Zuverlässigkeit bei 07-Kennzeichen
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- Registriert:Fr 7. Apr 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zulassungsstellen und auch Versicherungen haben Probleme mit der Zuverlässigkeit der Kennzeichen-Inhaber. Ich möchte das mit Euch diskutieren.Ich versuche mich in die Interessen der verschiedenen Parteien hineinzuversetzen:Die Zulassungsstelle merkt, dass sie rote Nummern kaum überwachen kann und sinnt auf Abhilfe, da sich Beschwerden seitens der Polizei wegen Mißbrauch "häufen".Eigentlich müsste nun Oldtimerbegutachtung anlaog zum H-Kennzeichen und regelmäßiger TÜV her - was die rote Nummer aber ad absurdum führen würde. Das merkt man auch schnell.Folgende "Lösungen" sind uns bekannt:Alle 5 Jahre neuer Fahrzeugpaß der Dekra mit Sicherheitsprüfung - neue Bundesländer mit Ausnahme von ThüringenAlle 3 Jahre Sicherheitsprüfung - NiedersachsenEinmalige Bestätigung, dass das Fahrzeug als Oldtimer gilt (vom TÜV) - BayernAlle anderen Bundesländer haben keine diesbezüglichen Richtlinien, verfahren deswegen auch recht unterschiedlich. Üblich ist oft, die rote Nummer erst mal befristet auszugeben und später dann, wenn die Zuverlässigkeit nachgewiesen ist, auch unbefristet (schon seltener). Manche lassen sich das Fahrzeug auch vorführen.Die Kontrolle des roten Fahrzeugscheinheftes hat natürlich den Vorteil, das man ganz gut abschätzen kann, ob ein Fahrtenbuch ordentlich geführt wird und auch, wie oft gefahren wird und wohin, an Wochentagen oder zu Veranstaltungen. Ausserdem kann man es mit Infos durch Polizeistreifen abgleichen.Ich gehe mal - "im Zweifel für den Angeklagten" - davon aus, dass man Infos aus dem Fahrtenbuch nur gegen den Inhaber verwendet, wenn der negativ auffällt.Die Versicherungen haben ein Interesse daran, dass sie genau wissen, welche Fahrzeuge auf der roten Nummer eingetragen sind und wie lange die rote Nummer gilt.Der Fahrzeugbesitzer will Oldtimer aus seiner Sammlung hin und wieder, vorzugsweise zu Veranstaltungen, bewegen können - und das zu geringen Kosten. Das ist ja legitim und war auch der ursprügliche Beweggrund, ein solches Oldtimerkennzeichen ins Leben zu rufen.Seine Verpflichtung ist, sich um die Verkehrssicherheit seiner Fahrzeuge verantwortungsbewust zu kümmern.So der Idealzustand.Der kommt ins Wanken, wenn der Oldtimerbesitzer unzuverlässig erscheint und dann die Zulassungsstelle oder übergeordnente behörden meinen, jetzt mehr kontrollieren zu müssen - was Zeit und Geld auf beiden Seiten kostet.Gefunden werden muß also ein für alle tragbarer Kompromiss. Und das, bevor strengere Regeln von oben beschlossen und durchgesetzt werden.Bin auf eure Ideen gespannt.Was muß die rote Nummer aus Nutzer-Sicht unbedingt beinhalten? Was könnte/sollte man ändern?Schon mal vielen Dank!Martin, DEUVET
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- Registriert:Fr 18. Mai 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zuverlässigkeit bei 07-Kennzeichen
