§ 21 c
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§ 21 c
Jupp, der § 21c umfasst ein Oldtimergutachten für das H-Kennzeichen vom TÜV bzw. DEKRA. Das ist dann z.B. in Verbindung mit einer normalen Hauptuntersuchung nach § 29 oder einer Vollabnahme nach § 21( wenn man z.B. keinen gültigen KFZ Brief (mehr) hat).Thomas
§ 21 c
Schau doch auch mal auf unsere Seiten: www.deuvet.de da steht einiges zu Oldtimerzulassungen.Martin