Welcher Grenzwert gilt bei der AU?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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P2
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Welcher Grenzwert gilt bei der AU?

Beitrag von P2 » Do 27. Jun 2002, 00:38

Hallo Dominik,soviel ich weiß, gibt es für jeden Fahrzeugtyp einen eigenen CO-Wert. Bei Youngtimern von Volkswagen liegt er meist im Bereich von 0,5-2 mit einer Toleranz von +- 1 bzw. 0,5. Viele Werkstätten lassen aber gerade bei Laufstärkeren Motoren (soll heißen hohe Kilometerzahl) einen etwas höherern Wert zu.Was es mit der von Dir erwähnten 4,5 auf sich hat, bin ich leider überfragt.GrußElmar

Dominik Benz
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Welcher Grenzwert gilt bei der AU?

Beitrag von Dominik Benz » Do 27. Jun 2002, 11:09

Liebe CO-Mitproduzenten,am 1.7.1969 wurde ja der CO-Grenzwert von max. 4,5% eingeführt, daher ist dieser Termin und dieser Wert auch zum AU-Maßstab geworden.Wenn ich meinen am 21.7. 1969 zugelassenen Schwedenstahl zur jährlichen Rauchmeldung in die Werkstatt bringe, heißt es "4,5% bei 1% Toleranz, also 3,5%". Damit liegt die höchstzulässige Fettstufe deutlich unter dem Grenzwert der originalen Werkstattliteratur.Wenn normalerweise mit Toleranzen jongliert wird, kommen die eigentlich immer auf den Wert drauf, wie z. B. bei Geschwindigkeitstoleranzen. Warum gilt ausgerechnet beim CO-Wert eine Toleranz nach unten? Oder ist das ein Auslegungsfehler der Werkstatt?Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Welcher gemessene und dokumentierte CO-Wert ist nun amtlich? 3,5% oder 4,5% oder 5,5%. Oder gelten etwa je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Werte?Viele Grüße, wenig RauchDominik

80gte76
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Welcher Grenzwert gilt bei der AU?

Beitrag von 80gte76 » Sa 6. Jul 2002, 17:03

Hallo Dominik,es werden bei der AU die Schadstoffrelevanten Einstelldaten auf die vom Fahrzeughersteller für das Kraftfahrzeug anzugebenden Sollwerte nach den Anleitungen des Fahrzeugherstellers kontrolliert! (Sollwerte des Fahrzeugherstellers - z.B. DAT/AU-Handbuch)Dazu zählen:- Schließwinkel bei kontaktgesteuerten Zündanlagen- Zündzeitpunkt- Leerlaufdrehzahl- Co-Gehalt im Abgas bei Leerlauf...(Ich kenne keinen Hersteller der Mehr als 3,5 Vol. % angibt!)Sind vom Hersteller für das Kraftfahrzeug keine Sollwerte angegeben, gilt die Einstellung nach dem jeweiligen Stand der Technik als erfüllt, wenn die Schadstoffemissionen bei betriebssicherer Funktion des Motors minimiert sind. Der CO-Gehalt im Leerlauf darf dabei den Wert von 3,5 % Vol nicht übersteigen, es sei denn, es wird nachgewiesen, daß er auch bei ordnungsgemäßen Zustand des Motors und der Schadstoffrelevanten Bauteile nicht eingehalten werden kann.Es gilt: Anlage XIa StVZO / §47a StVZOAuch bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01.Juli.1969 wird der CO-Gehalt im Abgas gemessen, und zwar im Rahmen der Hauptuntersuchung! (Das wird in der Praxis aber sehr selten angewendet...ist aber eigentlich ein Pflichtuntersuchungspunkt bei der HU(Hauptuntersuchung). Für diese Fahrzeuge gilt die Anlage XI StVZO!Der Gehalt an Kohlenmonoxid im Abgas bei Leerlauf muß auf einen möglichst niedrigen, aber fahrtechnisch noch vertretbaren CO-Emissionswert eingestellt sein; er darf unter den Nachstehenden Bedingungen jedoch nicht mehr als 3,5 Vol. % betragen. Dieser Wert darf im Einzelfall überschritten werden, wenn das Fahrzeug bei der Einstellung des Motors (nach Satz 1) nicht einwandfrei im Verkehr betrieben werden kannWegen der Garantiefehlergrenze der Meßgeräte kann bei der Prüfung eine Anzeige von 3,5 Vol. % + 1,0 Vol. % unbeanstandet bleiben. (Schon verdammt lang her das die Meßgeräte so ungenau waren...)Gruß Chris

F102
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Welcher Grenzwert gilt bei der AU?

Beitrag von F102 » So 7. Jul 2002, 12:18

Hallo,in der Betriebsanleitung vom Audi 60/75/Super 90 steht als wichtiger Hinweis für die Vergasereinstellung, das der CO-Wert seit 1.7.69 max 4,5% + 1% betragen darf und die Einstellung daher nur mit einem CO-Meßgerät durchgeführt werden darf.Die neuen AU-Meßgeräte akzeptieren aber keinen Wert der über 3,5% liegt. Dann wird der Balken rot und man besteht die AU nicht.Gruß Frank

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