Eigentum, gutgläubiger Erwerb und Besitz ??
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hi Tripower,das war ja ne fixe Antwort !!Und hilft mir sicherlich weiter. Ich habe auch im Bekanntenkreis ein paar Anwälte, die mir sicherlich weiterhelfen. Besonders wenn ich mit fundierten Aussagen komme. Wenn alles überstanden ist, werde ich Dir mal eine Flasche edlen Roten zukommen lassen. Sicherlich nicht den selben Jahtgang wie mein Auto, aber sicherlich ein edles Tröpfchen.Werde das Forum sicherlich auf dem laufenden halten.Pfeili