engültige Stilllegung bei 07er Nummer?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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ML
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engültige Stilllegung bei 07er Nummer?

Beitrag von ML » So 17. Mär 2002, 20:50

Einen schönen guten Tag zusammen!Meine Zulassungsstelle verlangt eine endgültige Stilllegung von Fahrzeugen, die mit einer roten 07er Nummer gefahren werden.Ist das rechtens?Zwei der Fahrzeuge, die ich mit dem 07er Kennzeichen bewegen möchte sind z.Z. noch zugelassen. Eines verfügt sogar noch über den originalen Brief, den ich dann wohl einbüßen würde.Daß ich die Fahrzeuge abmelden muß, ist mir schon klar, aber direkt endgültig?!Vielleicht stelle ich ja in einem Jahr fest, daß ich Entzug bekomme wenn ich keinen "Alltagsoldtimer" mehr habe und dann ist das Zurück von der 07er Nummer zumindest recht aufwendig.Kann mir jemand Auskunft geben oder gilt auch hier: Jede Zulassungsstelle macht was sie will?Marcus

Altopelfreak
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engültige Stilllegung bei 07er Nummer?

Beitrag von Altopelfreak » Di 19. Mär 2002, 14:06

Hallo ML,ich wundere mich, dass sich nicht einmal der DEUVET hierauf gemeldet hat.Nein, das ist nicht rechtens und auf keinen Fall im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung zur Vergabe der Roten 07er Nummer. Nur ist es leider auch hier so, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Stiefel sind.Fakt ist, dass in der Praxis jedes Bundesland, jeder Regierungsbezirk, jeder Landkreis, und darunter noch jede Zulassungsstelle machen kann, was sie will. D. h. mit jeder Ebene tiefer kann die Auslegung der Regelung um weitere Restriktionen beliebig erweitert werden, bis das Rote Kennzeichen sinnlos wird. Es gibt derzeit keine Möglichkeit dagegen etwas rechtliches zu unternehmen, weil das ganze ja nur eine Ausnahmeregelung ist, auf die niemand einen Rechtsanspruch hat. Auch der DEUVET ist hier machtlos, da jeder Versuch, hieran etwas zu drehen, die Gefahr der totalen Abschaffung der 07er Nummer zur Folge hätte. Zumindest aber -sollte es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen- diese bestimmt die Summe aller bekannten Restriktionen zum Inhalt hätte.So haben wir derzeit noch das Glück, dass es noch einige Zulassungsbezirke gibt, wo die Praxis sehr human und korrekt ist. Ich würde Dir raten zunächst auf die rote Nummer zu verzichten und in Ruhe nach einer solchen Zulassungsstelle zu suchen. Vielleicht findet sich ja eine Tante, Oma oder anderer Oldie-Freund in dem Bezirk, bei dem Du dich mit zweitem Wohnsitz einquartieren darfst.Leider weiss ich derzeit keine bessere Lösung. Auf keinen Fall würde ich alle Briefe abschneiden lassen. An den DEUVET: Wie wäre es denn, wenn die Rote Oldie-Nummern Regelung bei Festschreibung in der StVZO viel stärker an den Vorschriften des Roten 06er- Händlerkennzeichens orientiert würde? Dann bestünde zu folgenden Punkten endlich Klarheit:-Rote Nummer ist keine Zulassung-Kein TÜV erforderlich-Keine Betriebserlaubnis erforderlich-Keine Fragen nach ErhaltungszustandIm Gegenzug könnte notfalls auf Auslandsfahrten verzichtet werden, da ohnehin zweifelhaft.Es ist einfach ein Witz, dass dem KFZ-Gewerbe hier mehr Vertrauen geschenkt wird, als uns Oldie-Sammlern, gerade was den Missbrauch angeht.TschüssKlaus

DEUVET
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engültige Stilllegung bei 07er Nummer?

Beitrag von DEUVET » Di 19. Mär 2002, 14:52

Peinlich, peinlcich, der Threat ist mir schlicht und einfach entgangen.Klare Antwort: Die Zulassungsstelle darf NICHT die engültige Stillegung verlangen. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.Die rote 07 ist IST rechtlich identisch mit der 06. Die Zusätzlichen regelungen sind in der 49. AV geregelt.Es gilt grundsätzlich der § 28 StVZO, auch für die 07. Und demnach darf die Stillegung nicht verlangt werden. Ganz klar unzulässig!@Klaus: Punkt 1-3 gelten ja schon. Von Erhalstungszustand steht auch nirgendwo etwas! Nur die verkehrssicherheit muss gegeben sein!Die 49. AV ist schon ganz in Ordnung! Wenn sich die Zulassungsstellen nur mal daran halten würden ...Aber daran arbeiten wir ja unermüdlich.Beste GrüßeMartin

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engültige Stilllegung bei 07er Nummer?