Hallo Martin,da ich schon Stress mit Zulassungsstelle und Versicherung hatte, habe ich mir schon ein paar Gedanken gemacht. Meiner Meinung nach sollte in der 49. Ausnahmeverordumng einige Punkte deutlich verankert werden.Z.B. der Zuteilungszeitraum. Wenn man einen unbefristeten Zeitraum festschreibt, kann man der Zulassungstelle die Möglichkeit der Fahrtenbuchprüfung dadurch geben, dass man die Auflage erteilt, dass alle 3 - 5 Jahre das Fahtenbuch vorgelegt werdeb muss. Die Vorlage des Fahrtenbuches kann auch bei jeder Änderung des Bestandes erfolgen. Bei der Fahrtenbuchprüfung könnte man gleizeitig die Vorlage einer Sicherheitsprüfung durch TÜV/DEKRA oder eines anerkannten Sachverständigen vereinbaren. Ich bin der Meinung, dass dadurch die Bearbeitung der Zulassungstellen vereinheitlich und die Forderung nach Prüfung ausreichend gesichert ist,Zu der Forderung der Versicherungen könnte man in der Verordung festlegen, dass bei Neueinträgen die Versicherung eine Art Versicherungsbestand erstellen muss, d.h. die Versicherung bestädigt, welche Fahrzeuge mit der 07-Nr. versichert sind. Dadurch ist sichergestellt, dass die Versicherung genau weiss welche Fahrzeuge bewegt werden dürfen und die Zulassungstelle weiss gleichzeitig, füe welche Fahrzeuge Versicherungsschutz besteht.Durch diese Änderungen ist, meiner Meinung nach, jedem geholfen. Uns bleibt es erspart einen Verlängerungsantrag, mit Vorlage einer neuen Doppelkarte, zu stellen.Die Versicherungen müssen nur bei Änderungen tätig werden.Die Zulassungstellen haben die Möglichkeit, das Fahrtenbuch und die Betriebsicherheit zu überprüfen.Ich bin gespannt, ob sich jemand mit meiner Meinung anfreunden kann.GrussRainer
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- Registriert:Mi 22. Mär 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo Rainer,wie bereits bei einer anderen Diskussion geschrieben, bekommen wir von der Zulassungsstelle keine Infos wenn sich an der Fahrzeuganzahl was ändert.Im Moment ist es so, daß Ihr (Kunden) uns Bescheid geben müßt, wenn Ihr ein Auto dazu meldet oder aus der roten Nummer austragen laßt.Alles nicht ganz einfach.Im Moment ist es so, daß wir in unseren Policen reinschreiben, welches Fahrzeug mit der roten Nummer bewegt werden darf, d.h. die uns bekannten Fahrzeuge werden von uns aufgelistet.Also Rainer, wie sollen wir, ich zitiere: "....dass bei Neueinträgen die Versicherung eine Art Versicherungsbestand erstellen muss, d.h. die Versicherung bestädigt, welche Fahrzeuge mit der 07-Nr. versichert sind." das machen, wenn wir von einem Neuantrag nichts mitbekommen (leider). Markus
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Ich hatte noch nie Probleme ob Versicherung oder Zulassungstelle auch Tüv nicht.Muss man das heute gehört das dazu.Gerade wieder da von der Zulassungstelle neuen Besonderen Fahrzeugschein geholt für ein Sonderfzg. ohne Probleme bekommen.An wemm es vielleicht liegt möchte ich hier nicht weiter beschreiben, das Probleme auftauchen.Sieht ihr. Ich werde auch gleich meine Versicherung anrufen und den neuen anmelden.SO GEHÖRT SICH DAS(viele machen das nicht und dann noch mit leistungs stärkerem Fahrzeug, als seine Gruppe)!Ja dann bin ich dafür 07er auf lebzeit dem jenigen weg zu nehmen und nicht mehr zu geben.[Diese Nachricht wurde von trabanti am 31. Mai 2001 editiert.]
