Müssen EU Kennzeichen hier sein?
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Hallo Leute bzw. Hi Martin (DEUVET).Schaut Euch mal das an:Hallo Leute,habe gerade bei meinem Alltagsoldie ein Problem. Nach fast 17 Jahren ist doch glatt die weiße Farbe vom Kennzeichen hinten !!! verschwunden und der Tüv sagt: schlecht lesbar. Bei der Zulassungsstelle weigern die sich, mir ein entsprechendes neues Nicht-EU-Kennzeichen abzustempeln, sondern wollen mich verdonnern, beide Kennzeichen auf EU neu machen zu lassen. Hat einer nen guten Tip, wie ich mein altes Kennzeichen doch erneuert bekomme? Hänge als Erstbesitzer doch daran und finde es cool, mit so nem altem Teil durch die Gegend zu fahren.Micha Muß er tatsächlich beide Kennzeichen jetzt neu haben? Gibt es keine Möglichkeit, daß er nur hinten ein neues nicht EU Kennzeichen bekommt?Thomas
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Müssen EU Kennzeichen hier sein?
Also die Anstiftung zur Urkundenfälschung von Gordini hat ja keiner von uns gelesen, oder? Das "Restaurieren" des Kennzeichens ist keine Urkundenfälschung. Da ist der Prüfer etwas über das Ziel hinausgeschossen. Wie ein Kennzeichen auszusehen hat, ist in der StVZO, Anhang V, genau festgelegt. Wenn Thomas es also genau wieder so herstellt, hat da niemand was dagegen.Die Farbe und Form der Kennzeichenhalter ist in der StVZO inzwischen auch genau festgelegt, weil sie das Erscheinungsbild des Kennzeichens beeinflussen (können). Deswegen kann man sie nicht beliebig gestalten. Zur "Urkunde" werden sie aber dadurch noch lange nicht.Es gibt übrigens noch einen legalen Weg zu einem neuen alten Kennzeichen:Melde das Fahrzeug ab, lass Dir dann ein neues altes Kennzeichen machen und melde es wieder an.EU-Kennzeichen sind nur bei einer Um- oder Neukennzeichnung pflicht. Wenn alte am Fahrzeug sind, können sie beibehalten werden, auch nach einer vorübergehenden Stillegeung (mit Glück hat die Zulassungsstelle sogar noch einen alten kleinen Stempel in der Schublade).Viele Schilderdienste geben Kennzeichen nur raus, wenn Sie einen Berechtigungsschein der Zulassungsstelle bekommen.Hier hilft der Schilderdienst Ralf Schaarschmidt in Düsseldorf weiter, der ein Herz für Oldtimer hat und alles möglich macht - auch Zwischengrößen. Grüße vom DEUVET ausrichten nicht vergessen!Grüße an alleMartin
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Hallo Old Cadillac,welche Zulassungsstelle ist das, die sich weigert, ein nicht-Euro-Nummernschild abzustempeln? Die Euro-Pflicht gilt seit 2. Nov. 2000 nur für NEUzuteilungen, das steht sinngemäss so auch in der StvZo. Auch wenn ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt war und die bisherige Nummer noch gültig ist, werden die alten Schilder wieder abgestempelt. Ich hatte bisher damit noch keine Probleme. Warum sollte das bei einem beschädigten Schild anders sein? Da Zulangsstelle und Schilderdienst oft Hand in Hand arbeiten, sieht mir das hier ganz nach Geldschneiderei aus. Hier würde ich nochmal richtig Druck machen. Das einzige Problem könnte sein, einen Schilderdienst zu finden, der noch die alten Rohlinge (ohne Euro-Kuckuck) vorrätig hat.Viel Glück,Klaus
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Die Sache mit dem Kennzeichenhalter, dessen Montage eine Urkundenfälschung sein soll, ist Unsinn. Eine Urkundenfälschung setzt unter anderem ja eine Täuschungsabsicht über rechtlich relevante Tatsachen voraus und worin soll die hier bestehen? Etwa darin, dass über die Farbe des Kennzeichenrandes getäuscht wird? Interessanter ist schon die Geschichte mit den herausgeschnittenen Stempeln, die auf ein "neues" Kennzeichen geklebt werden. Eigentlich ist eine Urkunde dann falsch, wenn der tatsächliche Aussteller und der, der als Aussteller aus ihr hervorgeht, personenverschieden sind. Der Witz ist dabei, dass der Aussteller nicht derjenige sein muß, der die Urkunde tatsächlich mit seinen Händen (oder Maschinen) herstellt, sondern auch derjenige, der die Herstellung veranlaßt und geistig hinter ihr steht. Wenn das selbstgeschnitzte Kennzeichen jetzt mit den echten Stempeln an das richtige Auto (mit passendem TÜV und AU-Termin) montiert wird, dann wird eigentlich über nichts mehr getäuscht, denn für dieses Auto hat es die Zulassungsstelle ja ursprünglich ausgegeben.Oder habe ich jetzt etwas wichtiges übersehen?
