Polizeiliches Führungszeugnis

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Zoe
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Polizeiliches Führungszeugnis

Beitrag von Zoe » Fr 22. Feb 2002, 09:03

Etwa zwei bis drei Wochen. Eine Seite DIN-A4, auf der so sinngemäß etwa draufstand "Auch wenn diese Person ein altes Auto zulassen will um damit unsere SMARTs zu gefährden, die Umwelt zu verpesten und generell aus der Reihe tanzen will, haben wir doch in mehrtägiger Suche keine Vorstrafen oder ähnliches gefunden" Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

Hurvinek
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Beitrag von Hurvinek » Fr 22. Feb 2002, 10:28

@zoe: Hallo, was bitte stand da drauf???Ich meine, die Jungs haben einfach nur zu bestätigen, dass man sich immer schön an die Gesetze gehalten hat. Kommentieren die das auch noch? Oder war das ein Witz?Beste GrüsseOlli

Mario
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Beitrag von Mario » Fr 22. Feb 2002, 10:48

@olli*räusper*, es war ein witz !! und ein sehr guter noch dazu gruß,mario

Old Cadillac
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Polizeiliches Führungszeugnis

Beitrag von Old Cadillac » Fr 22. Feb 2002, 10:50

Hi Olli.Was da wirklich drin steht, erfährt man so gar nicht, denn in der Regel bekommt man den Wisch gar nicht zu Gesicht sondern wird automatisch an die Zulassungsstelle (oder an eine andere Behörde bei anderen Fällen wo man so was braucht) gesendet. Vermutlich steht da drauf, was man an Vorstrafen auf dem Kerbholz hat (oder eben auch nicht hat) um einen gewissen Nachweiß für die Zuverläßigkeit zu haben.Thomas

Hurvinek
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Beitrag von Hurvinek » Fr 22. Feb 2002, 11:29

O.K.! Danke, bin beruhigt, dass es nur ein Witz war - ich stand da wohl etwas auf der Leitung!Olli

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Fr 22. Feb 2002, 12:01

Unsere Erfahrungswerte beim DEUVET sind auch 2 bis 3 Wochen und direkte Sendung an die Zulassungsstelle.Ich habe bei meinem eigenen Antrag eine Kopie erhalten und auf der stand schlicht "keine Eintragung"Was natürlich nur bedeutet, dass bis jetzt keiner was gemerkt hat ... Martin

Mario
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Beitrag von Mario » Fr 22. Feb 2002, 12:16

wird man von der zulassungsstelle eigentlich über den eingang des zeugnisses informiert, oder muß da ab und an nachgefrat werden ?gruß,mario

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Polizeiliches Führungszeugnis

Beitrag von Tripower » Fr 22. Feb 2002, 12:25

Zur weiteren Aufklärung:Führungszeugnis Nach §§ 30ff. BZRG ist das F. eine Form der Auskunftserteilung aus dem Strafregister. Es kann vom Betroffenen (ab 14. Lebensjahr) oder seinem gesetzlichen Vertreter bei der polizeilichen Meldebehörde beantragt werden und ergibt, ob und ggf. welche Strafvermerke im Bundeszentralregister eingetragen sind. Das F. ist schon wegen seiner inhaltlichen Beschränkung kein Leumundszeugnis. Es enthält aber auch nicht alle im Strafregister vermerkten Verurteilungen. Nicht aufgenommen werden insbes. Freiheitsstrafen bis zu 3 Mon. und Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen - i.d.R. nur, wenn keine weitere Verurteilung vermerkt ist -, Jugendstrafen bis 2 Jahre bei Strafaussetzung, Maßregeln der Besserung und Sicherung ohne Strafausspruch usw.; anders ist es, wenn die Sanktionen wegen bestimmter Sexualstraftaten verhängt werden. Stets aufzunehmen sind lebenslange Freiheitsstrafen, in F. für Behörden auch isoliert angeordnete freiheitsentziehende Maßregeln. Dagegen erscheinen die Strafen schon nach Ablauf kürzerer Fristen, als für die Straftilgung vorgesehen, nicht mehr im F., um die Resozialisierung des Verurteilten zu erleichtern (nach 3 bzw. 5 Jahren), bei Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 1 Jahr wegen bestimmter Sexualstraftaten aber erst nach 10 Jahren. Auch vorher schon kann der Generalbundesanwalt auf Antrag oder von Amts wegen die Nichtaufnahme von Vermerken anordnen; Rechtsbehelfe bei Ablehnung wie bei der Straftilgung. Auch für das F. gilt die Regel der Unteilbarkeit wie bei der Straftilgung: solange eine Verurteilung noch aufzunehmen ist, gilt das für alle Vermerke. Ist eine Verurteilung in das F. nicht aufzunehmen, so kann sich der Verurteilte als unbestraft bezeichnen und braucht den Tatsachverhalt nicht zu offenbaren.Mit eintragungsfreiem GrußTripower[Diese Nachricht wurde von Tripower am 22. Februar 2002 editiert.]
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PeF
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Polizeiliches Führungszeugnis

Beitrag von PeF » Fr 22. Feb 2002, 15:21

Hallo,zumindest vor zwei, drei Jahren war es so, dass der Text im Führungszeugnuís lautet (hoffentlich):"Es liegen keine Einträge vor".Damit das auch gleich optisch ins Auge fällt, waren diese Zeugnisse auf ordinärem weissen Papier geschriebn.Wurde ein etwas aufwendiger gefärbtes Papier verwendet, war der Text eigentlich schon egal - was dann drinstand hat der-/diejenige jedenfalls dann auch schon gewusst.GrußPeter

Zoe
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Polizeiliches Führungszeugnis

Beitrag von Zoe » So 24. Feb 2002, 10:12

Moinmoin,also mal ohne Witz: Es stand etwa drauf "Es liegen keine Eintragungen vor". Das ganze war ein Blatt A4 mit irgendeinem unheimlich wichtig aussehenden Stempel vom Generalbundesstaatsanwalt, Oberlandespolizeidirektion oder sowas. Ich habe mir leider keine Kopie gemacht, grummel.Zoe
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