MANTA Nebelschlussleuchte BJ 1988, EZ 1992

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Manta-Günter
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MANTA Nebelschlussleuchte BJ 1988, EZ 1992

Beitrag von Manta-Günter » Di 5. Feb 2002, 14:43

Am vergangenen Freitag wollte ich meinen Manta GSI Exclusiv beim TÜV zwecks Vollgutachten vorführen, da das Auto länger als 18 Monate abgemeldet war.Dazu muss ich sagen, dass ich einem Opel-Händler den Manta abkaufen konnte, bevor er es an ein Automuseum verkaufen wollte. Es handelt sich um einen Fahrzeug mit Original 38 KM, Baujahr 1988.Der Zustand des Wagens ist 1. Der Opelhändler hat den Manta am 21.12.1992 für 1 Tag angemeldet und danach wieder abgemeldet. Jetzt besteht der TÜV-Prüfer darauf, dass eine Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden muss, da das Auto eine Erstzulassung von 1992 hat und seit 1.1.1991 eine Ausrüstung mit Nebelschlussleuchten Pflicht sei. Für die nicht vorhandene Leuchtweitenregel. wurde mir eine Ausnahmegenehmigung erteilt, nur bei der Nebelschlussleuchte stellt sich der TÜV stur.Ich möchte aber nicht die Irmscher-Heckschürze mit einer Nebelschlussleuchte verunstalten. Gibt es eine Möglichkeit, für diesen Fall eine Ausnahme-Genehmigung zu beantragen. Im Jahr 1988 war eine Nebelschlussleuchte ja noch keine Pflicht.Ich moechte das Fahrzeug im Originalzustand belassen um irgendwann das H-Kennzeichen beantragen zu können. Könnt Ihr mir helfen?

RA-Wilke

MANTA Nebelschlussleuchte BJ 1988, EZ 1992

Beitrag von RA-Wilke » Di 5. Feb 2002, 15:54

Hallo Günter,erstmal herzlichen Glückwunsch zum Manta, ihn als alten Neuwagen zu kaufen ist bestimmt die cleverste Art an einen Klassiker zu kommen. Ich würde es erst mal auf dem kleinen Dienstweg probieren und bei dem für Dich zuständigen Landrat anrufen, Dein Problem schildern und mal sehen, wie man darauf reagiert. Das erspart Dir unnötigen Schriftverkehr und ist persönlicher als ein trockener, offizieller Antrag. Wenn der Sachbearbeiter schon am Telefon grünes Licht signalisiert und Du den (notwendigen) Antrag dann direkt an ihn schickst, sollte die Sache klappen.Andere Alternative: Du montierst Dir zu TÜV-Zwecken eine Nebelschlußleuchte (so notdürftig wie möglich), der Prüfer hat seinen Willen und nachher baust Du sie wieder ab. Ich meine aber, Nebelschlußleuchten damals auch an neuen Manta GSi gesehen zu haben, kann natürlich auch aus dem Zubehörhandel oder vom freundlichen Opel-Händler gewesen sein.

