Gewährleistung bei Reparaturen
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- Registriert:Do 7. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo!Aus aktuellem Anlaß folgende Frage:Wie lange bekommt man Gewährleistung für Reparaturen in einer Fachwerktstatt?Wie sieht bei Auftreten eines erneuten Schadens innerhalb der Gewährleistungsfrist die Beweislast aus?Konkret geht es um den Austausch einer Zylinderkopfdichtung.Habe in den bisherigen Beiträgen zum Thema Gewährleistung keine zufriedenstellende Antwort gefunden.Vielen Dank für jegliche Information!beste GrüßeMartin
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- Registriert:Di 1. Aug 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Gewährleistung bei Reparaturen
Hallo,das ist sicher eine Sache die ein Jurist besser und sicherer klären kann. hallo Herr Wilke, schon wach ?!Eine Reparatur basiert ja auf einem Werkvertrag. Nach auftreten neuer Probleme muss der Vetragspartner unverzüglich informiert werden, am besten schriftlich und mit Einschreiben/Rückschein.Dann muss man ihm die Möglichkeit der Nachbesserung geben.Und nicht vergessen es gilt die Schadenminderungspflicht. Sprich: macht die Kopfdichtung wieder Zicken, dass Auto stehen lassen, nicht das einer "Kleinigkeit" ein kapitaler Motorschaden wird.Frank
Gewährleistung bei Reparaturen
Hallo Martin,auch ich bin seit letztem Mittwoch zylinderkopfgeschädigt (zum Glück "nur" am Alltagsauto), davon ist Dein Motor zwar noch nicht repariert, zumindest leide ich aber mit Dir.Mein letzter Stand ist, dass das Werkvertragsrecht dem Kaufrecht angepasst wurde. Dies würde bedeuten: 2 Jahre Gewährleistung für durchgeführte Reparaturen, ebenfalls 2 Jahre Gewährleistung für eingebaute Neuteile, bei Gebrauchtteilen darf die Gewährleistung auf 6 Monate reduziert werden (wird wohl jede Werkstatt machen, vielleicht vergessen sie aber auch, im Vertrag darauf hinzuweisen, dann gilt meines Erachtens wieder die gesetzliche Frist von 2 Jahren).In den ersten 6 Monaten nach Abschluß des Kauf- bzw. Werkvertrags gilt eine Beweislastumkehr, das heißt, die Werkstatt muß beweisen, daß sie korrekt gearbeitet und ein mängelfreies Ersatzteil eingebaut hat. Danach trifft die Beweislast wieder Dich als Käufer bzw. Auftraggeber.Hoffen wir mal, das uns all dies egal sein kann, weil die Werkstatt richtig gearbeitet hat.
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- Registriert:Mi 10. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Gewährleistung bei Reparaturen
moinich hab beim örtlichen ford-händler die hinterachse meines 81er ford-transit neu abdichten lassen.normal mach ich ja alles selber,aber in diesem fall benötigt man spezialwerkzeug weil das zahnflankenspiel sehr genau wieder eingestellt werden muss.fazit:2 tage später verlor ich auf einem parkplatz das gesammte öl der achse und seitdem macht sie leichte geräusche.meine vorsprache beim meister der ford werkstatt (rechnung ca 220 euro) ergab diese antwort:der nächste mögliche termin wäre in ca 4 wochen,die werkstatt ist überlastet.selbstverständlich sieht der mich nie wieder !kann ich jetzt die achse in einer anderen werkstatt richten lassen und ihm dann die rechnung zahlen lassen ?mfghelmut
Gewährleistung bei Reparaturen
Das kann ich lebhaft nachvollziehen aber zumindest eine Gelegenheit zur Nachbesserung musst Du ihnen geben, vielleicht machen sie es dann ja etwas gewissenhafter.
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Ruf ihn mal an, frag nach einem Termin, wenn es bei vier Wochen bleibt, dann sag ihm, Du würdest Dir einen Leihwagen nehmen, die Rechnung hierfür bekäme er. Das dürfte zumindest die Nachbesserung beschleunigen.
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naja,das problem ist,dass ich dieser werkstatt nicht mehr vertraue,die bekommen mein auto nicht mehr in die hand !es geht also in meinem fall nur darum ,ob es rechtlich zulässig ist,einen nachbesserung aus diesem grund in einer anderen ford-werkstatt machen zu lassen ?mfghelmut
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Gewährleistung bei Reparaturen
Hallo,erstmal vielen Dank für die Antworten!2 Jahre finde ich für eine Reparatur an einer alten Kiste ganz schön hart! Da muß man ja froh sein, daß ein wirtschaftlich arbeitender Fachbetrieb das überhaupt noch macht.Ich habe den Auftrag heute vergeben und hoffe nun, die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Das Gesetz ist zwar eindeutig kundenfreundlich ausgelegt, aber Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Dinge. beste GrüßeMartin@RA-Wilke: ... und danke fürs Mitgefühl!
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Gewährleistung bei Reparaturen
Habe eben mal in einem Kommentar nachgelesen: die Gewährleistungsfrist kann, wohl auch per AGB auf ein Jahr verkürzt werden.Gruß Flo