Was ist nach dem USA-Import zu tun?!
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Rallye-Kadett:nutze doch bitte die 'Suche' Funktion - die meisten Antworten hättest Du dann wahrscheinlich schon.aber hier mein 'Senf' dazu:1) ohne Typenschild dürfte der TÜV keine Vollabnahme machen (macht er trotzdem manchmal - hat dann halt nicht dran gedacht)2) KBA Anfrage ist IMMER erforderlich. Achtung: die Unbedenklichkeits-Bescheinigung verfällt nach kurzer Zeit - also erst anfragen wenn man schon den restlichen Papierkrieg gemacht hat3) Blanko Typenschilder gibt's beim Schilderdienst, Landmaschinenhandel usw.Das ist völlig legal, evtl. gibt es ja sogar bei einem Teilespezi eins in original Optik4) bei Deinem Opel wahrscheinlich:- Beleuchtung umrüsten (Blinker, H4 Scheinwerfer, Warnblinker einbauen, gelbe Blinker vorne und hinten)- Tacho mit km/h markieren (50,80,100,120 km/h reicht)- Reifen prüfen - müssen EG zugelassen sein und die Höchstgeschwindigkeit abdecken- Gurte müßten OK sein - wenn noch original5) einem H-Kennzeichen steht bei einem USA Import nichts im Wege
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- Registriert:Di 2. Apr 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Was ist nach dem USA-Import zu tun?!
Hallo!Ich bin auf einen 1971 Opel Kadett B CarAvan mit 1900er Maschine gestoßen! Der Wagen kommt aus dem USA und steht bereits verzollt in Deutschland! Der Wagen hat einen USA-Brief (title) Das bei deutschen Fahrzeugen übliche Typenschild (beim Kadett B normalerweise auf dem Schließblech aufgenietet...) fehlt jedoch. Die Fahrgestellnummer und die Motornummer stimmen aber mit dem Vorhandenen Fahrzeugbrief überein.Das Fahrzeug befindet sich immernoch in USA-Ausstattung, dh. Begrenzungsleuten, andere Blinker, Komlpett-rote Rückleuchten usw...Mein Problem ist, dass ich mich noch nie mit dem Thema "Oldtimer aus dem Ausland (USA)" beschäftigt habe... Nun stellen sich mir diese konkreten Fragen:1. Kann ich ein Fahrzeug in Deutschland zulassen, wenn das Typenschild fehlt und "nur" die Papiere vorhanden sind?2. Muss ich trotzdem eine Anfrage beim KBA machen? -Auch wenn die Papiere vorhanden sind?3. Kann man diese Typenschilder legal nachfertigen lassen?4. Welche Veränderungsforderungen sind vom deutschen TÜV zu erwarten, um das Fahrzeug für den deutschen Straßenverkehr zulassen zu können?5. Besteht eine Möglichkeit, das Fahrzeug so wie es ist, im Rahmen des H-Kennzeichens, in der USA-Ausführung zu erhalten?Ich danke schon jetzt für Ihre/Eure Antworten und bitte um Nachsicht, wenn dieses Thema schon einmal abgehandelt wurde... Ich habe auf die Schnelle keinen so richtig passenden Beitrag gefunden...Viele Grüße aus dem (noch) sonnigen Eldagsen bei HannoverBernd Ockenga