Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
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Hallo C203..........das mit der Hochzeit solltest du dir nochmal überlegen! Oder ist das eine Probefahrt?mfgnikolaus
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Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
@nikolaus: Hochzeitfahrten selbstverständlich nur mit H-Kennzeichen, da gibts ja keine Beschränkungen. Könnte aber - wenn mans öfter und für Fremde macht - trotzdem Ärger geben, da man dann in die Berufsgenossenschaft eintreten muß. Daher nur für gute Freunde ohne Geld - ist aber immer ein tolles Hochzeitsgeschenk. Gruß Michael
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Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
ich habe einen ähnlichen Fall:nachdem ich im Landkreis Harburg 3 Jahre lang eine unbefristete rote 07er Nummer hatte, verweigerte mir nach Umzug in den Landkreis Lüneburg das zuständige Verkehrsamt die Nichtbefristung mit der Begründung, man mache das hier in LG eben anders als 25 km nebenan in Winsen.Das Kennzeichen wurde also erst mal für nur 1 Jahr zugeteilt. - auf ein Führungszeugnis und den Auszug aus der flensburger Kartei verzichtet man, da ich das sofort ablehnte, mit dem Hinweis, dass es sich ja lediglich um eine Änderung aufgrund eines Umzuges handelte. Das Bewährungs-Jahr war im März 02 vorbei und es kam ein unfreundlicher Brief, mit dem ich aufgefordert wurde, erneut einen begründeten Antrag zu stellen, oder die Nr. unverzüglich zurückzugeben.ich habe also den Antrag gestellt, aber abgelehnt, erneut eine rote Deckungskarte vorzulegen. (die hat dann die Zulassungsstelle direkt bei der Versicherung angefordert!!!!)Der Hammer kam nach 3 Wochen: die Nr. wurde für weitere 3 Jahre verlängert und ich sollte doch bitte Euro 22,-- für die Auslagen bezahlen. Das habe ich nicht getan und Widerspruch eingelegt. Inzwischen ist die Sache bei der Bezirksregierung und ich bin fest entschlossen, bis zum Verwaltungsgericht zu gehen. Es fällt auf, dass sowohl das Verkehrsamt, als auch die Bezirksregierung in LG gebeten haben, den Einspruch zurückzunehmen. Sie sind aber beide im Gegenzug nicht bereit auf die Euro 22,-- Gebühr zu verzichten. Begründung für die Maßnahme: man hätte nach § 28 StVO die Möglichkeit (Kannvorschrift), die Nummern befristet oder unbefristet zu vergeben und man hätte sich entschieden, den unbefristeten Weg zu gehen. Warum? - man will prüfen. Einwand: das können sie doch auch bei einer unbefristeten Erteilung - Antwort - schweigen.Ich selbst kann das aus dem Gesetz in Verbindung mit der Ausnahmeverordnung nicht so rauslesen. - vielleicht kann mir mal jemand helfen....meines Erachtens widerspricht diese Vorgehensweise dem Gleichbehandlungsgrundsatz und deshalb werde ich dagegen vorgehen. - ich halte Euch unterrichtet.GrussDetlef
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Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
Hallo,bin neu im Forum und durchforste gerade alle Beiträge zum Thema 07-Kennzeichen.Ich komme aus dem Kreis Siegen ( NRW ) und habe auch so meine Erfahrungen mit der Zuteilung eines 07-Kennzeichens gemacht.Da wir einige alte VW-Bulli der ersten Generation bis Bj. '67 besitzen, haben wir uns überlegt, uns ein 07-Oldtimer-Wechselkennzeichen zuzulegen, um auf Oldtimertreffen die Möglichkeit zu haben, auch mal mit den anderen Fahrzeugen präsent zu sein ( von der Kostenersparnis mal ganz abgesehen... !).Bei der Zulassungstelle nahm dann die Katastrophe seinen Lauf.Nachdem des pol. Führungskennzeichen dort eingetroffen war, standen wir mit Kopien der Original-Fahrzeugbriefe, einem formlosen Antrag auf Zuteilung sowie der Deckungskarte bei dem "netten" Mann an der Theke und machten plötzlich lange Gesichter weil:1. ein Veranstaltungsnachweis für die Teilnahme an Oldtimertreffen fehlte und ...2. Alle Fahrzeuge, die auf das Kennzeichen zugelassen werden sollten, mindestens 1 Jahr TÜV haben mußten.Mit dem Tüv finde ich nicht so schlimm, ist ja im eigenen Interesse, aber seit wann muß man sich schon im Januar Gedanken darüber machen, ob und auf welches Treffen man evtl im Juli fahren möchte und was geht dies den Zulassungsbeamten hinter der Theke an????Nachdem wir dann 30 Seiten des Veranstaltungskalenders der Zeitschrift "Oldtimer Markt" in Kopie nachgereicht hatten, bekamen wir dann unsere 07 zugeteilt, allerdings nur für 1 JAHR und mit der Auflage, bei Verlängerung des Zuteilung die darauf gemeldeten Fahrzeuge nach wie vor alle 2 Jahre zum TÜV zu bringen und Jahr für Jahr einen Veranstaltungskalender in Kopie einzureichen...!Eine neue Variante im 07-Dschungel !In diesem Sinne....weiterhin viel Spaß beim Kampf mit den Zulassungstellen.
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Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
In Köln erzählte man mir, verlangt die zuständige Beamtin eine ausreichende Menge Fotos von verschiedenen Oldtimertreffen des vergangenen Jahres und sogar die Mitgliedschaft in einem EINGETRAGENEN Oldtimer-Verein. Und in den Nachbarbezirken kann man mit einem 700PS HotRod mit Lachgaseinspritzung zur Uni fahren und Samstag Abends zwischen 2 MC-Drives noch 3er BMWs versenken, und alles ohne TÜV. Ich sollte doch mal versuchen meinen Zustand 4 Borgward ohne Papiere und TÜV mit 20 Jahre altem Hippie-WoMo-Umbau (Iso-Fenster, Durchgang) für diverse Urlaubsfahrten mit einer 07 zu bewegen. Bisher dachte ich immer, daß ich sowieso keine Chance habe für den Eimer irgendeine Vergünstigung zu kriegen. Abgesehen von der Frage, daß ich nicht einmal Papiere hab um zu beweisen daß er mir gehört. Es hat sich übrigens letztens jemand gemeldet der meinen Trabant-Kübel probefahren wollte, indem er seine (!) 07 mitbringt.