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » Di 5. Feb 2002, 21:28

Hallo Günter,tolle Sache so ein alter Neuwagen, so ne Chance gibts nicht oft - Glückwunsch!!!Zu Deinem "Problem", der TÜV-Prüfer ist im Recht, die Vorschriftenlage ist eindeutig!Für eine Ausnahmegenehmigung von den Paragraphen der StVZO ist aber nicht der TÜV zuständig (Das ist eine vielfach weit verbreiteter Irrglaube!) sondern in Deinem Fall die zuständige Straßenverkehrsbehörde! Hier hat RA-Wilke schon den richtigen Weg aufgezeigt! Wenn die sich allerdings quer stellen sollten sieht es schlecht für Dich aus.Ich kann mir aber kaum vorstellen das es den Manta nicht auch mit integrieter Nebelschlußleucht gab... also eventuell einfach eine andere Leuchteinheit einbauen, wenn denn Möglich - ich bin jetzt aber kein Opel Freak, daher entzieht sich das meiner Kenntnis.Noch ein kleiner Hinweis an RA-Wilke:1) Hier geht es nicht um den Willen des TÜV-Prüfers! Dieser handelt nur nach den ihm vorgegebenen Vorschriften (vielleicht ist das gar nicht seine persönliche Sicht der Dinge...). Wobei die Nebelschlußleuchte auch Sinn und Zweck hat!2) Die Nebelschlußleucht wieder abzubauen ist natürlich eine sehr kurzsichtige Einstellung zu diesem Thema. Wie wir alle wissen ist das einschalten der Nebelschlußleuchte pflicht bei einer Sichtweite unter 50m! Diese Vorschrift hat ja durchaus Sinn und Zweck. Kommst Du zufällig mal in solch eine Suppe und hast diese Nebelschlußleucht nicht eingeschaltet - weil bewußt(!) abgebaut und es kommt zu einem Unfall gibts die größten Probleme.Versicherungsschutz??? Betriebserlaubnis??? - alles futsch und dann wirds teuer und wenn dann noch Personenschaden... nicht auszumalen! Und der neue Manta ist auch noch hin. :-(Also vielleicht doch mal drüber nachdenken! Ich weiß natürlich auch das das der Worst Case ist, aber man hat schon Pferde kotzen sehen...Gruß Chris

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Mi 6. Feb 2002, 10:36

Hallo Chris, was den Sicherheitsaspekt angeht, hast Du absolut Recht, da ist es natürlich besser, die Schlußleuchte dranzulassen. Mir ging es jetzt nur darum, Günter etwas weiterzuhelfen, falls er dieses Teil um nichts in der Welt an seinem Auto dranhaben will.

Manta-Günter
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Beitrag von Manta-Günter » Mi 6. Feb 2002, 11:20

Mein Problem besteht darin, dass mir die Opelleute vom Einbau einer integrierten Nebelschlussleuchte abgeraten haben, da die Kunststoff-Heckschürze dabei einreisen kann. Desweiteren sind angeblich die Original-Schalter und Nebelschlussleuchte nicht mehr lieferbar. Aber im Hinblick auf eine spätere H-Zulassung möchte ich das Fahrzeug nicht optisch verunstalten. Ich habe alle Original-Manta-Prospekte und Bilder von 1988, auf der die Heckschürze ohne Nebellampe gezeigt wird. Kann mir das beim Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung helfen?Gruß Günter

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Beitrag von 80gte76 » Mi 6. Feb 2002, 19:59

Hallo Günter,das kann Dir bei einem Antrag im Prinzip nicht weiterhelfen, da die Erstzulassung nun mal zählt! Versuchen kannst Du es aber trotzdem denn Ausnahmen bestätigen ja die Regel. Ich meinte aber eigentlich das die Schlußleuchte in der Heckleuchte integriert ist! (nicht eine sep. Leuchte) Gab es das nicht? Ich kenn mich da bei Opel leider nicht so gut aus, aber beim Golf 1 zum Beispiel gab es schon eine integrierte Nebelschlußleuchte bei den letzten Modellen - und das war ja schon 83... (nicht sep.)Mein Tipp: Frag mal bei den einschlägigen Clubs nach! Teile gibts für das Auto eh noch genug (auch Neuteile), wenn auch nicht beim Opel-Partner...!Aber vielleicht bekommst Du ja eine Ausnahme! ;-)Gruß Chris Zitat:Original erstellt von Manta-Günter:Mein Problem besteht darin, dass mir die Opelleute vom Einbau einer integrierten Nebelschlussleuchte abgeraten haben, da die Kunststoff-Heckschürze dabei einreisen kann. Desweiteren sind angeblich die Original-Schalter und Nebelschlussleuchte nicht mehr lieferbar. Aber im Hinblick auf eine spätere H-Zulassung möchte ich das Fahrzeug nicht optisch verunstalten. Ich habe alle Original-Manta-Prospekte und Bilder von 1988, auf der die Heckschürze ohne Nebellampe gezeigt wird. Kann mir das beim Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung helfen?Gruß Günter

