoMoCo Dash Pad für meinen 69er: 400$ (wenn man noch eins bekommt), natürlich ohne Versand, Zoll, etc.Übrigens, wieso soll das mit den Scheibenbremsen nicht H-konform sein? Ab MY ´65 gabs die ja auch im Mustang -zumindest als Option. Und jetzt sag nicht, daß der Prüfer die Unterschiede zw. einem 64 1/2 und einem 65er kennt!Pony-GrüsseAndi[Diese Nachricht wurde von stang-fan am 02. April 2002 editiert.]

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » Di 2. Apr 2002, 19:39

Hallo zusammen,wird das Fahrzeug nach dem H-Gutachten umgebaut so erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und da es dann kein PKW GESCHLOSSEN/OLDTIMER 0102/98 mit Schlüsselnummer sondern ein ganz normaler PERSONENKRAFTWAGEN/GESCHLOSSEN mit Schlüsselnummer 0102/00 ist! Das ist in §19 StVZO ganz klar geregelt! Es ändert sich die Fahrzeug und Aufbauart! Das heißt wiederum das eine positive Hauptuntersuchung nicht stattfinden kann (Gut so!!! Siehe unten.)Meiner Meinung nach muß schon klarer geregelt sein was erlaubt ist und was nicht. Mir ist der Anforderungskatalog zu schwammig und daraus resultieren die Probleme und endlosen Diskussionen. Für die Erteilung eines H-Kennzeichens sollte es eindeutige Spieleregeln geben und nicht nach dem Motto: Sind ja nur die Felgen oder ist ja nur die Einspritzanlage und so weiter... denn da hat nun mal jeder eine andere Meinung und meist so wie es im grad am besten passt! Das geht nicht! Die klaren Regeln müssen her damit die Oldiszene nicht in Verruf gerät und die mit dem H-Kennzeichen errungenen Erfolge auch bestehen bleiben!Das heißt jetzt aber nicht das alles bis ins kleinste geregelt sein soll! Ganz im Gegenteil... Aber die aufgestellten Regeln sollten klar und unmißverständlich sein.Wieso um Himmelswillen braucht ein V8-Umbau ei H-Kennzeichen??? Ach ja, man will ja Steuern sparen! Kein Wunder bei 5,7 Liter und mehr! Verständlich, na klar! Aber warum auf kosten der Oldtimerszene??? Wir sollten unsere erreichten Erfolge verteidigen und solche Zweckentfremdungen nicht gutheißen! Wer ein solch individuelles Auto fahren will - kein Problem - aber dann bitte auch die Spielregeln beachten und das heißt nun mal: Es kostet Geld! (Ich bin der letzte der was gegen diese Autos hat! Aber was hat so ein Auto mit einem H wie Historisch zutun???) Oder sich entsprechende Vergünstigungen erkämpfen so wie es die Oldi-Szene auch getan hat!Ich persönlich fahre ein völlig originalen und einen leicht Umgebauten Audi 80 (ordentliches,gut abgestimmtes Fahrwerk, andere Räder und Auspuffanlage und einen "gut gehenden" Motor). Ich würde allerdings nie auf die Idee kommen den Umgebauten mit einem H-Kennzeichen zu versehen, auch wenn die Optik dem originalem weitestgehend entspricht! Das Auto kostet nun mal ein "Schweine Geld im Unterhalt" damit muß ich leben... dafür hab ich die Freude an dem Auto...Gruß Chris

Silberpfeil
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Beitrag von Silberpfeil » Di 2. Apr 2002, 21:25

@ 80gte76,hallo,falsche Schlüsselnummer nach solchen Umbauten ist klar! Aber ändert sich damit auch die Bauart???Analoges Beispiel: schlüssel ich einen Lkw auf 98, ändert sich die Bauart ja auch nicht. Der Lkw-Schlüssel rückt nur um einige Zeilen nach unten, mit dem tollen Effekt, dass diese Lkw-Oldtimer auch weiterhin dem Sonntagsfahrverbot für Lkw (je nach Gewicht natürlich) unterliegen!Damit müsste dann auch beim Oldtimer-Pkw das Ding ein normaler Pkw bleiben. Schlüssel für Bauart rutscht nur in eine tiefere Zeile. Damit wäre auch die Bauart nicht verändert. Sprich kein Erlöschen der Betriebserlaubnis!!!Richtig oder mache ich einen Denkfehler???Silberpfeil