Beitrag von ML » Do 21. Mär 2002, 20:23

Vielen Dank schon mal.Obacht, nun wird es noch interessanter.Neben der schon erwähnten Stilllegungverlangt der Leiter der Zulassungsstelleauch eine Vorführung jedes Fahrzeugesbei ihm persönlich.Er will sich davon überzeugen, daß dieFahrzeuge in gutem Zustand sind, d.h. esdürfen kein Rost und keine Beulen vorhanden sein.----Zum zweiten Wohnsitz, kann ich so einfach aufden zweiten Wohnsitz eine rote Nummer bekommen?Falls ja, weiß jemand wie die Vorgehensweise in Köln ist?----So langsam überkommt mich der Eindruck, daßdie Behörden eine an sich gute Sache zur Farce machen.Ich kann ja verstehen, daß man Mißbrauch vermeiden will, aber wenn jetzt jeder nach gutdünken eigene Regeln aufstellt...Was soll das werden?Dabei könnte alles so einfach sein.Idee:H-Kennzeichen als Wechselkennzeichen ohne dielästigen Einschränkungen oder zumindest weniger. (z.B. Fahrten nur Fr.-So. und wie bisher bei der roten Nummer)Dafür HU-Pflicht und jedes Fahrzeug muß nach §21c, allerdings nach EINHEITLICHEN Regeln,begutachtet werden.Dann würde z.B. auch der Brief nicht verfallen und der Mißbrauch an "Schrottkisten"etc. wäre auch verhindert.Aber dann entgeht Vater Staat wohl zuviel Geldweil noch mehr Leute das Wechselkennzeichen nutzen würden.Na ja, die Idee ist wohl eh nicht neu und bleibt wahrscheinlich auch Träumerei.Marcus

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Beitrag von ML » Do 21. Mär 2002, 20:53

Vergeßt die Frage zu Köln.Die sind genauso verrückt.....Haben zwar andere seltsame Ideen aber besser isses nicht.Warum muß ich da die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen nachweisen?Wenn ich nur warten und reparieren will?!Außerdem fahre ich wenn auf VW (Veteranen)treffen, da bekommt man keine Unterlagen, die die Teilnahme beweisen.Ich wundere mich nur noch.Wen es interessiert: http://www.stadt-koeln.de/bol/auto/prod ... index.html GrußMarcus

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Fr 22. Mär 2002, 11:01

Hallo Marcus,das hört sich jetzt aber verdächtig danach an, dass der Herr Zulassungsstellenleiter 07er- und H-Kennzeichen verwechselt und vor allem übersieht, dass die Festlegung des Zustandes allein Sache des TÜV ist!Frag ihn doch mal möglichst freundlich, wo die Rechtsgrundlage für seine "Nachprüfung" ist. Wenn er keine kennt, ist an dieser Stelle der behördliche Ermessensspielraum zu Ende und die Willkür beginnt.Viel Erfolg!

Mario
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engültige Stilllegung bei 07er Nummer?

Beitrag von Mario » Fr 22. Mär 2002, 11:54

zitat aus der von marcus angegebenen url:"Hauptvoraussetzung ist der Nachweis darüber, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit regelmäßig an Veranstaltungen zur Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes teilgenommen hat"das habe ich ja noch nicht erlebt. wie bitte soll das bei einem fahrzeug gehen, welches zum zeitpunkt seiner abmeldung noch keine 20 jahre alt war, nach 12 jahren aus der scheune gezogen und dann restauriert wurde ?und überhaupt, wenn ich mir die sonstigen hürden ansehe, die diese zulassungsstelle in köln aufstellt, so bin ich gottfroh, im lankreis GP zu wohnen ! da blieben mir derartige schikanen erspart.gruß,mario

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Beitrag von ML » So 24. Mär 2002, 10:53

Tja, werde wohl nochmal mit dem Mann reden.Leider hat er nichts verwechselt, sondern meint das ernst :-(Auf die Fahrzeugvorführung lasse ich mich meinetwegen noch ein, aber endgültige Stilllegung gibt's nicht.Ansonsten bleibt mir das Zweitwohnsitz-Asyl, wobei Köln da wohl auch schon ausscheidet.Aber spaßeshalber könnte ich ja mal in Köln fragen, ob ich meinen Käfer jetzt erstmal ein paar Jahre normal anmelden muß um an den verlangten Veteranentreffen teilnehmen zu können.Das Auto war nämlich tatsächlich 15 Jahre abgemeldet und konnte somit an keinen Veranstaltungen teilnehmen.Danke für eure Hilfe!Marcus

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Beitrag von DEUVET » So 24. Mär 2002, 18:18

Die Fahrzeugvorführung ist übrigens weit verbreitet. Ich selbst hatte das bei mir so gelöst, dass ich den Herren Zulassungsstellenleiter zu mir nach Hause eingeladen hatte, mit der Begründung, ich könne ja nicht alle Fahrzeuge zu ihm karren. Überraschenderweise hat er mir recht gegeben und kam tatsächlich! Wir tranken nett Kaffee und ich zeigte ihm zuerst die schönsten Oldtimer und wurde dann immer mutiger. zuletzt wurde sogar ein unrestauriertes Fahrzeug auf die "Rote" genommen, prophylaktisch Für seine Bemühungen präsentierte er mir eine Rechnung über die Fahrtkosten (ich glaube, 52 Pfennig pro Kilometer), das wars. Und ein paar Tage später hatte ich die Rote Nummer.Ist aber schon ein paar Jahre her und den Zulassungsstellenleiter gibt es inzwischen auch nicht mehr ...GrüßeMartin

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