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Beitrag von RekordC71 » Do 7. Feb 2002, 00:17

Hallo Günter!Auc Glückwünsche von mir zu deinem seltenen Fang! Das wird im Originalzustand garantiert mal ein Kult-Klassiker! Ich habe auch einen Rentner-gepflegten 88er GSI, allerdings keinen "Exclusiv". Soweit ich weiß, gab es beim Manta keine in die Rückleuchte integrierte Nebelschlussleuchte. Bei mir im Heckblech unten links sind 2 kleine angedeutete Löcher, wo die optional erhältliche Schlussleuchte montiert wurde. Das hilft dir leider nicht weiter, da du ja die lange Exclusiv-Schürze hast. Ich habe Autos gesehen, wo die Schlussleuchte unten in der Schürze eingelassen ist, das gab's wohl damals original gegen Aufpreis. Wenn du nix kaputtmachen willst, könntest du jetzt höchstens eine gute gebrauchte Heckschürze mit Schlussleuchte organisieren, macht aber meiner Meinung nach wenig Sinn, wenn der Wagen ansonsten "neu" ist (*Neid!* ). Ich würde mir wohl eher einen anderen TÜV suchen und/oder es noch mal mit einer Ausnahmegenehmigung versuchen. Ist doch eigentlich ne Frechheit, dass es bei sowas nach Erstzulassung und nicht nach Baujahr geht, damals hatten halt noch nicht alle Autos solche "Sicherheitsfeatures" serienmäßig - Fertig! Jaja ich weiß, Vorschrift is Vorschrift, war nur meine Meinung, jetzt bitte keine Moralapostel-Attacken Viel Glück!Rettet die Mantas!Dennis

Manta-Günter
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Beitrag von Manta-Günter » Do 7. Feb 2002, 01:38

Als ich habe heute mit einer Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums telefoniert. Sie möchte eine schriftliche Begründung für die Ausnahmegenehmigung sowie eine Kopie des KFZ-Briefs. Das ganze gibt mir Hoffnung und so habe ich der Sachbearbeiterin gleich eine entsprechende Begründung,eine Kopie des Briefs, des Vollgutachtens, sowie einen Auszug aus dem Opel Manta-Prospekt von 1988 gefaxt. Des weiteren habe ich von der Zulassungsstelle den 1. Kfz-Brief von 1992 angefordert, in dem keinerlei Auflagen bzw. Einträge zum Thema Nebelschlussleuchte eingetragen sind. Strenggenommen hätte bei der Erstzulassung am 21.12.1992 die Nebelschlussleuchte schon beanstandet werden müssen.Drückt mir die Daumen, dass alles klappt.Grüsse Günter

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » Do 7. Feb 2002, 09:46

Hallo Günter,ich glaube, wenn Du die ganze Geschichte mal dem Landrat schilderst, hast Du gar keine schlechten Karten. Die dumme Situation ist schließlich nur durch die einmalige Anmeldung durch den Opel-Händler entstanden und durch eine fehlende Nebelschlußleuchte wird Dein Wagen ja noch nicht verkehrsunsicher. Ich stell mir vor, wenn Du in ein paar Jahren das H-Kennzeichen beantragst und dann wieder beim Landrat auf der Matte stehst. Diesmal geht es dann um eine Ausnahmegenehmigung für ein H-Kennzeichen trotz nicht originaler Nebelschlußleuchte! Wenn Dir diese Genehmigung dann versagt wird, versprech ich Dir eine Story auf unserer Eingangsseite!

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Beitrag von ventilo » Do 7. Feb 2002, 10:02

Also eine Rückleuche mit eingebauter Nebelschlußleuchte ist mir für den Manta auch noch nie untergekommen.Aber mit dem original Schalter für die Nebelschlußleuchte könnte ich dienen.Bei Interesse schick mir einfach 'ne Mail.

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