
Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
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- Registriert:Mo 16. Jul 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, heute war ich bei der Zulassungsstelle in Stuttgart, um ein rotes 07-er Kennzeichen zu beantragen. Ich hatte alles dabei, was man so braucht. Dann ging der Frust los: 1. Es dauert ca. 6-8 Wochen, weil die Behörde das mitgebrachte polizeiliche Führungszeugnis nicht akzeptiert, sondern die Anfrage nochmals selbst machen will. 2. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben - wo bitte ist da noch eine Einsparung? 3. Jetzt der Hammer: Das Kennzeichen wird nur für jeweils 6 Monate "zuerteilt", spätestens 3 Wochen vor Ablauf muß man P E R S Ö N L I C H (aber ausdrücklich nicht Freitags, weil da angeblich so ein großer Andrang herrscht, aber wohl eher, weil die Beamten ins Wochenende wollen) bei der Behörde vorsprechen und um eine Verlängerung bitten. Dabei hat man jeweils eine neue Doppelkarte der Versicherung mitzubringen. Mein Einwand, daß ich persönlich Leute kenne, die das Kennzeichen unbegrenzt erhalten haben, ließ man nicht gelten. Zitat: Was andere Zulassungsstellen machen, interessiert uns nicht". Ich bin wutschnaubend weg und habe laut mitgeteilt, daß ich diesen Vorgang vor das Verwaltungsgericht bringen werde. Nun meine Fragen (ist jetzt hoffentlich keine unzulässige Bitte um Rechtsberatung
)) 1. Wie wird das rote 07er bei anderen Zulassungsstellen gehandhabt? Überall so oder ist Stuttgart eine negative Ausnahme? Falls letzteres der Fall ist, wer kann mir mit entsprechenden Nachweisen (Kopien)behilflich sein?2. Wer kann was zum Kostenrisiko eine Verwaltungsgerichtsverfahrens sagen? 3. Kann man dort selbst auftreten oder braucht man unbedingt einen Anwalt als Vertreter? Ich würde das Verfahren ganz gerne durchziehen, um auch eine andere spezifische Stuttgarter Unsitte gleich mit zu kippen: Es werden an Autos "aus Prinzip" keine Kennzeichen mit einem Buchstaben und drei Zahlen vergeben, da man die angeblich für Motorräder benötigt. Mein Einwand hierzu, daß in den Flächenkreise um Stuttgart herum nicht so verfahren wird, wurde mit dem Argument "dort gibt es auch nicht so viele Motorräder" runtergebügelt. Das ist lachhaft, da Stuttgart nicht mal mehr 500.000 Einwohner hat, der Kreis Esslingen jedoch mehr als doppelt so viele - wer glaubt da an das Märchen von den weniger Motorrädern ausgerechnet im Flächenkreis? Übrigens - gleich wenig Platz brauchende Kennzeichen mit zwei Buchstaben und zwei Zahlen gibt es für Autos problemlos.Gruß Michael

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Behördenwillkür - was kann man dagegen tun?