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Hallo Leute,vorwegschicken moechte ich, dass ich ein wenig wie der Blinde von der Farbe rede, weil ich selbst nie eine rote Oldienummer hatte, und aufgrund der Nutzungseinschraenkungen auch keine moechte. Aber ich habe mich vor dieser Entscheidung intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, und auch teilweise die Diskussionen hier mitverfolgt.Generell sehe ich die Gefahr, dass typisch deutsche Regulierungswut am Ende einen kaum durchdringlichen Vorschriften-Dschungel schafft, waehrend die genauso typische Kleinstaaterei (genannt Foederalismus) zum nahezu vollstaendigen Verlust der Transparenz fuehrt. Folglich sollten nachvollziehbare, mit vertretbarem Aufwand zu praktizierende Regelungen ersonnen und diese dann auch bundesweit umgesetzt werden.Hierzu ein paar Ideen:Anheben des generellen Zuteilungsalters auf 25 Jahre. Damit duerfte den meisten grad noch dahinsiechenden Siebthand-Gurken die strapazioese Teilnahme am Strassenverkehr erspart bleiben. Ausnahmeregelungen bei besonderer Seltenheit/Erhaltungswuerdigkeit wie auch jetzt schon sollten bestehen bleiben bzw. etwas liberalisiert werden. Damit koennen auch juengere weiter in den Genuss kommen, sofern sie es vom Zustand her rechtfertigen (Classic-Data-Gutschten)Bei Neuregistrierung eines Wagens unter der roten Nummer muss innerhalb von 3 Monaten ein TUEV-Bericht nachgereicht werden. Dieser sollte die Verkehrssicherheit bestaetigen. Evtl. ist auch eine Stellungnahme zum Gesamteindruck des Wagens hilfreich, sozusagen eine H-Abnahme "light" (alternativ wieder das Gutachten)Dies ist alle paar Jahre (denke so 3-5) zu wiederholen.Begrenzungen hinsichtlich der maximalen Anzahl auf einer Nummer registrierter Fahrzeuge halte ich fuer unnoetig, da ja immer nur ein Wagen auf einmal damit bewegt werden kann.Fahrtenbuch ist zu fuehren, da sonst dem Missbrauch alle Tore geoeffnet werden. Eine etwas liberalere Handhabung erscheint angebracht (es ist nur schwer nachvollziehbar, dass man waehrend einer Ueberfuerungs- oder Einstellungsfahrt nicht mal grade in den Supermarkt huepft und ein paar Besorgungen macht. Wem schadet dies? Wer aber nachts auf dem Kneipenparkplatz aufgegriffen wird, sollte das Kennzeichen wieder abliefern muessen.)Und nun die wirklich grosse Loesung:ein Wechselkennzeichen analog zur Schweiz, ohne Begrenzungen. Versteuert/versichert wird das jeweils teuerste Fahrzeug, zur HU gefahren wird wie bisher auch. Im Zuge dessen kann man auch gleich die unlaengst eingefuehrte Regelung wieder kippen, dass eine HU nur maximal 2 Jahre seit Ablauf des letzten Termins gilt. Als ob das irgendeine Auswirkung auf die Sicherheit fuer die folgenden 2 Jahre haette! Eine der duemmsten Bestimmungen der juengeren Vergangenheit...Frohe Diskussion!
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Zuverlässigkeit bei 07-Kennzeichen
Kleiner Nachtrag noch: mit dem Zuteilungsalter meine ich das der Fahrzeuge, nicht das der Halter! Bei letzterem ist ueberhaupt nicht nach Alter zu differenzieren! (Schliesslich gibt es zuverlaessige 18-Jaehrige, und 40-jaehrige Hallodris)
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Zuverlässigkeit bei 07-Kennzeichen
Hallo Leute.Das man seiner Versicherung bzw. seinem Agenten Bescheid sagt, wenn sich was geändert hat ist doch ganz normal, finde ich. Auch wenn die Versicherung bisweilen eher schleppend reagiert. Meine aufgelisteten Opel habe ich schon zwei Jahre nicht mehr. Aber na gut...Im großen und ganzen bin ich hier bei uns in Niedersachsen schon zufrieden mit der 07er Nummer. Ich könnte mir evtl. dieses hier vorstellen:1. Die Erlaubnis zu haben auch offizell Bewegungsfahrten machen zu können. (jaaa, ich höre schon wieder: Mißbrauch etc.) Ich komme darauf, weil ich nicht