Verbleibniserklärung
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo,@ Franz: ich glaube, da machen sich hier viele strafbar (ich eingeschlossen). Ich weiss aber nicht, ob Motorraeder in der Altuato-Verordnung integriert sind. Bleibt zu hoffen dass nein, obwohl die Sachlage ja prinzipiell dieselbe ist.@ford64: klar kannst Du Dich von dem Material via Altmetallkontainer befreien, wenn du all die Kunststoffe usw. anderweitig unterbringst. Damit hast Du aber noch nicht das urspruengliche Problem geloest: wie stelle ich den Amtsschimmel ruhig, der nach Verbleibserklaerung oder Verwertungsnachweis kraeht?Gruesse
Verbleibniserklärung
Die Altautoverordnung, deren neue Fassung inzwischen verabschiedet wurde, betrifft nur PKW und PKW-Kombi bis 3,5 Tonnen.Du darfst also weiter MZ-Teile horten, Franz!Grüße,Martin