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » Di 2. Apr 2002, 23:16

Hallo Silberpfeil,also nochmal:Natürlich bleibt der PKW ein PKW und der LKW ein LKW hatte ich oben auch so geschrieben!Beispiel:Zeile 1: PERSONENKRAFTWAGEN 0102Zeile 2: GESCHLOSSEN 00Umbau in:Zeile 1: PERSONENKRAFTWAGEN 0101Zeile 2: OFFEN 00In der Regel(!) (wenn kein Teilegutachten vorhanden) erlöschen der Betriebserlaubnis!"Umschreibung" mit §21c Gutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens in:Zeile 1: PKW GESCHLOSSEN 0102Zeile 2: OLDTIMER 98Umbau z.B. Motor, Verstellbare Vorderachse oder sonstigen Kram... In der Regel(!) erlöschen der Betriebserlaubnis!Da nicht vereinbar mit der Fahrzeugart PKW- OLDTIMER! Genaugenommen ist OLDTIMER die Abgasschlüssselung des Fahrzeugs und wenn der Umbau nicht mit dem Anforderungskatalog vereinbar ist, so liegt korrekt ausgedrückt eine Änderung der Abgasschlüsselung vor und auch damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 StVZO.Viele sind aber der Meinung das der Oldtimer keine Aufbauart sondern eher eine Fahrzeugart ist und es auch damit ein Erlöschen der BE darstellt.Die Abgasschlüsselung steht bei LKW immer in Ziff. 33 aus Platzgründen...Das Sonntagsfahrverbot ist eine andere Geschichte und betrifft nun mal alle LKW>7,5tbzw. als LKW beschriebene Fahrzeuge>7,5t.Dieses kommt aber aus der StVO heraus (§30).Damit jetzt keine Aufschreie kommen natürlich auch alle LKW mit Anhänger (ohne Gewichtsgrenze)...Nachvollziehbar?Gruß Christoph

ford64
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Beitrag von ford64 » Mi 3. Apr 2002, 00:20

@ er ka:Ein Teil des Forums scheint absolut fanatisch jegliche Modifikation zu verteufeln; der Originalzustand ist eine Heilige Kuh (ohne dabei dem Hinduismus zu nahe treten zu wollen)Was folgt liegt klar auf der Hand, die Begriffe werden schwammig, die Aussagen werden recht vage, und plötzlich ist eine Grundsatzfrage über Veränderungen vom Serienzusatnd entbrannt.Hin und wieder redet dann mal jemand Tacheles (meistens die Moderatoren oder Rechtsmenschen), um die Grundzüge des Threads wieder darzulegen. Dauert aber nicht lange, und schon sind wieder alle dabei, eifrig ihre Vorstellung vom politisch korrekten Oldie hier niederzuschreiben.Ich sag ja nicht, dass das schlecht sei oder nicht unterhaltsam, aber wirklich weiter bringt es uns in dieser Frage nicht wirklich... vor allem wenn dabei dann so ein Kampf um Prinzipien entsteht.

ford64
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Beitrag von ford64 » Mi 3. Apr 2002, 09:19

Diese Diskussion wird zunehmend auf Basis persönlicher Wertvorstellungen (Original versus modifiziert) anstatt historisch-technischer Grundlagen geführt. Nur meine Meinung?Gruss

er ka
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Beitrag von er ka » Mi 3. Apr 2002, 09:40

Hallo erstmal, Hallo Ford64,ich sehe das genauso wie Du, wir sollten nach Möglichkeit doch die Grundlagen diskutieren (oder habe ich das falsch verstanden) und nicht den evtl. hier mitlesenden TüVlern die Basis bieten wo in Zukunft genau hinzusehen ist.Ich fahre (Meinung teilend)freundlich grüssender ka

er ka
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Beitrag von er ka » Mi 3. Apr 2002, 13:34

Hallo ford64,ich fahre (Dir vollständig zustimmend)freundlich grüssender ka

markk
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Beitrag von markk » Do 4. Apr 2002, 10:16

Das ganze wäre doch viel einfacher wenn unser lieber Staat die Sache so verbohrt sehen würde - aber das liegt uns Deutschen wohl im Blut - das zeigt auch auch diese Diskussion ganz deutlich. "Leben und leben lassen" kennt man hier nicht!Wenn alle Fahrzeuge wie im Ausland teilweise üblich ab einem bestimmten Alter keine oder nur noch eine symbolische Steuer bezahlen müssten, würden doch Fahrer solcher Umbauten nicht mehr versuchen auf Kosten der Oldtimer-Kennzeichen Geld zu sparen - dann könnte man das H-Kennzeichen wie eine Art "Auszeichnung" für den Originalzustand verwenden und man käme sich gar nicht mehr ins Gehege!Markus

ford64
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Beitrag von ford64 » Do 4. Apr 2002, 11:15

das anzunehmen ist utopisch.Gruss

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