moin,dazu kann ich nur soviel sagen das ich bei uns im main taunus kreis das 07er kennzeichenohne zeitliche begrenzung und ohne die notwendigkeit wieder bei der behörde vorstellig zu werden bekommen habe.hab das ding 2 jahre ohne probleme am auto gehabt.grußbittermän
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hallo michael,ich habe mein 07er vor wenigen wochen im landkreis GP (ist ja nicht weit von dir) die 07er beantragt.lief folgendermaßen ab:ich bin dort persönlich vorstellig geworden mit meinem formlosen antrag, dem fahrzeugbrief und der doppelkarte. mein anliegen wurde entgegengenommen und mir noch erklärt, daß nun eine anfrage ans kba erfolgen würde. ich müsse mich nur ums führungszeugnis bemühen und es sei besser, wenn ich es gleich an die zulassungsstelle senden lassen würde, das würde schneller gehen. alternativ hätte ich es aber auch selbst mitbringen können (dies ist schon mal der gravierende unterschied zu den stuttgartern). zahlen mußte ich da noch nix. ich bin also aufs rathaus meiner heimatgemeinde und habe das führungszeugnis beantragt. nach ca.3 wochen habe ich auf der zulassungsstelle höflich nachgefragt ob es denn schon eingetroffen sei, was mir bestätigt wurde. ich solle gleich in der früh um 8 kommen, da wäre der sachbearbeiter noch da, später wäre er nicht mehr anwesend. ich also gleich hin, mir in 5 min (kein witz !!) die nummer zuteilen lassen und nach dem prägen der schilder nochmals zurück zum landratsamt, das fahrtenbuch und den UNBEGRENZT GÜLTIGEN fahrzeugschein entgegengennommen und überglücklich heimgefahren. was mich der spaß gekostet hat, weiß ich leider nicht mehr. nur, daß ich für die schilder 25€ berappt habe.ich muß sagen, so locker wie das vonstatten ging (es war ein spaziergang) war vorbildlich.ich mußte weder den wagen vorfahren, noch irgendwelche tüv-berichte vorlegen.alles in allem bin ich mit der zulassungsstelle in meinem landkreis sehr zufrieden. es sind auch allesamt höfliche mitarbeiter dort u finden.ach so, eines ist mir noch in bester erinnerung:ich: "guten morgen"sie: "guten morgen ... wegen dem roten kennzeichen ?"ich: "ja"sie geht zu einem sachbearbeiter, welcher sogleich aufsteht, mich grüßt, zu einer sachbearbeiterin an den pc düst und sagt: "GP-07XXX"er zieht wieder von dannen und die sache war für mich erledigt gruß,mariop.s.: was ich mit diesem roman ausdrücken will: ES GEHT AUCH ANDERS !!!!!!!
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Hallo,mir hat man im Einwohnermeldeamt erklärt, daß es zwei verschiedene Formen von pol.Führungszeugnissen gäbe: Zeugnisse, die an die private Anschrift gehen und solche, die an die Zulassungsstelle gerichtet sind.Im letzteren Falle enthielte es "weitere Daten". Es bestünde also die Gefahr, daß besonders bei Kfz-Anmeldungen an Zweitwohnsitzen selbst besorgte Pol. Führungszeugnisse abgelehnt würden.Eine sehr seltsame Auskunft!Meine Vermutung: Für das Besorgen des Führungszeugnisses fällt eine weitere Gebühr an, auf die die Ämter ungern verzichten. Das gleiche gilt offensichtlich auch für das Einholen des Flensburger Kontoauszuges, auch hier bestehen die Ämter bei uns darauf, diese Arbeit zu übernehmen.Gruß Büchner
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Zitat:Original erstellt von buechner:mir hat man im Einwohnermeldeamt erklärt, daß es zwei verschiedene Formen von pol.Führungszeugnissen gäbe: Zeugnisse, die an die private Anschrift gehen und solche, die an die Zulassungsstelle gerichtet sind.ja, kann ich bestätigen. ich wurde auch gefragt, ob es für die zulassungsstelle bestimmt sei, ABER: die zulassungsstelle hätte auch mein selbst mitgebrachtes führungszeugnis akzeptiert, was bei michael offenbar nicht der fall war.gruß,mario
