Blinker/Standlicht unter einem Glas
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Bei meinem Engländer, Austin-Healey, befindet sich das Standlicht und der Blinker (Doppelfadenbirne) in einer Einheit unter dem gleichen Glas. Die Frage für mich ist, darf das Glas weiß oder orange sein. Eine Variante ist wohl erlaubt die andere nicht.Welche bekomme ich beim TÜV abgesegnet?GrußJosef
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Blinker/Standlicht unter einem Glas
Hallo Josef,ein weißes Blinkerglas regt mittlerweile kaum noch jemanden beim TÜV auf solange die Birne Orange leuchtet. Mit Glasfarbe geht auch das. Allerdings solltest Du das Standlicht aus dem gemeinsamen Gehäuse verbannen und in die Hauptscheinwerfer verlegen. Es gibt 7 Zoll-Einsätze mit Standlicht.Frank
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Blinker/Standlicht unter einem Glas
Hallo Frank,danke für Deine Anregung. aber genau das Verbannen des Blinklichts will ich nicht. Es muß eine Sonderregelung für Fahrzeuge mit "amerikanischer Ausstattung" geben. Bei Amerikanern ist m.E. das Standlicht/Fahrzeugbegrenzungsleuchte orange.Deshalb die Frage etwas präziser:Für welche Variante bekomme ich eine Zulassung:Blinker/Fahrzeugbegrenzungsleuchte orange oder Blinker/Fahrzeugbegrenzungsleuchte weiß?GrußJosef
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Blinker/Standlicht unter einem Glas
Nur um da mal meine Erfahrungen zum besten zu geben. Bei meinem 1958 Impala war das ähnlich. Der hatte ebenfalls eine gelbe Doppelfadenlampe. Also Standlich gelb mit gelben Blinker unter weißer Abdeckung. Das mochten die beim Tüv auch nicht. Also wanderte das Standlicht (bzw. Begrenzungslicht) in den Hauptscheinwerfer und unter dem weißen Glas blinkte es eben in Zukunft nur noch. Nun wurde das allerdings dann so gemacht, daß man es einfach durch Umstecken der Kabel wieder so hinbekommen konnte das es bei US Car Treffen wieder original aussah.Der andere Fall: Das selbe bei meinem 1956 Buick. Allerdings ging hier das Standlicht aus wenn die Hauptscheinwerfer angingen. Also war Standlicht auch gelb, leuchtete aber nur ohne Hauptscheinwerfer. Das interessierte im Rahmen einer 07er Untersuchung bei der DEKRA keinen.3. Fall. Ich frage mich warum haufenweise moderne Autos rumfahren die vorne (nicht an den Seiten) gelbes Begrenzungslicht haben? Fahren die denn wirklich alle illegal durch die Gegend?Das sind nur mal meine persönlichen Beobachtungen.Thomas
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Blinker/Standlicht unter einem Glas
Hi,also ich behaupte beides geht nicht. Ein TÜV-Fritze hat mir das mal sehr einfach erklärt was und in welcher Farbe was leuchten darf.Vorn: weiß (Scheinwerfer),Seite:gelb (Begrenzungsleuchten, auch nur Rückstrahler, seit 1998, wie neue Volvo-Modelle), Hinten: rot.Demnach muß das vordere Begrenzunglicht (Standlicht) weiß sein, egal ob als separate Begrenzungsleuchte oder im Hauptscheinwerfer.Also orange iss nich. Und selbst wenn die Begrenzungsleuchte weiß ist darf sie nicht auch blinken. Die Gehäuse müssen getrennt sein. Ein anderer Verkehrsteilnehmer könnte ja in die Irre geführt werden. Ja ich weiß, dass ist beknackt, aber die TÜV-Fritzen denken so. Von wegen StVZO !!!ich würde es für'n TÜV so machen wie die wollen und nachher wieder umstecken. Die Polizei wird's im Zweifel wohl bei einer kostenlosen Mängelkarte belassen.Frank