so ein großer Rallyefahrer bin bzw. gibt es ja kaum eine Tour wo man mit Fahrzeugen vor 1930 oder der Messingzeit gut teilnehmen kann. Zumindest nicht hier in der Nähe. Auch eine Fahrt im Regen mit einem offenen Messingwagen ist nicht sehr lustig, wenn man die dann machen muß, weil man nur während einer Rallye fahren darf. Bliebe also nur die Möglichkeit (immer mit schlechtem Gewissen) Probefahrten zu machen. Evtl. könnte man diese Elaubnis bis zu einem bestimmten Baujahr bzw. Mindestalter des Fahrzeuges begrenzen um Mißbrauch zu minimieren. Und auch den KM Radius einer solchen Fahrt eingrenzen. Also 100 km Bewegungsfahrt is nicht. Auch fände ich es nicht schlimm, wie ich früher ja schon mal beschrieben hatte, wenn man mal kurz beim Supermarkt während einer solchen Fahrt halten darf und nicht erst wieder zurück muß um dann mit dem anderen Wagen wieder hinzufahren.2. Ein zweites, normal zugelassenes Fahrzeug (meinetwegen auch mit H-Kennzeichen) sollte der Inhaber der 07er Nummer oder der Ehepartner vorweisen können. Eigentlich am besten nur der Inhaber, um den Anreiz zum Mißbrauch von Anfang an zu minimieren.3. Fahrzeuge im Alter zwischen 20 und 30 Jahren sollten einen gewissen Mindestzustand haben um die Ernsthaftigkeit der Sammelwürdigkeit des Wagens darzustellen. Also ein W 123 der an allen Ecken und Kanten stark verrostet ist und Durchrostungen hat, bekäme demnach kein 07er Kennzeichen, ein gepfegter im 3er bis 3- Zustand schon.4. Warum müssen eigentlich die roten Fahrzeugscheine für die einzelnen Fahrzeuge immer verlängert werden? Nur um die DM 31,- pro Schein zu kassieren? Ein normal zugelassenes Auto oder mit H muß doch auch nicht verlängert werden.Thomas
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Hallo Markus,ich habe mich wohl sehr undeutlich ausgedrückt.Mir ist klar, dass ich der Versicherung meinen Bestand mitteilen muss.Ich wollte mit meiner Äusserung eigentlich ausdrücken, dass bei einer Änderung bei der Zulassungstelle immer eine Bescheinigung der Vesicherung vorgelegt werden muss.Dadurch wäre der Bestand bei Versicherung und Zulassungstelle identisch. Dann könnte keine Versicherung sich beschweren, dass sie Änderungen des Fahrzeugbestandes, insbesondere "neue" Oldis, nicht mitbekommen.Das hat natürlich für die Versicherung den Nachteil, dass sie ihrem Kunden die Änderung des Versicherungsumfanges schnell bestätigen muss.Rainer
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HalloIch kann es überhaupt nicht verstehen, daß Leute neue Autos ihrer Versicherung nicht mitteilen. Im Schadensfall hat doch dann die Versicherung ein begründetes Recht die Zahlung zu verweigern.Ich fände eine Aufstellung der Versicherung über die versicherten Fahrzeuge das gescheiteste, so ist doch jedem geholfen.Setzt jedoch eine schnelle Reaktionszeit der Versicherung voraus, nicht so wie bei Thomas.Die Idee der Bewegungsfahrten von Thomas finde ich gut vieleicht aber erst für Fahrzeuge ab 30 Jahre. So könnten auch Sammler mit 3 oder 4 Fahrzeugen ihre Autos bewegen ohne gleich in Mißbrauchsverdacht zu kommen.Mit der Scheinverlängerung halte ich auch für abzocke, aber das bin ich ja inzwischen von meine Ämtern gewohnt."Sie haben ihre Füphrerscheinprüfung bestanden, ja ihr Schein ist aber noch nicht in Auftrag gegeben worden, sie könne aber einen Vorläufigen haben, nur 15DM plus Gebühr für weiß ich nicht, in vier Wochen dürfen sie dann für denn richtigen Zahlen."Ist hier in Krefeld gängige Praxis in MG noch nicht.Rainer
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Schön, wie einheitlich das geregelt ist. Mein Fahrzeugschein fürs jeweilige Auto läuft zu einem bestimmten Termin ab ( 1 Jahr), gehe zu meiner Zulassungsstelle mit dem alten Schein, bekomme einen neuen und zahle DM 32,-.So läuft es in OL.Thomas