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Hallo Oldie-Freunde,ich kann hier nur wiederholen, was ich ein paar Beiträge vorher schon einmal geschrieben habe:Fakt ist, dass jedes Bundesland, jeder Regierungsbezirk, jeder Landkreis, und darunter noch jede Zulassungsstelle machen kann, was sie will. D. h. mit jeder Ebene tiefer kann die Auslegung der Regelung um weitere Restriktionen beliebig erweitert werden, bis das Rote Kennzeichen sinnlos wird. Es gibt derzeit keine Möglichkeit dagegen etwas rechtliches zu unternehmen, weil das ganze ja nur eine Ausnahmeregelung ist, auf die niemand einen Rechtsanspruch hat. Da hilft wahrscheinlich auch der beste Anwalt nichts. Auch der DEUVET ist hier machtlos, da jeder Versuch, hieran etwas zu drehen, die Gefahr der totalen Abschaffung der 07er Nummer zur Folge hätte. Zumindest aber -sollte es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen- diese bestimmt die Summe aller bekannten Restriktionen zum Inhalt hätte.So haben wir derzeit noch das Glück, dass es noch einige Zulassungsbezirke gibt, wo die Praxis sehr human und korrekt ist.Die zunächst befristete Ausgabe der Roten Nummer auf Probe ist in Baden-Württemberg durchaus üblich. Danach kann man über eine einjährige Dauer verhandeln. Dies ist noch zu verschmerzen, finde ich. Schikane ist allerdings, wenn zu jeder Fristverlängerung eine neue Doppelkarte verlangt wird oder saftige Gebühren kassiert werden. Es gibt aber auch Zulassungsstellen, die sich noch viel Schlimmeres einfallen lassen.Ansonsten kann ich nur raten, den Weg des geringeren Widerstandes zu gehen und in Ruhe nach einer solchen humanen Zulassungsstelle zu suchen. Vielleicht findet sich ja eine Tante, Oma oder anderer Oldie-Freund in dem Bezirk, bei dem man sich mit zweitem Wohnsitz einquartieren kann.Zu der "Stuttgarter Unsitte". Je kürzer eine Autonummer sein soll, desto rarer und begehrter wird sie. Das gilt angesichts immer knapper werdenden Platzes auf dem Nummernschild durch wichtigen Euro-Kuckuck, Saison-Zeitraum oder "H" sowie ständig steigende Zulassungszahlen heute mehr denn je. Klar, dass die Zulassungsstellen hier immer mehr knausern. In einer Stadt mit einem Kreis-Buchstaben ist das zurückhalten von Erkennungsnummern mit einem Buchstaben und dreistelliger Zahl allerdings übertrieben.Es ist aber auch zu beachten, dass dies nicht im Ermessen der Zulassungsstellen selbst liegt, sondern das Landesverkehrsministerium die Kombinationen und Ziffern freigeben muss.TschüssKlaus
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moin moin,ich hab mir den ganzen spaß noch einfacher gemacht.ich hab das pol. führungszeugnis zur zulassungstelle schicken lassen, hab 3 wochen gewartet bis es da war und dann die ganzen anderen unterlagen zum zulassungsdienst gebracht.- doppelkarte- kurzgutachten zum auto- personalausweis- formloser antrag auf zuteilung der roten 07er.das ganze hab ich morgens zum zulassungsdienst gebracht und abends wieder abgeholt und damit war die sache erledigt.und das ganze war natürlich zeitlich unbefristet zugeteilt.....grußBittermän
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ähm mal versuchen ans studium zu erinnern:2. Wer kann was zum Kostenrisiko eine Verwaltungsgerichtsverfahrens sagen? xxxniedrig. gegenseite hat keine anwälte, gerichtsgebühren werden auch nicht so hoch sein.3. Kann man dort selbst auftreten oder braucht man unbedingt einen Anwalt als Vertreter? xxxselbsthm mal überlegen welche klageart: hm da bin ich schon überfragt. anfechtungsklage=? aber du willst ja nicht gegen die gesamte erteilung vorgehen, sondern nur gegen auflagen. also ich denke entweder verpflichtungsklage oder anfechtungsklage. voraussetzung beider klagearten ist, das ein vorverfahren durchgeführt wird. du musst alsoschriftlich was beantragen, auf den bescheid warten, danach dagegen widerspruch erheben, die nächsthöhere behörde prüft das und dann ggf. erst klage erheben.ah und noch was. so eine verwaltungsklage dauert im ersten rechtszug so etwa 2 jahre!mfg[Diese Nachricht wurde von evab am 28. April 2002 editiert.]
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@evab: Danke für die Infos. Ich bin noch dabei, zu überlegen, ob ich klagen werde. Natürlich will ich nicht schuld sein, wenn künftig die lockereren Regeln in anderen Zulassungsstellen wegen des Urteil gekippt werden. Andererseits habe ich keine besondere Lust, wegen der hier ansässigen Amtsär... einen Zweitwohnsitz in einem anderen Landkreis zu türken; m.E. ist das rechtlich auch nicht ganz in Ordnung. Der Zeitfaktor ist nicht das große Problem, wenn man grundsätzliche Misstände ändern will; ich kann ja trotz allem bis auf weiteres mit H-Kennzeichen für jedes Auto fahren. Die Kosten sind da auch nicht so viel höher und die Möglichkeit, auch mal eine Hochzeit zu fahren, ist nicht zu unterschätzen. Gruß Michael
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Hallo,Das kommt mir bekannt vor: http://humor.de/tech_zulassung.shtml Peter