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Okay Martin, diesmal warst Du nur noch 1 Minute schneller mit der Antwort als ich. Beim nächsten Mal hol' ich Dich ein!
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Hi Thomas!Du wirst es doch hoffentlich schaffen, ein Kennzeichen neu zu lackieren?Klebe die beiden Stempel mit Folie ab (Folie drauf und sauber mit einem Papiermesser (Cutter) drumherumschneiden und dann das Kennzeichen weiß lackieren. Dann gehst Du entweder damit zum Schilderdienst und lässt Dir schwarze Folie auf die Zeichen ziehen oder Du lackierst sie per Hand nach, was zugegebenermassen nur etwas für Leute mir sehr ruhiger Hand ist.Ich gehe jetzt davon aus, dass es noch kein reflektierendes Kennzeichen ist.Ich habe auf diese Weise auch schon einen 26 Jahre alten Kennzeichen ein neues leben eingehaucht Viel Erfolg,Martin
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Hallo, lass Dir neue (alte) Kennzeichen machen, und dann machst Du die Stempel von hinten warm (Kerze oder so) und ziehst die vorsichtig ab. Auf das neue Kennzeichen mit Sekundenkleber draufkleben. Fertig!!Tschüß Christoph
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Hallo Martin und Thomas,prinzipiell eine gute Idee, die Martin da hat.Ich habe mich aber belehren lassen müssen, daß das Urkundenfälschung ist, da ein Kennzeichen streng genommen eine Urkunde ist und man in einer Urkunde nicht einfach rummalen darf.Allerdings hatte ein Freund bei seinem 123er ein ähnliches Problem und hat sogar einen Mängelbericht von der Polizei bekommen. Er ist dann mit nachgemalten Buchstaben und Zahlen vorgefahren und hat das Fahrzeug vorgeführt. Die Polizei sagte alles OK.Ich denke das ist denn auch alles ein Ermessensspielraum. Allerdings sollte man wissen, was im übelsten Ernstfall passieren kann.PS: Der TÜV-Prüfer der mir die Auskunft mit der Urkundenfälschung gegeben hat, sagte auch, daß eigentlich auch Nummernschildeinfassungen Urkundenfälschung sei, da man den originalen schwarzen Rand des Kennzeichen verdeckt bzw. durch den auf der Umrandung ersetzt. Jetzt kann man vielleicht auch den Wert der Aussagen feststellen
GrußElmar

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Hallo Leute.Besten Dank für die Infos.Zum Glück habe ich selber ja nicht das Problem wie ihr ja sehen könnt. Es scheint mir ja aber so zu sein, dass die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist. Sicherlich ist das Ablösen und wieder aufkleben von Steuerstempeln etc. auch nicht gerade erlaubt, oder?Dürfte der Schildermacher denn überhaupt so ohne weiteres ein neues Kennzeichen prägen?Na ja, ich werde die Erkenntnisse hier mal weiterreichen.Besten Dank einstweilen.Thomas